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19.02.2024

Volkspostulat als neues Mitwirkungsrecht der Stimmberechtigten

Mit der Einführung des Volkspostulats sollen die Mitwirkungsrechte des Volkes um ein weiteres Instrument ergänzt werden. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat in einer Vorlage die Einführung des Volkspostulats und kommt damit einem parlamentarischen Auftrag nach.

Der Grosse Stadtrat hatte 2019 mit der Überweisung einer Motion von Matthias Frick die Einführung eines Volkspostulats befürwortet. Mit der Einführung des Volkspostulats sollen die mannigfachen Mitwirkungsrechte der Stimmbevölkerung auf städtischer Stufe weiter ausgebaut werden. Zudem kann eine Lücke geschlossen, indem bisher nicht motionswürdige Anliegen mithilfe des Volkspostulats aufgenommen und an den Stadtrat herangetragen werden können. Das Volkspostulat erweitert damit das Spektrum an Sachgebieten, bei denen die Stimmbevölkerung partizipieren kann. Die unmittelbaren Einflussmöglichkeiten durch das Volkspostulat auf die Exekutive bleiben jedoch beschränkt, da das Volkspostulat wie das ordentliche Postulat lediglich einen Prüfauftrag zuhanden des Stadtrats enthält. Für das Zustandekommen eines Volkspostulats braucht es 100 Unterschriften von städtischen Stimmberechtigen und eine schriftliche Begründung. Der Grosse Stadtrat würde das Volkspostulat wie ein Postulat eines seiner Mitglieder behandeln.  Das Volkspostulat ist in der Schweiz nur in vereinzelten Gemeinden bekannt und wird in diesen nur selten genutzt. Damit gibt es keine gefestigte Praxis, welche zum Vergleich herangezogen werden könnte. Für die Stadt Schaffhausen bedeutet dies, dass sich erst eine eigenständige Praxis zum Volkspostulat entwickeln muss. Für die Einführung eines neuen Volksrechtes ist eine Änderung der Stadtverfassung notwendig. Details zum Vollzug des neuen Volksrechts sind demgegenüber in der Geschäftsordnung des Grossen Stadtrats zu regeln. Da eine Änderung der Stadtverfassung dem obligatorischen Referendum unterliegt, wird die Stimmbevölkerung abschliessend über die Einführung des neuen Mitwirkungsinstruments entscheiden können. Link zur VorlageAnsprechperson:Marijo Caleta, Stv. StadtschreiberTelefon: +41 52 632 52 48E-Mail: marijo.caleta@stsh.ch