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26.09.2012

Teuerungsbedingte Gebührenerhöhung für nächtliches Dauerparkieren

Der Stadtrat Schaffhausen hat die Erhöhung der Gebühren für nächtliches Dauerparkieren beschlossen. Die Gebühr wird per 1. Januar 2013 teuerungsbedingt von 30 Franken auf 35 Franken pro Monat angehoben. Letztmals wurden die Tarife 1992 angepasst.

Die Gebühren für nächtliches Dauerparkieren werden teuerungsbedingt von 30 Franken pro Monat auf 35 Franken pro Monat angehoben. Dies hat der Stadtrat Schaffhausen beschlossen. Letztmals wurden die Gebühren 1992 der Teuerung angepasst. Die Erhöhung von 30 auf 35 Franken entspricht einer Steigerung von 17 Prozent. Die Teuerung hat in derselben Periode um 20 Prozent zugenommen. Die höheren Gebühren werden per 1. Januar 2013 eingeführt. Die Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund vom 18. April 1967 wird auf den 1. Januar 2013 entsprechend angepasst.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:

Jeanette Storrer, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: jeanette.storrer(at)stsh.ch

Alois Sidler, Chef Verwaltungspolizei
Telefon: +41 52 632 57 58 (bis 16 Uhr)
E-Mail: alois.sidler(at)stsh.ch