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30.11.2022

Parkplatzverordnung den geänderten Rahmenbedingungen anpassen

Die städtische Parkplatzverordnung wurde letztmals 1990 revidiert. Durch die geänderten Rahmenbedingungen und Bedürfnisse sind mittlerweile viele Bestimmungen überholt. Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat deshalb in einer Vorlage eine Revision der Parkplatzverordnung (PPVO), um die Anzahl und Anordnung von privaten Abstellplätzen neu zu regeln.

Die derzeit gültige städtische PPVO stammt aus dem Jahr 1971 und wurde das letzte Mal im Jahr 1990 teilrevidiert. Diverse Bestimmungen sind in der Zwischenzeit überholt, da sich die Rahmenbedingungen und Bedürfnisse geändert haben. So ist heute zum Beispiel der haushälterische Umgang mit dem Boden wichtiger geworden, es gibt neue Mobilitätsangebote und das Verkehrsverhalten ändert sich. Zudem wurde der Stadtrat mit der vom Grossen Stadtrat überwiesenen Motion von Grossstadträtin Bea Will beauftragt, die PPVO zu überarbeiten und insbesondere eine rechtliche Grundlage für autofreies Wohnen zu schaffen.

Die Entwicklung der Bevölkerung und der Arbeitsplätze in der Stadt Schaffhausen wirkt sich auch auf die Mobilität und das städtische Verkehrssystem aus, was in der Revision der PPVO berücksichtigt werden soll. Die für die Parkierung benötigten Flächen sollen möglichst stadtverträglich und bedarfsgerecht angeordnet und effizient genutzt werden können. Dies soll durch eine Lockerung der heute bestehenden Pflicht zur Erstellung von Parkplätzen sowie durch Maximalwerte erreicht werden. Die Anzahl Pflicht-Parkplätze wird reduziert und neu wird geregelt, unter welchen Bedingungen die Minimalwerte unterschritten werden können. Auch für die neuen Maximalwerte sollen Abweichungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Zudem sollen die Regelungen zu Abstellplätzen noch besser auf das öV-Angebot abgestimmt werden, und es ist auch genügend Raum für Velo- und Motorradabstellplätze vorzusehen.

Im Rahmen einer externen Vernehmlassung wurde der Entwurf der PPVO Parteien, Verbänden und Vereinen vorgelegt. Die Auswertung der Stellungnahmen zeigt, dass der Revisionsbedarf grundsätzlich unbestritten ist, die Meinungen bei einzelnen Aspekten aber weit auseinandergehen. Um den geäusserten Anliegen Rechnung zu tragen, wurden nach der Vernehmlassung verschiedene Änderungen vorgenommen. Insbesondere wurden Regelungen ergänzt, welche einerseits den Maximalwert flexibler gestalten und andererseits die minimal erforderliche Anzahl Abstellplätze reduzieren. Mit besonderen Bestimmungen wird auf Bedürfnisse von Unternehmen Rücksicht genommen.

Die Revision der PPVO ist notwendig, um den heutigen Gegebenheiten sowie dem beschränkt zur Verfügung stehenden Platz bei steigenden Bedürfnissen für verschiedene Nutzungen gerecht zu werden. Die revidierte PPVO unterstützt die im Richtplan Siedlung aufgezeigte Entwicklung nach innen. Der Bedarf, unter bestimmten Voraussetzungen eine reduzierte Anzahl Parkplätze zuzulassen, besteht sowohl aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen als auch aus wirtschaftlichen Gründen. Die mit Augenmass erarbeiteten Regelungen gewährleisten die Beibehaltung der hohen Lebensqualität und guten Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Aktivitäten in der Stadt Schaffhausen. Der Verkehrsfluss soll auch mit zunehmendem Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum gewährleistet werden, insbesondere für den öV und diejenigen, die auf das Auto angewiesen sind.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:
 
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Stephanie Keller, Rechtsberaterin
Telefon: +41 52 632 53 40
E-Mail: stephanie.keller(at)stsh.ch