Stadt Schaffhausen



Pressedienst 2023

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023

Stadt plant neues Kinder- und Jugendzentrum

Der Stadtrat beabsichtigt, das Gebäude des Froebelschen Kindergartens an der Grabenstrasse 5a als Kinder- und Jugendzentrum zu nutzen und hat dazu eine entsprechende Vorlage an den Grossen Stadtrat verabschiedet.

Die Jugendarbeit der Stadt Schaffhausen ist ein freiwilliges Angebot der Kinder- und Jugendhilfe in den Bereichen Soziokultur und der sozialen Animation. In den bestehenden Räumlichkeiten im Birch, an der Hochstrasse, an der Bachstrasse und im Brüel werden Treffs und andere Aktivitäten angeboten. Nach dem Wegfall des Mittagstischs an der Bachstrasse 45 sind die Räumlichkeiten dort nicht mehr zweckmässig als Treffpunkt für Kinder und Jugendliche. Ein Treffpunkt im Zentrum der Stadt mit verschiedenen Angeboten für Kinder und insbesondere auch für Jugendliche ist indes von grosser Bedeutung. Die Stadt ist für Jugendliche Dreh- und Angelpunkt für Freizeit, Schule und für andere ausserfamiliäre Aktivitäten. Während es für junge Erwachsene in der Stadt Schaffhausen zahlreiche Angebote gibt, fehlt für Jugendliche und Kinder ein ihrem Alter entsprechendes Angebot wie ein Treffpunkt, an dem sie sich ohne Konsumzwang länger aufhalten können. In den letzten Jahren wurde von der Öffentlichkeit, von Eltern sowie Jugendlichen selbst wiederholt die Erwartung und der Bedarf nach einem geeigneten Aufenthaltsort für Jugendliche im Stadtzentrum festgestellt.

Im September 2022 wurde das städtische Gebäude des «Froebelschen Kindergartens» an der Grabenstrasse 5a auf der städtischen Parzelle GB1168 für eine neue Nutzung frei. Dieses Gebäude entspricht optimal den Anforderungen an zentrumsnahe Räume für Kinder und Jugendliche. Mit seiner Lage nahe der Innenstadt ist es sowohl mit dem öffentlichen Verkehr wie auch mit dem Fahrrad und zu Fuss gut erreichbar. Die Grösse des Aussenraums lässt mit wenig Gestaltungsaufwand viele Nutzungen zu; der Aussenraum ist zudem mit einer barrierefreien Rampe mit dem Eingang verbunden. Weiter können die Räumlichkeiten im ersten Stock als Büros für die bisher an der Bachstrasse tätigen Mitarbeitenden der Jugendarbeit genutzt werden.

Das Gebäude befindet sich aktuell im Finanzvermögen der Stadt. Für die Nutzung des Gebäudes als durch die städtische Jugendarbeit betriebenes Kinder- und Jugendzentrum ist eine Umwidmung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen notwendig. Der Verkehrswert der Liegenschaft beträgt 1.912 Mio. Franken.

Das ehemalige Kindergartengebäude mit Baujahr 1912 wurde letztmals im Jahr 1996 saniert. Einige Bauteile haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und müssen zwingend saniert werden. Basierend auf den geltenden energetischen Vorgaben der kantonalen Energiehaushaltsverordnung (EHV) und der Richtlinie Energie- und Bauökologie der Stadt Schaffhausen sowie den denkmalpflegerischen Vorgaben für das Gebäude müssen zudem die Sanierung und Restaurierung der historischen Substanz und die energetische Gebäudesanierung vorgenommen werden. Für die Sanierung des Gebäudes werden 1.650 Mio. Franken veranschlagt. Die Umbaukosten für die Nutzung der Räumlichkeiten für Kinder und Jugendliche, wie auch als Jugendtreff, belaufen sich auf 220'000 Franken.

Die Umwidmung des Gebäudes vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen gilt als neue, einmalige Ausgabe, ebenso der Investitionskredit für den Umbau des Gebäudes zur Nutzung als Kinder- und Jugendzentrum. Der Kostenaufwand zur Sanierung des Gebäudes gilt als gebundene Ausgabe. Da das Projekt die Sanierungsmassnahmen bedingt, wird mit der Vorlage der Gesamtkredit von 3'762'000 Franken für die Realisierung des Projekts beantragt und dabei der gebundene Anteil von 1.650 Mio. Franken ausgewiesen.

Geplant ist die Inbetriebnahme des Kinder- und Jugendzentrums im Sommer 2026. Bis zum Zeitpunkt des Umbaus nutzt die Jugendarbeit der Stadt Schaffhausen das Gebäude für Angebote im Sinne einer Zwischennutzung.

Link zur Vorlage


Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen@stsh.ch

Markus Tanner, Bereichsleiter Soziales
Telefon: +41 52 632 55 09
E-Mail: markus.tanner@stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023

Lena Jaquet rückt für Iren Eichenberger nach

Grossstadträtin Iren Eichenberger (Grüne) hat per 31. Dezember 2023 ihren Rücktritt aus dem städtischen Parlament erklärt. Der Stadtrat hat vom Rücktritt Kenntnis genommen und dankt Iren Eichenberger für ihr langjähriges Engagement im Parlament. Auf der Liste der Grünen Schaffhausen rückt Lena Jaquet nach. Der Stadtrat hat Lena Jaquet für den Rest der Amtsdauer 2021-2024 als Mitglied des Grossen Stadtrats als gewählt erklärt.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel@stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Dezember 2023

Stadt passt Richtlinien für Wohnkosten für Sozialhilfebeziehende an

Die Mietzinsen sind im Jahr 2023 auf breiter Front gestiegen. Auch im günstigen Wohnsektor sind im lokalen Wohnungsmarkt die Mieten angestiegen. Die städtische Sozialhilfebehörde hat deshalb die "Richtlinie Wohnkosten" für Sozialhilfebeziehende per 1. Januar 2024 angepasst. Der anrechenbare Mietzins inklusive Nebenkosten wurde für einen Einpersonenhaushalt von 1'000 Franken auf neu 1'050 Franken pro Monat erhöht sowie für jedes weitere Haushaltsmitglied zusätzlich auf 175 Franken pro Monat (zuvor 150 Franken) festgelegt. Für junge Erwachsene bis 25 Jahre, welche einen eigenen Haushalt führen, liegt der Betrag neu bei 800 Franken pro Monat (zuvor 750 Franken).

