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22.01.2024

Bereinigung der Jahresrechnung 2021

Der Stadtrat beantragt die nachträgliche Genehmigung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Schaffhausen durch den Grossen Stadtrat, nachdem der ursprüngliche Beschluss des Grossen Stadtrats vom 7. Juni 2022 nachträglich vom Obergericht aufgehoben wurde.

Der Grosse Stadtrat hat am 7. Juni 2022 im Rahmen der Genehmigung der Jahresrechnung 2021 der Bildung einer finanzpolitischen Reserve «Klimaschutz und Anpassung an den Klima-wandel (Klimareserve)» zugestimmt. Die Klimareserve wurde mit 12 Mio. Franken geäufnet. Gegen diesen Beschluss reichten Martin Egger, Severin Brüngger, Till Hardmeier, Nicole Her-ren und Stephan Schlatter eine Gemeindebeschwerde ein. Diese wurde vom Regierungsrat abgewiesen, woraufhin die Beschwerdeführer an das Obergericht gelangten. Am 12. Dezem-ber 2023 hiess das Obergericht die Beschwerde gut und hob die Beschlüsse zur Genehmi-gung der Klimareserve und der gesamten Jahresrechnung auf.

Der Stadtrat hat entschieden, den Entscheid des Obergerichts nicht weiterzuziehen, dies auch vor dem Hintergrund, dass mit dem Inkrafttreten des revidierten kantonalen Finanzhaushalts-gesetzes am 1. Januar 2024 veränderte Rahmenbedingungen für die Bildung von finanzpoliti-schen Reserven gelten.

In seiner Vorlage an den Grossen Stadtrat beantragt der Stadtrat die Genehmigung der nach-träglich korrigierten Jahresrechnung 2021. Da die Bildung einer Klimareserve laut Gerichtent-scheid als unzulässig eingestuft wird, gibt es die Möglichkeit, die ursprünglich für die Klima-Reserve vorgesehenen 12 Mio. Franken entweder dem Eigenkapital zuzuschreiben oder einer anderen, gemäss der neuen Rechtsgrundlage zulässigen Reserve zuzuordnen.

Vor diesem Hintergrund beantragt der Stadtrat, die vorgesehenen 12 Mio. Franken aus der Jahresrechnung 2021 einer anderen, neu zu bildenden finanzpolitischen Reserve für die Teil-vorfinanzierung der Investition in die Erweiterung der Schulanlage Steig zuzuweisen. Das ausgewiesene Ergebnis und die Bilanz ändern sich damit nicht; die Äufnung um den gleichen Betrag erfolgt lediglich an eine andere Reserve. Die beantragte Reserve erfüllt zweifelsfrei die mit dem revidierten Finanzhaushaltsgesetz geltenden Voraussetzungen: Es handelt sich um eine Vorfinanzierung einer Investition, über welche bereits ein Projektierungskredit gesprochen wurde.

Link zur Vorlage


Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch