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04.10.2011

Verkehrsanordnungen auf der Breite und im Hohberg

Der Stadtrat hat zwei Fahrverbote für den motorisierten Verkehr erlassen. An der Villenstrasse entspricht er damit einem Anliegen von Anwohnenden, Massnahmen gegen das überbordende Fremdparkieren zu ergreifen. Im Bereich des neuen Nationalen Hallensportzentrums im Schweizersbild soll der Schleichverkehr verhindert werden.

Für die Villenstrasse auf der Breite wird bei beiden Einfahrten ein Fahrverbot für motorisierten Verkehr erlassen. Der Zubringerdienst bleibt gestattet.
Seit langem stellen diverse quartierfremde Fahrzeuglenker - wie Anwohner anderer Strassen, Auswärtige, Pendler und Berufsschüler - ihre Autos in der ringförmigen Strasse ab. Um dem entgegen zu treten, hat der Stadtrat Mitte Mai 2011 im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung auf der Breite das wechselseitige Markieren von Parkfeldern beschlossen. Das Fremdparkieren hat sich jedoch nicht verbessert. Die Parkfelder sind ständig belegt. Für Anwohner, deren Besucher und für Lieferanten bleibt kaum Platz zum Abstellen ihrer Fahrzeuge. Eine Interessengruppe hat darum beantragt, an der Villenstrasse ein Fahrverbot mit Gestattung des Zubringerdienstes zu erwirken. Der Stadtrat hat diesem Anliegen entsprochen. Die vormarkierten Parkplätze werden definitiv eingezeichnet, um ein geordnetes Parkieren und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Für Auswärtige stehen in unmittelbarer Nähe beim Schützenhaus Breite diverse Parkplatze zur Verfügung. Die Verkehrsanordnung kann separat und unabhängig vom geplanten Parkierungskonzept Breite und Steig eingeführt werden.

Erweitertes Fahrverbot gegen Schleichverkehr
Im Schweizersbild wird das bestehende Fahrverbot auf die ganze Länge der Hohbergstrasse erweitert. Die Durchfahrt - und damit der Schleichverkehr - zum neuen Nationalen Handball-Trainings- und Leistungszentrums Schaffhausen (NHTLZ), der Birchrüti-Halle und zum Fussballplatz über die Hohbergstrasse soll verhindert werden. Während des Spielbetriebs wird durch einen privaten Verkehrsdienst zusätzlich eine temporäre Verkehrsregelung angeordnet. Auch für die Anwohner der Hohbergstrasse ist in dieser Zeit eine Durchfahrt nicht mehr möglich. Die entsprechende Signalisation wird jeweils vor Spielbeginn auf der Hohbergstrasse erstellt. Der Zugang über die Stettemerstrasse (Gräfler) bleibt jedoch gewährleistet. Und an den spielfreien Tagen ist das Befahren der Hohbergstrasse für Anwohner sowie Berechtigte in beiden Richtungen wie bis anhin gestattet.
Mit der Inbetriebnahme des NHTLZ und dem angrenzenden gebührenpflichtigen Parkplatz sind eine neue Verkehrs- und Parkregelung eingeführt worden. Die Zufahrt für alle motorisierten Fahrzeuge führt im Einbahnverkehr von der Schweizersbildstrasse über den neu erstellten Parkplatz. Die Ausfahrt erfolgt über die Hohbergstrasse in die Schweizersbildstrasse. Ausserdem hat der bisherige Parkplatz entlang der Sportplätze eine andere Nutzung erfahren.

Beide Verkehrsanordnungen werden diese Woche amtlich publiziert und die Rechtsmittel geöffnet. Nach Ablauf der Einsprachefrist erfolgt die Signalisation.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:

Alois Sidler, Chef Verwaltungspolizei
Telefon: 0041 52 632 57 58
E-Mail: alois.sidler(at)stsh.ch