Bereits vor einem Jahr hat die städtische Sozialhilfebehörde die Richtlinie Wohnkosten angepasst. Dies vor dem Hintergrund stark steigender Nebenkosten und der Tatsache, dass über 40 Prozent der Sozialhilfebeziehenden einen Teil des Mietzinses aus dem Grundbedarf decken mussten. Die damalige Erhöhung per 1. Januar 2023 reduzierte den Anteil Personen, welche sich an den Mietkosten zu beteiligen hatten, von 40.5 % auf 23.5 %. Das Ziel der Sozialhilfebehörde - eine Reduktion auf unter 10% - wurde damit nicht erreicht, weshalb sie eine weitere Anpassung der Richtlinie Wohnkosten beschlossen hat. Mit der Anpassung kann verhindert werden, dass immer mehr Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger die Wohnungsmieten aus ihrem Grundbedarf mitfinanzieren müssen.

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Präsidentin Sozialhilfebehörde
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen@stsh.ch

Martin Amman, Abteilungsleitung Existenzsicherung
Telefon: +41 52 632 53 19
E-Mail: martin.amman@stsh.ch

Medienmitteilung vom 14. Dezember 2023

ÖV-Vergünstigungen für Jugendliche: Referendumsfrist ist ungenutzt verstrichen

Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren, die in der Stadt Schaffhausen wohnhaft sind, können künftig das ÖV-Abo zu vergünstigten Konditionen beziehen. Nachdem der Grosse Stadtrat die Vorlage des Stadtrats vom 16. Mai 2023 «ÖV-Abovergünstigung für Jugendliche» am 31. Oktober 2023 verabschiedet hat, ist die Referendumsfrist ungenutzt verstrichen. Der Stadtrat hat zudem die gesetzliche Grundlage für die Bekanntgabe der Daten aus dem Einwohnerregister an die vbsh geregelt (RSS 230.1). Die Änderung des Reglements tritt per 1. Januar 2024 in Kraft. Damit ist der Weg frei für die Einführung der vergünstigten Abos für Jugendliche. Die geplante Umsetzung ist im Frühling 2024 vorgesehen.

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. Dezember 2023

Neue Spartageskarte Gemeinde

Ab dem 1.1.2024 bietet die Stadt Schaffhausen die neue Spartageskarte Gemeinde an. Diese ersetzt die bisherige Gemeinde-Tageskarte. Der Verkaufsstart erfolgt am 11. Dezember 2023.
 
Die Spartageskarte Gemeinde ist ein schweizweit kontingentiertes Angebot und kann bei jeder teilnehmenden Gemeinde oder Stadt bezogen werden - dabei muss es sich nicht zwingend um die eigene Einwohnergemeinde handeln. In der Stadt Schaffhausen können die Tageskarten am Infoschalter im Stadthaus, Krummgasse 2, 8200 Schaffhausen, bezogen werden.

Personen können mehrere Spartageskarten Gemeinde für unterschiedliche Reisetage oder für Drittpersonen kaufen. Die Spartageskarte Gemeinde ist nur personalisiert erhältlich. Pro reisende Person sind Vorname, Nachname und Geburtsdatum anzugeben. Je früher die Karte gekauft wird, desto günstiger ist sie. Eine Vorreservation ist nicht möglich.

Unter folgendem Link sind die Verkaufsstellen und aktuellen Preisangebote aufgeführt:

www.spartageskarte-gemeinde.ch

Ansprechperson:

Nicole Messora, Leiterin Einwohnerkontrolle
Telefon: +41 52 632 52 80
E-Mail: nicole.messora@stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. Dezember 2023

Termine für die städtischen Gesamterneuerungswahlen

Der Stadtrat hat die Termine für die Gesamterneuerungswahlen 2024 festgelegt. Im nächsten Jahr müssen für die neue Amtsperiode 2025-2028 sowohl die Mitglieder des Stadtrats, als auch des Grossen Stadtrats und des Stadtschulrats neu gewählt werden. Der Terminplan für die städtischen Wahlen sieht wie folgt aus:

18. August 2024:       
Stadtpräsidium und Stadtrat
Präsidium Stadtschulrat (stille Wahl)

22. September 2024:       
Mitglieder Stadtschulrat (stille Wahl)
allfälliger zweiter Wahlgang Stadtpräsidium/Stadtrat und Präsidium Stadtschulrat

24. November 2024:     Grosser Stadtratallfälliger zweiter Wahlgang Mitglieder StadtschulratDamit findet die Wahl des Stadtrats und des Stadtschulratspräsidiums (stille Wahl) gleichzeitig mit der Wahl des Regierungsrats des Kantons Schaffhausen statt, jene für die übrigen Stadtschulratsmandate (stille Wahl) zusammen mit der Wahl des Kantonsrats. Für die Wahl des Grossen Stadtrats wurde wie bereits bei den Gesamterneuerungswahlen im Jahr 2020 der eidgenössische Abstimmungstermin vom 24. November 2024 gewählt. Ansprechperson:Yvonne Waldvogel, StadtschreiberinTelefon: +41 52 632 52 21E-Mail: yvonne.waldvogel@stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. Dezember 2023

Beitrag an die Weihnachtsaktion von Radio Munot

Die Stadt Schaffhausen unterstützt die diesjährige Weihnachtsaktion von Radio Munot mit einem Betrag von 3'000 Franken. Jeweils im Dezember sammelt Radio Munot im Rahmen einer Weihnachtsaktion Geld für ein spezielles Projekt. In diesem Jahr gehen die gesammelten Gelder an die Hilfsorganisation «Tel 143 - Die dargebotene Hand Winterthur, Schaffhausen, Frauenfeld». Die Hilfsorganisation unterstützt mit freiwilligen Mitarbeitenden Menschen in schwierigen Lebenssituationen, sowohl via Telefon als auch online. Das Einzugsgebiet umfasst die Kantone Thurgau und Schaffhausen sowie die Bezirke Winterthur, Pfäffikon und Andelfingen.

