Stadt Schaffhausen



Nutzung Kreuzgang und Kräutergarten zu Allerheiligen

Die Nutzung von Kreuzgang und Kräutergarten ist kosten- und bewilligungspflichtig. Für die Bewilligungserteilung ist die Stadtpolizei Schaffhausen zuständig, für eine entsprechende Bewilligung ist das Gesuch zur Benützung des öffentlichen Grundes auszufüllen.

Benützung des öffentlichen Grundes - Gesuchsformular

Aufgrund der historischen Bedeutung und Schutzwürdigkeit des Kreuzgangs und des Kräutergartens zu Allerheiligen sind ausgelassene Feste, Veranstaltungen mit einem hohen Geräuschpegel, sei es durch Personen oder durch musikalische Darbietungen, sowie Installationen in der Anlage verboten. Sämtliche Anlässe müssen das sakrale Umfeld respektieren.