Diese Seite drucken (in neuem Fenster)
23.05.2012

Neue Regeln für die Archivierung

Der Stadtrat hat das neue Archivreglement für die Stadtverwaltung beschlossen. Es ist den heutigen Anforderungen im Informationsmanagement und der Datensicherheit angepasst worden. Im Weiteren erläutert es die Schriftgutverwaltung und die Aufbewahrungsfristen in den Bereichen und Abteilungen sowie die Archivierung.

Der Stadtrat hat das revidierte Archivreglement für die Stadt Schaffhausen beschlossen und auf den 1. Juni 2012 in Kraft gesetzt. Es ist den heutigen Anforderungen an das Informationsmanagement und die Datensicherheit angepasst worden und berücksichtigt die neuen Informationstechnologien. Im Weiteren definiert es den Umgang mit Dokumenten und Akten in den Bereichen und Abteilungen einerseits sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Stadtarchivs andererseits. Das Reglement erläutert überdies die Zusammenarbeit zwischen dem Archiv und der Stadtverwaltung wie auch die Beziehungen zwischen dem Stadtarchiv und den Benutzern. Als Ergänzung zum Archivreglement dienen die Weisungen des Stadtrates über die Aktenführung für eine effiziente Verwaltungsarbeit und eine rationelle Aktenbewirtschaftung.

Das bislang gültige Archivreglement stammt aus dem Jahr 1987 und entsprach nicht mehr den heutigen Anforderungen. Auf Bundesebene sowie in verschiedenen Kantonen wurden neue Gesetze und Verordnungen zur Archivierung und Aktenführung erlassen. Die am 1. Januar 2010 in Kraft getretene Gemeindearchiv-Verordnung des Kantons Schaffhausen erforderte ebenfalls eine Überarbeitung der städtischen Grundlagen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:

Thomas Feurer, Stadtpräsident   (ab 15.30 - 16.30 Uhr)
Telefon: 0041 52 632 52 11
E-Mail: thomas.feurer(at)stsh.ch

Dr. Peter Scheck, Stadtarchivar   (ab 11.30 Uhr)
Telefon: 0041 52 632 52 30
E-Mail: peter.scheck(at)stsh.ch