Vormundschaftliche Massnahmen des ZGB

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Übersicht über die Kindesschutzmassnahmen

ZGB-Artikel 

Massnahme

Errichtung

Inhalt der Massnahme / Vorgehen

307
Abs. 3

Erteilen von Weisungen, Erziehungsaufsicht

Vormundschaftsbehörde
(VB)

Anweisungen an Eltern und Kinder, Aufsichtsperson nimmt Einblick und holt Auskünfte ein

308
Abs. 1

Erziehungsbeistandschaft

VB

Beistand unterstützt die Eltern in ihrer Sorge um das Kind mit Rat und Tat

308
Abs. 2

Vertretungsbeistandschaft

VB

Beistand wahrt die Interessen des Kindes und vertritt es (allenfalls unter Einschränkung der elterlichen Sorge nach Art. 308 Abs. 3)

309

Beistandschaft

VB

Beistand regelt die Vaterschaft. (Üblicherweise zusammen mit Regelung des Unterhalts nach Art. 308 Abs. 2)

310

Aufhebung der elterlichen Obhut  

VB

Die VB nimmt das Kind den Eltern weg. Die Eltern verlieren das Recht, über den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. Die VB hat stets den Ort der Unterbringung zu bestimmen. (Üblicherweise zusammen mit einer Beistandschaft nach Art. 308)

311

Entzug der elterlichen Sorge

Kant. Volkswirtschaftsdepart. / Amt für Justiz und
Gemeinden

Die VB muss mit begründetem Beschluss Antrag stellen. Dabei entfällt die Rechtsmittelbelehrung. Nach erfolgtem Entzug der elterlichen Sorge ist durch die VB eine Vormundschaft nach Art. 368 zu errichten.

312
Ziff. 1

Entzug der elterlichen Sorge auf Begehren der Eltern  

VB

Die VB hat die elterliche Sorge zu entziehen und einen Vormund nach Art. 368 einzusetzen.

312
Ziff. 2

Entzug der elterlichen Sorge bei Freigabe des Kindes zur Adoption

VB

Die VB hat die elterliche Sorge zu entziehen und bis zur Adoption einen Vormund nach Art. 368 einzusetzen.

Schutz des Kindsvermögens

318
Abs. 2

Inventar über das Kindesvermögen

VB

Bei Scheidung oder Tod eines Elternteils hat der Inhaber der elterlichen Sorge ein Inventar über das Kindesvermögen einzureichen.

318
Abs. 3

Rechnungsstellung und Berichterstattung

VB

Erachtet es die VB als nötig, ordnet sie periodische Rechnungsstellung an.

324

Hinterlegung /Sicherstellung

VB

Damit wird dem Inhaber der elterlichen Sorge die Verfügung über das Kindesvermögen entzogen.

325

Beistandschaft

VB

Die Verwaltung des Kindesvermögens wird einem Beistand übertragen

Anpassung und Aufhebung der Kindesschutzmassnahmen

318
Abs. 2  

Inventar über das Kindesvermögen

VB

Bei Scheidung oder Tod eines Elternteils hat der Inhaber der elterlichen Sorge ein Inventar über das Kindesvermögen einzureichen.

318
Abs. 3

Rechnungsstellung und Berichterstattung

VB

Erachtet es die VB als nötig, ordnet sie periodische Rechnungsstellung an.

324

Hinterlegung /Sicherstellung

VB

Damit wird dem Inhaber der elterlichen Sorge die Verfügung über das Kindesvermögen entzogen.

325

Beistandschaft

VB

Die Verwaltung des Kindesvermögens wird einem Beistand übertragen

Übersicht über die Massnahmen für Erwachsene

ZGB-Artikel

Massnahme

Behörde

Inhalt der Massnahme

 

Vormundschaft

VB

Betreuer/in: Vormund/in

368
369

370

372

Unmündigkeit Geisteskrankheit/
Geistesschwäche Misswirtschaft /
Trunksucht Freiheitsstrafe
eigenes Begehren

 

Entzug der Handlungsfähigkeit, Regelung aller Geschäfte durch Vormund

 

Beistandschaft

VB

Betreuer/in: Beistand / Beiständin

392

393

394

Vertretung für ein Geschäft Verwaltung des Vermögens eigenes Begehren

 

Handlungsfähigkeit bleibt bestehen. Aufgabenerledigung durch Beistand im Rahmen des Auftrages. Ausserordentliche Geschäfte bedürfen der Zustimmung des Betreuten oder der VB

395

Beiratschaft

VB

Betreuer/in: Beirat / Beirätin Beschränkung der Handlungsfähigkeit. Mitwirkung des Beirates gemäss Auftrag durch VB. Verwaltung des Vermögens anstelle des Betreuten.

397a

Fürsorgerische Freiheitsentziehung

Kant.
Volkswirtschaftsdepart. /
Amt für Justiz und
Gemeinden

Unterbringung einer Person in einer Klinik oder Anstalt

Aufhebung der Massnahmen

ZGB-Artikel

Massnahme

Behörde

Voraussetzungen

433

Vormundschaft

 

Der Grund für die Bevormundung besteht nicht mehr

436

437

438

nach Art. 369

nach Art. 370

nach Art. 372

VB

- Nur mit psychiatr. Gutachten

- Nach einem Jahr ohne Beschwerden
- Gesuch um Aufhebung, wenn Grund für eigenes Begehren weggefallen ist

 

Beistandschaft

 

 

439
Abs. 1
439
Abs. 2

- bei Vertretung
- bei Vermögensverwaltung
- bei eigenem Begehren

VB

- wenn der Auftrag erledigt ist
- wenn der Grund nicht mehr besteht
- wenn die/der Betreute dies verlangt und keine weitergehenden Massnahmen nötig sind

439
Abs. 3

Beiratschaft

VB

- wenn der Grund nicht mehr besteht

Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte

ZGB-Artikel

Massnahme

Behörde

Geschäfte

419
Abs. 2

Beistandschaft

VB

alle Geschäfte, die über die normale Verwaltung hinausgehen (in der Regel gemäss Art. 421) und wenn die/der Betreute die Zustimmung nicht selber erteilen kann

421

Vormundschaft
und
Beistandschaft

VB

Die häufigsten Geschäfte sind:
- bei Liegenschaften: Verkauf, Umbau/ Renovation, Hypothekarbelastung, langjährige Mietverträge
- bei Vermögen: Aufnahme und Gewährung von Darlehen, Konkursanmeldung (wichtig: Schenkungen sind nicht zulässig)
- bei Verträgen: Eheverträge, Erbteilungsverträge
- Prozessführung

422

Vormundschaft

Kant.
Volkswirtschaftdepart. /
Amt für Justiz und Gemeinden

- Zivilstand: Adoption, Bürgerrecht
- Verträge: Verträge zwischen Vormund und Mündel, Erbvertrag
- Erbschaft: Ausschlagung oder Antritt der Erbschaft