Stadt Schaffhausen



Gebühren

Die Gebührenerhebung für die Leistungen des Erbschaftsamtes erfolgt gemäss den Bestimmungen der Gebührenverordnung im Erbschaftswesen (SHR 211.232). Im übrigen gilt bei einem Vermögen von weniger als CHF 10'000.-- ein reduzierter Gebührensatz.