Stadt Schaffhausen



Vertretungsvollmacht für Steuerangelegenheiten

Wenn Sie jemanden in Steuerangelegenheiten vertreten oder jemanden bevollmächtigen möchten, der Ihre Steuerangelegenheiten direkt mit uns regelt, können Sie uns eine unterschriebene Vollmacht zukommen lassen. Die Vertreterin bzw. der Vertreter erhält dann sämtliche Korrespondenz direkt zugestellt. Dies gilt bis auf schriftlichen Widerruf. Bei gesetzlichen Vertretungen senden Sie uns bitte eine Kopie des Beschlusses.
Das Vollmachts-Formular können Sie hier herunterladen:

Vertretungsvollmacht Steuerangelegenheiten - Formular

Hinweis: Eine auf der ersten Seite der Steuererklärung vermerkte Vertretung gilt nicht als generelle Vollmacht für sämtliche Steuerangelegenheiten. Dazu benötigen wir das Einverständnis (Unterschrift) der steuerpflichtigen Person bzw. Personen oder einen Beschluss der Behörde.