Fristerstreckungen

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Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Steuererklärung jeweils fristgerecht einreichen. Falls Ihnen dies jedoch nicht möglich ist, können Sie innerhalb der Abgabefrist ein begründetes Gesuch um Fristverlängerung einreichen. Die Frist wird bis längstens 30. November des gleichen Jahres erstreckt. Nach Versand der ersten und insbesondere zweiten Mahnung ist es nur noch in Ausnahmefällen möglich, eine Fristverlängerung zu gewähren.
Sie haben die Möglichkeit, die Frist online verlängern zu lassen. Benutzen Sie dazu bitte unser Online-Formular:

Fristerstreckung - Online-Gesuchsformular