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18.08.2023

Antwort auf Petition «Rücknahme einer Entscheidung des Personalamtes»

Am 31. Mai 2023 wurde beim Stadtrat eine «Petition zur Rücknahme einer Entscheidung des Personalamtes» eingereicht. Die Petenten fordern darin, dass die Entscheidung des Personaldiensts zur Änderung des Lohnbandes einiger Reinigungskräfte korrigiert werden soll. In seiner Antwort erklärt der Stadtrat, dass die tatsächlich ausgeübte Funktion nicht mehr der Funktionsbeschreibung entsprach und die Anpassung des Lohnbandes auch der Gleichbehandlung aller städtischer Mitarbeitenden dient. Auch mit der Umstufung bleibt der Lohn für die betroffenen Mitarbeiterinnen gleich.

Bevor die wenigen Umstufungen in ein tieferes Lohnband vollzogen wurden, hat der Personaldienst der Stadt Schaffhausen die Situation sorgfältig analysiert. Bei einer regelmässigen Überprüfung der Lohnbandeinstufungen wurde festgestellt, dass bei einigen wenigen Mitarbeiterinnen die tatsächlich ausgeübte Funktion nicht mehr der Funktionsbeschreibung entspricht und das Pflichtenheft und damit auch das Lohnband wurde an die tatsächlichen Aufgaben angepasst. Ihr Lohn blieb unverändert.

Vor der Umstufung wurde den betroffenen Mitarbeiterinnen die Situation in einem Gespräch eingehend erklärt und ihnen der neue Arbeitsvertrag zur Unterschrift übergeben. Es war ihnen freigestellt, den Arbeitsvertrag gleich zu unterzeichnen oder zu einem späteren Zeitpunkt. Angestrebt war eine einvernehmliche Lösung, welche erreicht wurde. Alle Arbeitsverträge wurden innert ein paar Tagen unterschrieben. Wäre eine Änderungskündigung nötig geworden, hätte selbstverständlich eine Rechtsmittelbelehrung stattgefunden.

Der Stadtrat erachtet eine regelmässige Überprüfung der Lohn- und Funktionsstruktur weiterhin als eine sehr wichtige Massnahme zur Umsetzung der städtischen Lohnpolitik. Sie dient insbesondere auch der Wahrung der internen Lohngerechtigkeit, da eine Fehleinstufung einer Funktion immer auch ein Missverhältnis zur Einstufung anderer Funktionen bedeutet. Insofern diente die erfolgte Neubeurteilung der Funktionen auch der Gleichbehandlung anderer städtischer Mitarbeitenden. Deshalb wird der Personaldienst solche Prüfungen weiterhin regelmässig durchführen. Der Stadtrat hält an der vorgenommenen Umstufung fest.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch