Volksabstimmung vom 13. Februar 2022
Bund
- Volksinitiative vom 18. März 2019 «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» (BBl 2021 1491);
- Volksinitiative vom 12. September 2019 «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» (BBl 2021 2315);
Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG); (BBl 2021 1494);
Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien; (BBl 2021 1495).
Abstimmungsmagazin
Abstimmungsergebnis
Kanton
- Teilrevision des Gesetztes über die direkten Steuern (Steuerliche Attraktivierung des Wohnstandortes Schaffhausen)
- Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern (befristete Steuersenkung auf-grund Corona-Krise)
Abstimmungsamagazin
Abstimmungsergebnis
Stadt
- Aufwertung Bahnhofstrasse
Abstimmungsamagazin
Abstimmungsergebnis
Übersicht über die Abstimmungstermine 2022 & 2023
Blanko-Abstimmungstermine 2022:
- 13. Februar 2022
- 15. Mai 2022
- 25. September 2022
Blanko-Abstimmungstermine 2023:
- 12. Februar 2023
- 12. März 2023
- 18. Juni 2023
- 22. Oktober 2023 (Nationalratswahlen)
- 26. November 2023
Die weiteren Blanko-Abstimmungstermine des Bundes bis ins Jahr 2037 finden Sie hier
- Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle in der Stadt Schaffhausen wohnhaften, über 18 Jahre alten Schweizerinnen und Schweizer.
Stimmpflicht
Die Teilnahme an den eidgenössischen, kantonalen und städtischen Abstimmungen ist bis zum 65. Altersjahr obligatorisch. Wer eine Wahl oder Abstimmung ohne Entschuldigung versäumt, muss sechs Franken bezahlen.
Briefliche Abstimmung
Die Stimmberechtigten können ihre Stimme an der Urne oder brieflich abgeben. Für die briefliche Abstimmung ist das Couvert zu verwenden, in dem Stimmausweis und Stimm- und Wahlzettel den Stimmberechtigten zugesandt wurden. Bitte das Couvert nicht aufschneiden oder aufreissen, sondern bei der Perforation sorgfältig öffnen. Das Zustellcouvert per Post so aufgeben, dass es bis am Samstag vor dem Abstimmungstag bei der Stadtverwaltung eintrifft. Das Zustellcouvert kann auch bis 11.00 Uhr am Abstimmungssonntag in den Briefkasten des Stadthauses (Krummgasse 2) eingeworfen werden.
Der Stimmausweis ist unbedingt zu unterschreiben und beizulegen !
In den drei bis vier Wochen vor der Abstimmung können briefliche Stimmen auch portofrei im Parterre des Stadthauses oder im Stadthaus-Briefkasten eingeworfen werden. Auch hier gilt:
Stimmausweis unterschreiben und beilegen.
Stimmlokale in der Stadt Schaffhausen
NEUE ÖFFNUNGSZEITEN AB 2022!
- Zentrale Urne: Vorstadt 43:
Öffnungszeiten: Freitag 11.30-14.00 Uhr und 17.00-18.00 Uhr,
Samstag 08.30-17.00 Uhr
Sonntag 09.00-11.00 Uhr - Quartier-Abstimmungslokale:
Öffnungszeiten: Samstag 11.30-12.30 Uhr Sonntag, 10.00-11.00 Uhr
Schulhaus Breite, Aula (Breite)
Schulhaus Zündelgut (Buchthalen)
Herblingen (Schlossstrasse 19) - Hemmental, Schulhaus:
Öffnungszeiten: Samstag, 08.30-09.30 Uhr, Sonntag, 10.00-11.00 Uhr - Mobile Urne:
Künzle-Heim: 13.30 - 13.55 Uhr
Schönbühl: 14.00 - 14.25 Uhr
Kantonsspital:14.40 - 15.30 Uhr
La Résidence: 15.45 - 16.15 Uhr
Wiesli: 16.30 - 17.00 Uhr
Klinik Breitenau: 17.15 - 18.00 Uhr