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11.04.2024

Verzeichnis und Verantwortung für die Kulturdenkmäler in der Altstadt

Gemeinsame Medienmitteilung der Stadt und des Kantons Schaffhausen vom 11. April 2024

Das Verzeichnis schützenswerter Kulturdenkmäler der Stadt Schaffhausen umfasst neu auch Bauten und Gärten in der Altstadt. Ein solches Verzeichnis gibt es bereits für Kulturdenkmäler ausserhalb der Altstadt.  Nun liegt das wirkungsvolle Arbeitsinstrument zur Beurteilung von geplanten Bauten und Veränderungen an schützenswerten Objekten (Bauten und Gärten) für das ganze Stadtgebiet vor.  

Gemäss dem kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetz sind die Gemeinden verpflichtet, ein Inventar oder Verzeichnis schützenswerter Objekte der Schutzzonen und Schutzobjekte zu erstellen und zu führen. Seit 2019 verfügt die Stadt über ein Verzeichnis der schützenswerten Kulturdenkmäler (VKD) ausserhalb der Altstadt. Dieses hat einen grossen Mehrwert gebracht in Hinblick auf den Einbezug und die Effizienz der städtischen Fachstellen (Stadtplanung, Grün SH, Denkmalpflege). Zudem ist es für private und öffentliche Bauherrschaften einfacher geworden, transparente Auskünfte zu erhalten. Ende 2020 hat der Stadtrat die Stadtplanung und die Denkmalpflege Schaffhausen beauftragt, ein VKD auch für die Altstadt zu erstellen und damit das Verzeichnis für das gesamte Stadtgebiet zu vervollständigen. Dieses wurde in den Jahren 2021 bis 2023 erarbeitet und konnte im November 2023 den städtischen und kantonalen Fachstellen zur Vernehmlassung vorgelegt werden. Nach der Genehmigung durch den Stadtrat hat der Regierungsrat das VKD für die Altstadt am 25. März 2024 genehmigt und auch die Objekte von regionaler Bedeutung festgelegt.    

Im VKD aufgeführt sind sowohl Gebäude als auch Gärten und Parkanlagen. Als schützenswerte Kulturdenkmäler erfasst wurden

  • wichtige historische Zeugen (Objekte und Siedlungen),
  • repräsentative Vertreter einer bautypologischen Entwicklung und Baugattung,
  • repräsentative Vertreter einer baukünstlerischen Richtung,
  • Vertreter von besonders qualitätsvoller Architektur und Landschaftsarchitektur.


Als Schutzziel gilt generell der Erhalt der Denkmaleigenschaften eines Objektes in seiner Originalsubstanz. Dies heisst jedoch nicht, dass keine baulichen Massnahmen zulässig sind, sondern dass diese im Einklang mit den Erhaltungszielen abzustimmen sind. Mit der Aufnahme eines Objekts ins VKD sind die Grundeigentümerschaften verpflichtet, bei Renovierungen oder baulichen Veränderungen, welche den schutzwürdigen Charakter eines Objektes tangieren könnten, dies bewilligen zu lassen. Dies können beispielweise Renovierungen sein, welche die Farbe oder das Material gegenüber dem originalen Zustand verändern. Mit Vorteil wird vor Erarbeitung eines konkreten Projekts der Spielraum für mögliche bauliche Massnahmen im Austausch mit den zuständigen städtischen Fachstellen geklärt.

Das VKD dient somit in erster Linie als Arbeitsinstrument, das Hinweise auf die Schutzwürdigkeit von Bauten und Gärten liefert. Ergänzend dazu wird das Inventar der Schutzobjekte der Stadt Schaffhausen geführt. Erst die Aufnahme eines Objekts ins Inventar der Schutzobjekte definiert den grundeigentümerverbindlichen Schutz und setzt diesen definitiv um. Im Geoportal sind die VKD-Objekte und die formell geschützten Inventarobjekte aufgeschaltet. Die Erhaltung der wertvollen Kulturgüter, Denkmäler und schützenswerten Ortsbilder ist ein öffentlicher Auftrag und mit der Publikation und Aufschaltung des Verzeichnisses ist auch die Information der Bevölkerung sichergestellt.

Verzeichnis der schützenswerten Kulturdenkmäler und Inventarobjekte der Stadt Schaffhausen
Weiterführende Informationen zum VKD

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Tel: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch
 
Flurina Pescatore, Denkmalpflege Schaffhausen
Tel: +41 52 632 73 38
E-Mail: flurina.pescatore(at)stsh.ch

Florian Brack, Grün Schaffhausen
Tel: +41 52 632 56 51
E-Mail: florian.brack(at)stsh.ch