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11.11.2010

Falschen Eindruck erweckt

Die heutige Berichterstattung der Schaffhauser Nachrichten über die Motion "Transparenz bei Nachtragskrediten" bedarf einer Präzisierung. Sie suggeriert, dass es sich bei den aufgelisteten städtischen Nachtragskrediten allein um solche des Stadtrates handle. Das ist falsch. In den Beträgen sind auch diejenigen des Grossen Stadtrates und der Spezialverwaltungen wie beispielsweise des Kläranlageverbandes enthalten. 2009 beschlossen diese drei Gremien Nachtragskredite über total 3'339'600 Franken. Davon entschied der Stadtrat 1'427'400 Franken und der Grosse Stadtrat inklusive Spezialverwaltungen 1'912'200 Franken. Darin enthalten waren knapp eine Million Franken für die KSS-Eishalle. Im Laufenden Jahr beliefen sie sich bis Oktober auf 1'941'300 Franken. Der Stadtrat bewilligte davon 852'300 Franken und der Grosse Stadtrat inklusive Spezialverwaltungen 1'089'000 Franken.

Mit den Nachtragskrediten reagieren die zuständigen Gremien im Rahmen ihrer verfassungsmässigen Pflichten und Kompetenzen auf aktuelle Bedürfnisse wie zum Beispiel dringliche Unterhaltsarbeiten oder auf wirtschaftliche sowie soziale Veränderungen während des laufenden Jahres. Da die Voranschläge jeweils in der ersten Hälfte des Vorjahres erstellt werden, sind nicht alle Entwicklungen im Folgejahr absehbar. Der Stadtrat und der Grosse Stadtrat setzen das wichtige Instrument des Nachtragskredits jedoch zurückhaltend und umsichtig ein. So entsprechen die bewilligten Beträge jeweils lediglich 0.6 bis 1.3 Prozent der Gesamtbudgets. Ausserdem führen Nachtragskredite nicht zwingend zu Budgetüberschreitungen der betroffenen Konti, weil regelmässig auch Einsparungen einfliessen. Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrats wird monatlich über die aktuellen Nachtragskredite informiert.

Auf die konkrete Forderung des Vorstosses wird der Stadtrat im Rahmen der Motionsbeantwortung eingehen.

Für den Stadtrat:
Peter Neukomm, Finanzreferent