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10.05.2021

Evaluation der Videoüberwachung

Die punktuelle Videoüberwachung auf städtischem Grund wird auch in den nächsten zwei Jahren ohne Veränderung weitergeführt. Die Überprüfung der Kameraeinsätze während den letzten zwei Jahren ergab eine durchwegs positive Bilanz.

In der Stadt Schaffhausen wird seit Dezember 2010 an verschiedenen Standorten der öffentliche Grund mittels Videoaufzeichnung überwacht. Die Videoüberwachung dient primär der Wahrung und der Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit und soll helfen, Straftaten einzudämmen. Bei strafrechtlich relevanten Ereignissen wird die Videoüberwachung zur Unterstützung der kantonalen Strafverfolgungsbehörden bei der Täterinnen- und Täterermittlung genutzt. Die Stadt stellt mit einer modernen Videoüberwachung ein zusätzliches Mittel zur Verfügung, das wie alle anderen Beweissicherungsmassnahmen verhältnismässig eingesetzt wird. Die Kameras sind täglich jeweils zwischen 18 Uhr und 7 Uhr in Betrieb. Die Videoüberwachung ist dabei nur eine Massnahme, um die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen. Andere Massnahmen wie Schwerpunktpatrouillen der Schaffhauser Polizei, eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten im Rahmen des runden Tischs «Wohnen und Nachtleben», der punktuelle Einsatz von elektronischen Lichtmeldern und bedarfsoptimierte Beleuchtung tragen ebenfalls dazu bei.

Gemäss dem Reglement, welches die Videoüberwachung regelt, werden die Kamerastandorte spätestens alle zwei Jahre überprüft. Die Evaluation erfolgt dabei in enger Zusammenarbeit mit der Schaffhauser Polizei und dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Schaffhausen. Gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik sind in den Jahren 2019 und 2020 bei den Delikten gegen Leib und Leben sowie gegen die Freiheit keine massgeblichen Veränderungen der Straftaten festzustellen. Eine Anpassung der Kamerastandorte wird aufgrund der durchwegs positiven Bilanz sowie der vorliegenden Kennzahlen zum heutigen Zeitpunkt nicht empfohlen. Der Stadtrat hat deshalb die Weiterführung der Videoüberwachung unverändert für weitere zwei Jahre bewilligt. Die entsprechende Auswertung wird in einem Evaluationsbericht dem Grossen Stadtrat vorgelegt.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch