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01.02.2024

Gebührentarif für die Benutzung des öffentlichen Grundes wird anwenderfreundlicher

Die Nutzung von Plätzen, Strassen und Parkanlagen hat sich in vielerlei Hinsicht intensiviert. Immer mehr Menschen nutzen die Angebote von Detaillisten, Boulevard-Restaurants sowie Verkaufs- und Imbissständen, um draussen zu verweilen, Menschen zu treffen, das Ambiente zu geniessen und zu konsumieren. Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass der Gebührentarif für die Benützung öffentlicher Sachen aus dem Jahr 2009 (RSS 400.2) und das Reglement zum Vollzug der Warenauslagen auf öffentlichem Grund (RSS 400.21) den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Zudem gibt es in den beiden Erlassen Doppelspurigkeiten und sie sind nicht an-wenderfreundlich.

Der Stadtrat hat den Gebührentarif für die Benützung öffentlicher Sachen (RSS 400.2) deshalb aktualisiert und präzisiert, wobei die bisher geltenden Tarife gemäss mehrjähriger Praxis der Stadtpolizei abgebildet werden. Durch die Einführung eines Grundtarifs, welcher für alle Nutzungen des öffentlichen Grundes gilt, sind die Berechnungsgrundlagen für alle gleich. Ausnahmeregelungen und Spezialtarife werden in einer einfachen und verständlichen Art ausgewiesen. Doppelregelungen wurden eliminiert und damit die Übersichtlichkeit verbessert. Der Erlass wurde zudem umbenannt in «Reglement über die Gebühren für die Benützung des öffentlichen Grundes». Das Reglement zum Vollzug der Warenauslagen auf öffentlichem Grund wurde aufgehoben.

Das vom Stadtrat verabschiedete Reglement über die Gebühren für die Benützung des öffentlichen Grundes tritt per 1. Februar 2024 in Kraft.

Link zur Rechtssammlung


Ansprechperson:

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit & öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch