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24.10.2012

Leistungsvereinbarung mit Alters- und Pflegeheimen

Der Stadtrat hat Leistungsvereinbarungen mit städtischen und privaten Alters- und Pflegeheimen genehmigt.

Die Stadt Schaffhausen schliesst mit den in der Stadt tätigen Alters- und Pflegeheimen Leistungsvereinbarungen ab. Dies hat der Stadtrat beschlossen. Die Vereinbarungen legen insbesondere die Kapazitäten fest, welche bereitgestellt werden sollen. Auch werden die Tarife und die finanziellen Beiträge der Stadt und der Gemeinden geregelt. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Restkosten bei Heimen mit Leistungsaufträgen zu übernehmen. Zudem wird ein allfälliges Restdefizit für die Betreuung von dementen Personen in den Heimen Schönbühl und La Résidence in Form von Tagesbeiträgen abgegolten. Die Vereinbarungen gelten rückwirkend ab Januar 2012.

Bereits 2009 wurden mit der Überarbeitung des Alters- und Pflegegesetzes neue Grundlagen für den ambulanten und den stationären Bereich geschaffen. Im ambulanten Bereich erfolgte die Bildung von Spitex-Regionen. Die Steuerung des stationären Bereichs wurde durch das kantonale Recht mit gesetzlichen Vorgaben und mit dem Festlegen eines Richtwerts zum stationären Bettenangebot angegangen. Die Gemeinden schliessen nun Leistungsaufträge mit den Altersheimen in ihrer Versorgungsregion ab. Auf diese Weise soll das Einhalten des Richtwertes und die qualitative Steuerung des Angebots sicher gestellt werden.

Die Finanzierung der Heime mit Leistungsauftrag ist in der Verordnung zum Altersbetreuungs- und Pflegegesetz geregelt. Bei Heimen, deren Pflegekosten mit den vom Kanton festgesetzten Ansätzen nicht finanziert werden können, wird die Finanzierungslücke mit Zusatzbeiträgen der auftraggebenden Gemeinden geschlossen.


Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:

Urs Hunziker, Bildungs- und Betreuungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14, vormittags
E-Mail: urs.hunziker(at)stsh.ch

Monica Studer, Bereichsleiterin Betreuung
Telefona: +41 52 632 53 38, bis 15 Uhr
E-Mail: monica.studer(at)stsh.ch