Der städtische Beitrag von 3'000 Franken wird aus dem Heinrich-Schlatter-Fonds getätigt.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. Dezember 2023

Gemeindeführungsstab unter neuer Leitung

Der Gemeindeführungsstab der Stadt Schaffhausen wird per 1. Januar 2024 reorganisiert. Gleichzeitig mit der personellen Änderung in der Leitung werden organisatorische Anpassungen umgesetzt. Damit reagiert der Stadtrat auf die veränderten und künftigen Herausforderungen und stellt auch weiterhin einen funktionierenden Gemeindeführungsstab in der Stadt Schaffhausen sicher.

Bevölkerungsschutzrelevante Ereignisse oder gar Katastrophen wie grossflächige Stromausfälle mit Konsequenzen für Wasserversorgung, Nahverkehr und Rechenzentren, Cyberangriffe auf Behörden und kritische Infrastrukturen, Brände, Strommangellagen, Unfall-Grossereignisse und andere Katastrophen und Notlagen können auch das Gebiet der Stadt Schaffhausen betreffen. Dass dies Realität werden kann, haben die Jahre 2020 bis 2023 mit der Pandemie und der drohenden Energiemangellage eindrücklich gezeigt. Auch Cyberangriffe auf Spitäler, Unternehmen und Gemeinden nehmen schweizweit zu. Stromausfälle und Stromengpässe und damit verbundene Ausfälle kritischer Infrastrukturen sind ebenfalls realistische Szenarien.

Der Gemeindeführungsstab der Stadt Schaffhausen ist das Organ, welches dafür verantwortlich ist, dass die Stadt Schaffhausen im Falle einer Katastrophe oder eines bevölkerungsschutzrelevanten Ereignisses handlungsfähig bleibt. Die Leitung des Gemeindeführungsstabs liegt bei der Sozial- und Sicherheitsreferentin sowie dem Gesamtstadtrat. Damit der Gemeindeführungsstab seine vielfältigen Aufgaben weiterhin so erfüllen kann, dass die Stadt Schaffhausen im Falle einer Katastrophe oder eines bevölkerungsschutzrelevanten Ereignisses handlungsfähig bleibt, wird er per 1. Januar 2024 reorganisiert und weiter professionalisiert. Die Stadt Schaffhausen orientiert sich dabei an anderen Städten vergleichbarer Grösse.

Der aktuelle Stabschef des städtischen Gemeindeführungsstabs, Gianni Dalla Vecchia, Bereichs-leiter Einwohnerdienste, hat auf Ende des Jahres 2023 seinen Rücktritt erklärt hat. Gianni Dalla Vecchia hat als Stabschef des Gemeindeführungsstabes die Stadt Schaffhausen in den letzten Jahren mit grossem Einsatz durch die Pandemie und die Energiemangellage geführt. Dabei hat er in zeitlicher und fachlicher Hinsicht Ausserordentliches geleistet und die zahl- und umfangreichen Zusatzaufgaben neben dem Tagesgeschäft tatkräftig und gewissenhaft erledigt. Für diesen aus-serordentlichen Einsatz und sein Engagement bedankt sich der Stadtrat bei Gianni Dalla Vecchia herzlich.

Die Nachfolge als Stabschef des Gemeindeführungsstabes tritt per 1. Januar 2024 der Bereichsleiter Sicherheit, Romeo Bettini, an. Organisatorisch ist dieser bereits dem Sozial- und Sicherheitsreferat angegliedert, was die Koordination und Führung im Ernstfall wie auch die Wiederbesetzung der Stelle des Stabschefs in Zukunft vereinfacht, da die Stellenprofile übereinstimmen. Durch Anpassungen in der Organisation des Gemeindeführungsstabs und des Bereichs Sicherheit werden die zur Erfüllung der notwendigen Aufgaben in der Vorsorge, Bewältigung und Regeneration bevölkerungsschutzrelevanter Ereignisse notwendigen Kapazitäten geschaffen. Die dafür benötigten finanziellen Mittel hat der Grosse Stadtrat mit dem Budget 2024 bewilligt.


Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen@stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini@stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. Dezember 2023

Stadt Schaffhausen nimmt vollelektrisches Kehrichtfahrzeug in Betrieb

Heute nimmt die Stadt Schaffhausen ihr erstes elektrisches Kehrichtfahrzeug in Betrieb. Bis 2025 will die Stadt Schaffhausen zwei weitere ältere Kehrichtwagen durch E-Kehrichtfahrzeuge ersetzen.

Seit heute ist die Entsorgungsabteilung der Stadt Schaffhausen leise und abgasfrei unterwegs. Die Böckli-Säcke werden neu mit einem Kehrichtfahrzeug eingesammelt, das von erneuerbarem Strom angetrieben wird. Zwei weitere E-Kehrichtfahrzeuge sind bestellt und werden voraussichtlich bis Anfang 2025 in Betrieb genommen.

Im Vergleich zu herkömmlichen Kehrichtfahrzeugen mit Dieselmotoren fahren die elektrischen Fahrzeuge nicht nur abgasfrei, sondern auch deutlich leiser. Auch der Motorenlärm beim Pressen des Abfalls gehört beim neuen Fahrzeug der Vergangenheit an. Die elektrischen Kehrichtfahrzeuge werden im Werkhof Schweizersbild jeweils über Nacht aufgeladen und stehen am nächsten Morgen wieder zum Einsatz bereit. Die E-Kehrichtfahrzeuge sind mit einem neuen Design in den Stadtfarben Gelb und Weiss ausgestattet.

Die schrittweise Umstellung aller städtischen Fahrzeuge auf nicht fossile Antriebe entspricht den Zielen der Klimastrategie der Stadt Schaffhausen. Die Reduktion der CO2-Emissionen sowie die geringere Abgas- und Lärmbelastung sind nicht nur für die Umwelt und die Bevölkerung ein Vorteil, sondern auch für die Kehrichtbeladerinnen und -belader.


Ansprechpersonen:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur@stsh.ch

Marco Meister, Abteilungsleiter Entsorgung
Telefon: +41 52 632 53 29
E-Mail: marco.meister@stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. Dezember 2023

Gegenvorschlag zur Wohnrauminitiative mit konkreten Umsetzungsmassnahmen

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat einen Gegenvorschlag zur «Volksinitiative zur Förderung des gemeinnützigen Wohnraums (Wohnrauminitiative)».

Der Stadtrat legt dem Grossen Stadtrat auftragsgemäss und fristgerecht einen Gegenvorschlag zur Wohnrauminitiative vor. Der Gegenvorschlag nimmt die Forderung nach einer noch besseren Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus auf und definiert konkrete und verbindliche Massnahmen. Der Gegenvorschlag kommt ohne die einschränkenden Nachteile der Initiative aus.

Mit dem Gegenvorschlag wird die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus als Grundsatz und eines der Leitmotive des städtischen Handelns in der Verfassung stufengerecht verankert. Darüber hinaus wird eine neue Verordnung erlassen, in welcher die bisherige Viersäulenstrategie zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus weiterentwickelt und verbindlich festgehalten wird. Neu wird für Landabgaben durch die Stadt folgendes langfristiges Ziel festgehalten: Mindestens 50% der Wohneinheiten, die durch die Abgabe von geeigneten Grundstücken und Gebäuden entstehen bzw. erhalten bleiben, sollen durch gemeinnützige Träger gehalten werden. Über die Zielerreichung hat der Stadtrat künftig jährlich im Rahmen des Verwaltungsberichtes Rechenschaft abzulegen.

Die Initiative lehnt der Stadtrat ab. Die Initiative fordert, dass die Stadt Schaffhausen den gemeinnützigen Wohnungsbau noch stärker fördert und sich ein Ziel von 10% Anteil gemeinnütziger Wohnungen am Gesamtmietwohnungsbestand setzt. Um der Forderung verbindlichen Nachdruck zu verleihen, verlangen die Initianten bis zur Erreichung des Ziels Einschränkung in der Immobilien- und Bodenpolitik: Der Verkauf von Grundstücken und Gebäuden in Wohnzonen wird verboten. Zudem sollen bei allen Baurechtsvergaben gemeinnützige Träger anderen Bewerbern vorgezogen werden. Anders als die Initianten ist der Stadtrat der Meinung, dass im Rahmen einer ausgewogenen Wohnraumentwicklung alle Wohnbauträger wichtig sind, nicht nur der gemeinnützige Wohnungsbau. Zudem beurteilt der Stadtrat die mit der Initiative geforderten Einschränkungen beim Verkauf von Grundstücken und die generelle Bevorzugung gemeinnütziger Träger bei Baurechtsvergaben als Hindernis für die Entwicklung der Stadt.

Am 21. Oktober 2020 hatte die Alternative Liste die «Volksinitiative zur Förderung des gemeinnützigen Wohnraums (Wohnrauminitiative)» mit 621 gültigen Unterschriften eingereicht. Der Grosse Stadtrat beschloss am 22. August 2022, den Stadtrat mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlages zu beauftragen. Die Eckwerte des Gegenvorschlages wurden der Arbeitsgruppe für gemeinnützigen Wohnungsbau vorgestellt. Die Rückmeldungen sind in den Entwurf eingeflossen.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Medienmitteilung vom 4. Dezember 2023

Stadtrat beantwortet Petition «Für ein lebendiges Rheinufer»

In seiner Antwort auf die Petition «Für ein lebendiges Rheinufer» befürwortet der Stadtrat ein lebendiges Rheinufer als Ausdruck einer lebendigen Stadt. Auch in der Rhybadi sollen weiterhin vielfältige kulturelle Veranstaltungen möglich sein, wobei auch die Anliegen der Bevölkerung und das Ruhebedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohner der verschiedenen Quartiere angemessen zu berücksichtigen sind.

Mit der im Mai 2023 eingereichten Petition «Für ein lebendiges Rheinufer» fordern die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner ein offenes Rheinufer für alle und einen Verzicht auf eine Reduktion der Bewilligungen von Kultur- und Musikveranstaltungen am Rheinufer und in der Rhybadi im Vergleich zum Jahr 2022. Zudem sollen Jugendorganisationen in die Diskussionen über den Umfang des Kulturangebots am Rheinufer und in der Rhybadi aktiv miteinbezogen werden.

In seiner Antwort an die Petentinnen und Petenten befürwortet der Stadtrat ein lebendiges Rheinufer als Ausdruck einer lebendigen Stadt; entsprechend bewilligt er auch verschiedene saisonale Gastroangebote im Bereich Schauwecker'sches Gut, am Salzstadel und am Lindli. Mit der Zunahme der Nutzungen und dem Anstieg der Anzahl von Veranstaltungen entlang des Rheinufers nahmen in den letzten Jahren jedoch auch die Reklamationen wegen Lärm, Vandalismus und Littering zu, weshalb die Stadt verschiedene Massnahmen ergriffen hat. So haben der Einsatz einer privaten Sicherheitsfirma, mehr Abfallbehälter, zusätzliche WC-Anlagen und eine Intensivierung der Reinigungsintervalle zu einer deutlichen Verbesserung der Situation geführt.

Die Veranstaltungen in der Rhybadi führten indes aufgrund der basslastigen Musik und der Vielzahl der Openair-Veranstaltungen zu zahlreichen Lärmklagen der Anwohnenden. Da sich die Rhybadi aufgrund ihrer Lage am Rhein nur bedingt für Veranstaltungen mit Beschallung eignet, hat der Stadtrat nach zahlreichen Gesprächen mit allen Beteiligten entschieden, im Sinne eines Versuches in diesem Jahr die Zahl der Veranstaltungen von 25 auf 22 zu reduzieren und besser über die gesamte Sommersaison zu verteilen. Zudem wurden Experten beigezogen, um die Musikanlage zu optimieren. Eine erste Auswertung zum Ende der Saison hat ergeben, dass damit kaum Verbesserungen der Situation erzielt werden konnten.

Der Stadtrat wird nun unter Einbezug von Fachpersonen nochmals prüfen, wie die Lärmbelastung mit Optimierungsmassnahmen bei der Lautsprecheranlage, beim Mischpult oder durch den Einbau anderer Hilfsmittel reduziert werden kann. Dabei ist klar, dass vielfältige kulturelle Veranstaltungen auch weiterhin in der Rhybadi ermöglicht werden sollen und auch künftig alle Beteiligten in die Entscheidungsfindung miteinbezogen werden. Sollte keine einvernehmliche Regelung erzielt werden können, wird der Stadtrat über die künftigen Veranstaltungen in der Rhybadi (Anzahl, Lautstärke etc.) - wie immer unter Abwägung aller Interessen - beraten.

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen@stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 56 57
E-Mail: romeo.bettini@stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. November 2023

Geld zurück für Essen und Getränke im Mehrweggeschirr

Im Juli 2023 lancierte die Stadt Schaffhausen die Kampagne «Schaffhausen isst abfallfrei». In der ersten Phase der Kampagne wurden mit der Unterstützung von Pro City Schaffhausen Gastronomiebetriebe angesprochen, die Take-away anbieten. Ab dem 1. Dezember 2023 steht die Kundschaft im Mittelpunkt:  Wer den Kaffee in einem Mehrwegbecher des Systemanbieters Vytal bezieht oder sich das Essen in einer Vytal-Pizzabox oder -Bowle geben lässt, erhält bei der Rückgabe des Geschirrs Geld zurück.

Die Stadt Schaffhausen möchte möglichst viele Menschen zum Umstieg von Einweg- auf Mehrweggeschirr motivieren. Mit der Kampagne «Schaffhausen isst abfallfrei» werden alle Betriebe mit Take-away-Angebot angesprochen. Setzen die Gastronomiebetriebe dabei auf eigenes oder von der Kundschaft mitgebrachtes Mehrweggeschirr, können sie ihren Standort auf der Plattform www.abfallfrei.ch eintragen lassen und damit ihre Sichtbarkeit erhöhen.

Mit einer speziellen Aktion erhalten nun Gastronomiebetriebe und ihre Kundschaft einen zusätzlichen Anreiz, Mehrweggeschirr zu verwenden. Hierfür kommt das ressourcenschonende Mehrweggeschirr von Vytal Global GmbH zum Einsatz. Vytal-Geschirr ist in Europa weit verbreitet und besonders umweltfreundlich. Kundinnen und Kunden können sich das Mehrweggeschirr kostenfrei ausleihen. Erst wenn das Geschirr nicht innert zwei Wochen zurückgebracht wird, wird der Kaufpreis für die geliehenen Behälter verrechnet. Das System erinnert die Kundschaft rechtzeitig und sorgt dadurch für eine fast hundertprozentige Rücklaufquote. Nicht zuletzt deswegen wurde das Unternehmen Vytal Global GmbH für den Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2024 nominiert.

Als Anreiz für die Gastronomiebetriebe wird den ersten 30 Teilnehmenden die Einrichtungsgebühr von 250 Franken erlassen. Als zusätzlicher Anreiz wird den Nutzerinnen und Nutzern von Vytal-Mehrweggeschirr jeweils zwei Franken pro Mahlzeit und ein Franken pro Heissgetränk auf das Kundenkonto in der Vytal-App zurückerstattet, sobald das genutzte Geschirr zurückgegeben wird. Der Gesamtbetrag dieser Aktion ist mit 15’000 Franken gedeckelt. Wer früh mitmacht und häufig Vytal-Geschirr nutzt, profitiert am meisten.

Aktuell haben sich folgende 11 Schaffhauser Gastronomiestandorte dem Vytal-Geschirrsystem angeschlossen und bieten Essen und Getränke mit Rabatt an: Africana (Webergasse 27), essKultur (Stadthausgasse 18), Fassbeiz (Webergasse 13), Penba’s (Walther Bringolf Platz 11), Pizzeria Mamma Rosa (Bachstrasse 19), Sababa Food (Läufergässchen 5), Omaro (Löwengässchen 5), Raponi Bar (Bahnhofstrasse 29), Wohnzeit Bistro & Laden (Vordergasse 6) und Zuckerbäckerei Ermatinger AG (Fronwagplatz 11 und Rathausplatz 21). Weitere frühentschlossene Gastronomiebetriebe in der Stadt Schaffhausen können sich auch jetzt noch an das Vytal-Geschirrsystem und die Rabattaktion anschliessen.

Ansprechperson:

Daniela Brunner, Projektleiterin Umwelt
Telefon: +41 78 805 12 67
E-Mail: daniela.brunner@stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. November 2023

Abstimmungstermin «Erweiterung Schulanlage Steig» festgelegt

Der Grosse Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 14. November 2023 die Vorlage des Stadtrats vom 9. Mai 2023 betreffend «Erweiterung Schulanlage Steig» in der Schlussabstimmung mit 33 : 1 Stimmen gutgeheissen. Dieser Beschluss untersteht nach Art. 10 lit. d der Stadtverfassung dem obligatorischen Referendum. Der Stadtrat hat den Abstimmungstermin auf den 3. März 2024 festgelegt.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel@stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. November 2023

Positive Halbzeitbilanz der städtischen Kulturstrategie

Vor fünf Jahren wurde die städtische Kulturstrategie 2018-2028 veröffentlicht. Die Kulturstrategie hat sich in den letzten Jahren als wichtiges kulturpolitisches Arbeitsinstrument erwiesen. Zur Halbzeit wurde eine erste Bilanz gezogen und eine Online-Befragung durchgeführt.

Im Dezember 2018 wurde nach einem rund einjährigen Mitwirkungsprozess die städtische Kulturstrategie 2018-2028 veröffentlicht. Die Kulturstrategie hat sich in den letzten Jahren als wichtiges kulturpolitisches Arbeitsinstrument erwiesen. Es ist gelungen, spürbare Verbesserungen für das Kulturangebot, die Kulturvermittlung und damit für die Kulturschaffenden zu erzielen. Die Strategie gliedert sich in drei Handlungsfelder «Räume bieten», «Zugänge schaffen» und «Wirkung erzeugen». Jedem Handlungsfeld wiederum sind verschiedene Massnahmen zugeordnet. Dies sind insbesondere die folgenden Massnahmen, welche zu einem Grossteil bereits umgesetzt sind:

Handlungsfeld «Räume bieten»

  • Theater Bachturnhalle
    Schaffung einer mittelgrossen Bühne für die freie Theater- und Tanzszene in der Bachturnhalle

  • Kulturraum.sh
    Weiterentwicklung der Online-Plattform um eine Raum-Datenbank für nutzbare Kulturräume

  • Ermöglichung und Unterstützung von Zwischennutzungen
    Bereitstellung städtischer Liegenschaften (Kammgarn West) und Förderung von privaten Lösungen

Handlungsfeld «Zugänge schaffen»

  • Einführung KulturLegi
    Pilotprojekt mit dem Kanton Schaffhausen, über 500 Nutzende

  • Ausbau Kulturvermittlungsangebote Dritter
    Erweiterte Leistungsvereinbarung zur Ermöglichung kostenloser Theaterbesuche von Schulklassen bei Theater Sgaramusch und momoll Theater.

  • Ausbau der städtischen Kulturvermittlung
    Theaterpädagogische Angebote im Stadttheater und im Rahmen der Bachfeste / Ausbau Vermittlungsangebote im Museum zu Allerheiligen.

Handlungsfeld «Wirkung erzeugen»

  • Einführung Kulturversand
    Halbjährlicher städtischer Postversand mit Veranstaltungsflyern / Werbematerial für diverse kulturelle Anlässe und Angebote

  • Verstärkung der Sichtbarkeit des Kulturangebots
    Ausbau personeller Ressourcen für Social Media (Instagram, Newsletter).

  • Schaffhauser Kulturtage
    Mehrtägiges Festival aller kulturellen Sparten im Juni 2023 «von Schaffhausen für Schaffhausen».

Im vergangenen Sommer lancierte der städtische Kulturdienst eine Online-Umfrage. Rund 250 Personen nahmen an der Umfrage teil (2/3 Besuchende, 1/3 Kulturschaffende). Die Rückmeldungen fielen überwiegend positiv aus und stellen der städtischen Kulturförderung hinsichtlich dem Kulturangebot und der Umsetzung der Kulturstrategie ein gutes Zeugnis aus. Besonders positiv hervorgehoben wurden die drei bekanntesten und sichtbarsten Massnahmen der Kulturstrategie, die Bachturnhalle, die KulturLegi und die Kulturtage.

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
Mobil: +41 79 827 10 65
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Jens Lampater, Bereichsleiter Kultur
Telefon: +41 52 632 52 86
E-Mail: jens.lampater@stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. November 2023

Planungskredit für eine Erweiterung der Schulanlage Alpenblick

Die Schülerzahlen im Einzugsgebiet der Schulen Alpenblick, Zündelgut und Buchthalen werden in den kommenden Jahren deutlich steigen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie hat die Stadt verschiedene Möglichkeiten für einen Ausbau des Schulraums geprüft. Dabei zeigte sich, dass sich die Schulanlage Alpenblick ergänzend zu den bisherigen Primarschulklassen zu einem Standort für die Real- und Sekundarschule mit einer optimalen Betriebsgrösse von 18 Klassen ausbauen lässt. Die Zusammenführung der Oberstufe an einem Standort ist sowohl aus betrieblicher wie auch finanzieller Sicht sinnvoll. Für die Ausarbeitung eines konkreten Bauprojekts beantragt der Stadtrat in einer Vorlage an den Grossen Stadtrat einen Planungskredit.

Der Bedarf an Schulraum steigt. Das Monitoring 2023 der Schulraumplanung Schaffhausen zeigt, dass in den drei Einheiten Alpenblick, Zündelgut und Buchthalen bis in zehn Jahren rund 15 zusätzliche Schulklassen untergebracht werden müssen. Bereits heute sind die Platzverhältnisse knapp und nur ein Teil der Kinder, welche im Einzugsgebiet des Schulhauses Alpenblick wohnen, kann im Quartier zur Schule gehen. Zudem wächst auch der Bedarf an schulergänzender Betreuung. Weder in den Schulhäusern Zündelgut und Buchthalen noch auf der Schulanlage Alpenblick sind die nötigen Plätze heute vorhanden.

Um diese Situation zu entschärfen, hat die Stadt eine Erweiterung des Schulraums auf dem Areal der Schulhäuser Zündelgut/Buchthalen und auf dem Areal Alpenblick geprüft. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Primarschülerinnen und Primaschüler möglichst in ihrem Quartier zur Schule gehen können, während die Real- und Sekundarschule an einem der beiden Standorte zusammengefasst werden soll, da eine Zusammenführung der Oberstufe an einem Standort aus betrieblicher Sicht sinnvoll ist. In der Standortevaluation zeigte sich, dass im dicht bebauten Umfeld der Schulhäuser Zündelgut und Buchthalen keine geeigneten Erweiterungsbauten realisiert werden können. Auf dem Areal der rund einen Kilometer entfernten Schulanlage Alpenblick lässt sich eine gemeinsame Real- und Sekundarschule hingegen gut umsetzen.

In einer Machbarkeitsstudie hat das beauftragte Planungsteam aufgezeigt, dass sich die Schulanlage Alpenblick zu einem Standort für die Real- und Sekundarschule mit einer optimalen Betriebsgrösse von 18 Klassen ausbauen lässt. Gleichzeitig können eine Primarschule mit zwölf Klassen, genügend Infrastruktur für die schulergänzende Betreuung sowie eine Dreifach-Sporthalle für Schule und Vereine realisiert werden.

Der Stadtrat ist überzeugt, dass sich mit einem Ausbau der Schulanlage Alpenblick nicht nur die Schulraumproblematik in den direkt betroffenen Quartieren lösen lässt. Auch das Schulhaus Emmersberg und die Oberstufenschulhäuser Gelbhausgarten, Bach und Gräfler würden durch den Schulraum im Alpenblick entlastet.

Nachdem durch die Machbarkeitsstudie das Projekt «Alpenblick» plausibilisiert werden konnte, soll ein konkretes Bauprojekt ausgearbeitet werden. Dafür beantragt der Stadtrat einen Planungskredit von 1.8 Millionen Franken. Die Erweiterung der Schulanlage Alpenblick ist mit Investitionen in der Grössenordnung von 70 Mio. Franken verbunden. Dies entspricht den Investitionsvolumen von Projekten in vergleichbarer Grösse. Die Zusammenführung der Oberstufe an einem Standort ist auch aus finanzieller Sicht sinnvoll. Aufgrund von räumlichen und organisatorischen Synergien liegen die Investitions- und Betriebskosten tiefer als bei zwei Standorten für die Oberstufe. Auch für die Primarschule Zündelgut steht so der notwendige Raum für einen zeitgemässen Unterricht und für den Ausbau der Tagesstrukturen ohne zusätzlichen Neubau zur Verfügung.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Medienmitteilung vom 21. November 2023

Novemberbrief zum Budget 2024: Deutlich höhere Steuererträge ermöglichen weitere Steuerfusssenkung

Nach der erfolgreichen kantonalen Steuergesetzrevision werden signifikant höhere Unternehmenssteuern erwartet. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat neu eine Steuerfusssenkung von -2 % (statt -1 %), eine Lohnsummenentwicklung für das städtische Personal von 3.5 % (statt 3.25 %) und analog dem Kanton eine temporäre Lohnerhöhung von 3 % für homogene Berufsgruppen. Der für 2024 neu budgetierte Überschuss von über 11 Mio. Franken soll zur Finanzierung der städtischen Grossprojekte eingesetzt werden.

Mit dem Novemberbrief unterbreitet der Stadtrat dem Grossen Stadtrat verschiedene Ergänzungen zur Budgetvorlage vom 22. August 2023.

Mit den Änderungen aus dem Novemberbrief weist die aktualisierte Erfolgsrechnung statt eines Defizits von -4.4 Mio. Franken neu ein Überschuss von +11.7 Mio. Franken auf.

Hauptgrund für die deutliche Verbesserung sind höhere Unternehmenssteuererträge, welche insbesondere nach der Annahme der kantonalen Steuergesetzrevision (Sofortmassnahmen OECD-Mindestbesteuerung) um 14.3 Mio. Franken signifikant besser eingeschätzt werden. Auch die Steuererträge der natürlichen Personen werden aufgrund der Bevölkerungsentwicklung und besser deklarierten Vermögen um rund 2 Mio. Franken höher erwartet.

Basierend auf der veränderten Ausgangslage hat der Stadtrat eine Neubeurteilung vorgenommen und beantragt dem Grossen Stadtrat, den neu gewonnenen finanziellen Spielraum wie folgt einzusetzen:

  • Der Steuerfuss für natürliche Personen soll um 2 Prozentpunkte auf 90 % gesenkt werden (bisher beantragt: -1 Prozentpunkt auf 91 %).

  • Die Lohnsummenentwicklung für das städtische Personal wird gegenüber dem ursprünglichen Antrag um 0.25 % auf 3.50 % erhöht, um so einen angemesseneren Spielraum für den Teuerungsausgleich und die Wertschätzung guter Leistungen zu ermöglichen.

  • Den homogenen Berufsgruppen wird analog zum Kanton eine temporäre Lohnerhöhung von 3 % während maximal vier Jahren gewährt und das städtische Personal so dem kantonalen gleichgestellt.

  • Der budgetierte Überschuss 2024 von 11.7 Mio. Franken soll für die Finanzierung der anstehenden Grossinvestitionen eingesetzt werden. Der Stadtrat erwägt, für die grossen Infrastrukturprojekte im Schulbereich finanzpolitische Reserven zu bilden.

