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Nichts ist gewisser als der Tod, Wir besprechen und organisieren mit den Angehörigen alle Vorkehrungen, welche im Zusammenhang mit einem Sterbefall und der Bestattung zu erledigen sind. Beim Bestattungsamt können Anordnungen für den Todesfall zu Lebzeiten hinterlegt werden, damit diesen Anweisungen zu gegebener Zeit entsprochen werden kann. Gerne senden wir Ihnen eine Vorlage zu. Bitte rufen Sie uns an. Im Krematorium im Waldfriedhof werden Verstorbene aus der Stadt Schaffhausen und den umliegenden Gemeinden kremiert. Auch Kremationen im Auftrag von privaten Bestattungsunternehmen sind möglich. Für die Beisetzung im Waldfriedhof und in den Friedhöfen Buchthalen und Herblingen werden verschiedene Grabarten mit unterschiedlichen Flächengrössen und Laufzeiten angeboten.
Gerne steht Ihnen das Personal der Friedhofverwaltung erwin.thoeni@stsh.ch oder des Bestattungsamtes bestattungsamt@stsh.ch für weitere Auskünfte zur Verfügung. Die gesetzlichen Grundlagen für die Handlungen des Bestattungsamtes und der Friedhofverwaltung finden Sie im Friedhof- und Bestattungsreglement der Stadt Schaffhausen vom 9. Mai 2006 und im entsprechenden Gebührentarif vom 9. Mai 2006. Friedhofs- und Bestattungsreglement |
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