Verkehrs- und Parkdienst
Für die Koordination und den reibungslosen Ablauf von Bauvorhaben auf öffentlichem Grund bzw. Baustellen, die den öffentlichen Grund und/oder die Verkehrsführung in irgendeiner Weise tangieren, ist eine gute Information aller Beteiligten und Betroffenen von grosser Bedeutung. Die Details müssen deshalb im Vorfeld mit der Stadtpolizei abgesprochen und koordiniert werden.
Auch für temporäre Verkehrsanordnungen im Zusammenhang mit Baustellen auf Strassen der Stadt Schaffhausen ist die Stadtpolizei zuständig. Die Signalisation hat den gültigen VSS-Normenblättern (VSS Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute) über die Baustellensignalisation zu entsprechen.
Besuchsbescheinigung
In Strassen, die mit Nutzungsbestimmungen wie z. B. «Parkverbot» und der Zusatztafel «Parken nur für Anwohner und Besucher gestattet» versehen sind, werden Besuchende ersucht, eine ausgefüllte Besuchsbescheinigung für die Kontrollorgane gut sichtbar hinter der Frontscheibe zu deponieren. Missbräuchliche Verwendung der Besuchsbescheinigung wird geahndet.
Kontakt
Stadt SchaffhausenVerkehrs- und Parkdienst
Fronwagplatz 24
Postfach 1000
8201 Schaffhausen
Tel. +41 52 632 57 55
Kontaktformular
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon |
|---|
| Name | Download |
|---|