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Bootsliegeplätze am Rheinufer (Lindlipromenade) Die Warteliste für Privatpersonen sowie für Vereine ist gebührenpflichtig (Fr. 30.00 pro Jahr). Zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Warteliste müssen Anwärterinnen und Anwärter volljährig und im Kanton Schaffhausen oder in einer Anrainergemeinde mit Gegenrecht wohnhaft sein. Vereine müssen im Kanton Schaffhausen angesiedelt sein und mindestens 15 Aktivmitglieder vorweisen. Die Liegeplätze werden gemäss Reihenfolge der Warteliste mittels Abschluss eines Nutzungsvertrages vergeben. Es besteht eine Wohnsitzpflicht und der Liegeplatz darf nur für das eigene Boot benützt werden. Die Gebühren werden jährlich verrechnet. Reglement über die Benützung der Bootsliegeplätze
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