Diese Seite drucken (in neuem Fenster)
29.07.2022

Feuer- und Feuerwerksverbote gelten weiterhin

Im ganzen Kanton Schaffhausen besteht nach wie vor grosse Waldbrandgefahr und daher ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten. Generell sind im Zusammenhang mit Feuer zwingend die gebotenen Vorsichtsmassnahmen zu beachten.

Die geringen und sehr lokalen Niederschläge der vergangenen Tage haben die ausserordentliche Trockenheit und die bestehende grosse Waldbrandgefahr nicht entschärft. Es gilt nach wie vor das vom Regierungsrat letzte Woche für den ganzen Kanton angeordnete Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (im Abstand von 200 m zum Waldrand). Das Verbot gilt für sämtliche Feuer. Das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, insbesondere von Raucherwaren ist ebenfalls verboten. Gleiches gilt für offene Feuerstellen im Siedlungsgebiet.

Weiterhin erlaubt bleiben im Siedlungsgebiet Feuer in befestigten Feuerstellen. Das Feuer ist dabei ständig zu beobachten und ein allfälliger Funkenwurf ausserhalb der Feuerstelle sofort zu löschen. Das Feuer ist in vollständig gelöschtem Zustand zu verlassen. Bei starkem Wind ist ganz auf das Feuern im Freien zu verzichten. Erlaubt bleiben im Siedlungsgebiet auch Kohle-, Elektro- und Gasgrills.

Auf dem ganzen Kantonsgebiet ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern weiterhin verboten. Dieses Verbot gilt auch für den Nationalfeiertag am 1. August.

Das Feuer- und Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf. Zuwiderhandlungen können mit Busse bestraft werden. Die gegenwärtige Situation kann sich erst durch eine intensive Regenphase entspannen. Die zuständigen Behörden werden die Lage in Bezug auf die Waldbrandgefahr weiterhin laufend beurteilen und die erforderlichen Massnahmen treffen.