Die Stadt Schaffhausen richtet an alle Einwohnerinnen und Einwohner, die eine kantonale Ergänzungsleistung zur AHV oder IV erhalten, unter gewissen Bedingungen eine jährliche Zulage aus.
Gesuchsformular Städtische Beihilfe
Richtlinien über die Ausrichtung der städtischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenbeihilfe