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23.01.2024

Umsetzung der Klimastrategie und Energiewende vorantreiben

Die Stadt Schaffhausen geht einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Energieversorgung. Die umfassende Überarbeitung und Digitalisierung des Energierichtplans 2.0 steht dabei im Zentrum.

Entsprechend der im Jahr 2023 vom Grossen Stadtrat verabschiedeten Klimastrategie, setzt sich die Stadt Schaffhausen entschlossen für den Klimaschutz ein und verfolgt analog zu Bund und Kanton ambitionierte Ziele zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Bis zum Jahr 2050 gilt es, die Treibhausgasemissionen auf Netto Null zu reduzieren. Um diese Ziele zu erreichen, legt die Stadt Schaffhausen einen verstärkten Fokus auf den Ausbau erneuerbarer Energien sowie den Ersatz fossiler Heizsysteme durch den Ausbau von Wärmeverbünden.

Als wichtiges Instrument zur Umsetzung der Klimastrategie bildet der Energierichtplan die massgebende Grundlage für die Energieversorgung im Wärme- und vermehrt auch im Kühlbereich. Dieser muss an die aktuellen energiepolitischen Zielsetzungen im Rahmen des neuen kantonalen Energiegesetzes und der städtischen Klimastrategie angepasst werden. Eine Herausforderung ist der nachhaltige Umgang mit den lokal verfügbaren Grundwasser- und Holzressourcen. Neue Wärmeverbünde sollen vorzugsweise mit diesen erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies setzt genaue Kenntnisse über Verfügbarkeit und Ausbaupotenziale voraus, um die Heizzentralen und Energienetze entsprechend planen zu können. Der Energierichtplan liefert die Grundlagen für den optimalen Einsatz dieser Energieträger. Eine über das gesamte Stadtgebiet koordinierte Planung ist eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftlich und ökologisch optimale Lösungen.   

Gleichzeitig wird bei der Überarbeitung des Energierichtplans der künftige Aus- und Rückbau der Netzinfrastruktur eng mit den strategischen Planungen von SH POWER und insbesondere der Gasnetzstrategie abgestimmt. Diese koordinierte Vorgehensweise gewährleistet eine nahtlose Integration erneuerbarer Energien in die städtische Infrastruktur und vermeidet doppelte Infrastrukturen, um so effiziente und nachhaltige Energielösungen zu schaffen.

Eine weitere bestehende Grundlage, abgestimmt auf den Energierichtplan, ist der vom Stadtrat im Jahr 2022 verabschiedete Masterplan zur Umsetzung des Versorgungsauftrags Wärme und Kälte von SH POWER. Der Masterplan bezeichnet die Konversionsgebiete, in denen die Wärmeversorgung von Erdgas auf Wärmeverbunde auf Basis erneuerbarer Energieträger überführt wird. Ausserhalb dieser Konversionsgebiete besteht für Dritte die Möglichkeit, eigene Energieverbundprojekte zu realisieren. Dabei sind Voraussetzungen zu erfüllen, die sowohl die Versorgungspflicht in den jeweiligen Gebieten als auch die Gesamtkoordination sicherstellen. Dabei geht es insbesondere auch um die Koordination beim Leitungsbau im öffentlichen Grund. Eine erste Konzession hat der Stadtrat für den privaten Wärmeverbund «Falkenstrasse» erteilt. Im Gebiet «Gruben» wurden den privaten Initianten eines Wärmeverbunds Vorschläge unterbreitet, die eine Zusammenarbeit auch in Konversionsgebieten ermöglichen könnte, die gemäss Masterplan nicht für eine Konzession zur Verfügung stehen.

Zusätzlich zu den technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind dabei auch die öffentlichen Interessen zu berücksichtigen. Dazu gehört insbesondere die Sicherstellung der weniger wirtschaftlichen Anschlüsse, für die es ansonsten keine fossilfreien Alternativen gibt. Für langfristig optimale Lösungen ist die Möglichkeit sicherzustellen, die Verbünde zu einem späteren Zeitpunkt zusammenschliessen und mit einheitlichen Bezugstarifen betreiben zu können. Dies bedingt wiederum vorausschauende, praktikable Konzepte und tragbare Kosten- und Tarifmodelle für die Energieverbünde. Ebenso braucht es Verträge mit Partnern und Lieferanten im Rahmen der Konzessionen, welche Langfristigkeit und bestehende Unsicherheiten bei den zukünftigen Entwicklungen angemessen berücksichtigen.

Die Überarbeitung des Energierichtplans ist nicht nur eine Anpassung an aktuelle rechtliche und technologische Entwicklungen, sondern zielt auch darauf ab, ein agiles, interaktives Instrument zu schaffen. Dadurch soll das bisher statische Dokument des Energierichtplans kontinuierlich aktualisiert werden können, um die sich rasch ändernden technologischen, gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen im Energiesektor abzubilden und mit diesen Schritt halten zu können. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Schaffung eines digitalen Instruments, das nicht nur den aktuellen Umsetzungsstand erfasst, sondern auch eine flexible und dynamische Herangehensweise ermöglicht. Durch eine regelmässige Aktualisierung soll die Stadt zeitnah auf neue Chancen und Herausforderungen reagieren können. So bietet der Energierichtplan 2.0 die notwendigen Grundlagen für die Transformation der Wärmeversorgung in Übereinstimmung mit klimapolitischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zielen.

Die Bevölkerung wird jeweils an Informationsveranstaltungen über die Umsetzung von Wärmeverbünden informiert. Ein nächster Anlass findet am Montag, 19. Februar 2024 um 19 Uhr im Hofackerzentrum in Buchthalen statt.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch


Sven Fitz, Fachstelle Umwelt und Energie
Telefon: +41 52 632 53 20
E-Mail: sven.fitz(at)stsh.ch