Mit dem Novemberbrief werden weiter folgende wesentliche Änderungen beantragt:
–    Das Schulprovisorium beim Schulhaus Alpenblick muss aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen grösser gebaut werden (Verpflichtungskredit über 1.1 Mio. Franken statt Budgetkredit über 0.4 Mio. Fr., Erhöhung des Investitionskredites von 0.3 Mio. Fr. auf 0.6 Mio. Fr.).

  • Auf der Breite im Hauental soll entsprechend der Nachfrage und der Verfügbarkeit entsprechender Räumlichkeiten ein neuer Kinderhort Breitepark eröffnet werden (wiederkehrender Bruttoaufwand von 311‘000 Franken/Jahr).

  • Das Haus zum Ritter wird mit dem Umzug des Hochbauamtes ins neue Stadthausgeviert für eine neue Nutzung freigespielt. Für maximal 0.3 Franken soll die Liegenschaft für eine Vermietung saniert werden. Durch die Umwidmung ins Finanzvermögen entsteht ein Buchgewinn von 2.4 Mio. Franken.

  • Die Liegenschaft an der Mühlentalstrasse 135 soll zur vorübergehenden Nutzung für soziales Wohnen für 0.7 Mio. Franken saniert werden.

  • Für die Vorbereitung und Durchführung der Kulturtage 2025 wird ein Verpflichtungskredit beantragt (0.3 Mio. Franken).

  • Für den Bau des neuen Werkhofes und Investitionen in die Infrastruktur (Netze, Trafostationen etc.) werden SH POWER Darlehen im Gesamtumfang von 41.7 Mio. Franken gewährt.

  • Weil sich die Beratung der Vorlage zur Attraktivierung der Gesundheitsberufe verzögert hat, soll die entsprechende Erhöhung der Lohnsumme zwar mit dem Budget 2023 bewilligt, jedoch unter den Vorbehalt der späteren Freigabe durch den Grossen Stadtrat gestellt werden.

Der Novemberbrief enthält ein aktualisiertes Budget von SH POWER mit neu formulierten Leistungsaufträgen.

Das Budget 2024 wird im Grossen Stadtrat am 28. November 2023 behandelt.

Links:
-    Novemberbrief
-    aktualisiertes Budget SH POWER

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen
Tel. +41 52 632 52 42
E-Mail: ralph.kolb@stsh.ch

Medienmitteilung vom 21. November 2023

Schrittweise Weiterentwicklung des Museums zu Allerheiligen

Der Stadtrat will das Museum zu Allerheiligen (MzA) aufwerten und weiterentwickeln. Durch die gezielte Umsetzung wegweisender Projekte wird die Grundlage für ein zeitgemässes und zukunftsweisendes Museum geschaffen. Grundlage hierfür bildet die Museumsstrategie 2023 - 2028, in welche die Erkenntnisse aus der Konsolidierungsphase zur Machbarkeitsstudie Museum zu Allerheiligen 2025 eingeflossen sind.

Mit der Machbarkeitsstudie MzA 2025 wurden zahlreiche Handlungsfelder aufgezeigt, wie das Museum modernisiert und für die Zukunft fit gemacht werden kann. Die dargelegten Handlungsfelder wurden in der Vernehmlassung jedoch teilweise sehr kontrovers diskutiert und es zeigte sich, dass insbesondere Eingriffe in den historischen Bau sowie interne Verschiebungen von Ausstellungen kritisch beurteilt werden. Aufgrund der Erkenntnisse aus der Konsolidierungsphase mit den museumsnahen Vereinen und Fachgremien, sowie einer nochmaligen Beurteilung der dringlichsten Bedarfe hat der Stadtrat die Strategie des Museums überarbeitet und basierend auf dieser beschlossen, drei Projekte prioritär anzugehen.

Sanierung und Ausbau gotischer Dachstock
Die Bausubstanz des Museums zu Allerheiligen stammt aus verschiedenen Jahrhunderten. Insbesondere der gotische Dachstuhl im Südflügel, in dem die Dauerausstellung Natur untergebracht ist, ist schlecht isoliert. Damit der Dachstock als moderner Ausstellungs- und Veranstaltungsraum genutzt werden kann, soll dieser saniert und ausgebaut werden. Die Sanierung und der Ausbau des Dachstocks erfolgen unter der Federführung des Hochbauamts.

Neueinrichtung Dauerausstellung Natur
Die aktuelle Dauerausstellung Natur stammt aus den 1980er-Jahren und ist in verschiedener Hinsicht veraltet. Eine Erneuerung der Naturausstellung scheiterte jedoch bisher an der Raumfrage. Unter der Projektleitung des Museums wird die Dauerausstellung neu konzipiert und attraktiviert. Inhaltlich fokussiert sie sich auf die Naturgeschichte, die Lebensräume und Biodiversität der Region Schaffhausen. Dabei werden moderne Vermittlungsmethoden eingesetzt, mit welchen auch jüngere Besuchergruppen angesprochen werden. Die Neueinrichtung erfolgt im Dachstock, sobald dieser saniert ist. Sie soll aber flexibel gestaltet werden, so dass sie in Zukunft allenfalls auch in anderen Räumen präsentiert und in Etappen erweitert werden kann.

Optimierung Depotsituation
Die Sammlungen des Museums zu Allerheiligen sind an mehreren Standorten untergebracht (Museumsgebäude, Kammgarn, Ebnatring und Haus Stemmler). Dabei stossen die heutigen Depotstandorte an ihre Kapazitätsgrenzen und weisen teilweise erhebliche Mängel aus. Ziel der Optimierung der Depotsituation ist neben der konservatorischen Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Effizienzsteigerung in der Objektlogistik, im Museumsgebäude benötigten Raum für Serviceflächen zu schaffen und Ausstellungsflächen frei zu spielen.

Die schrittweise Umsetzung dieser Projekte ermöglicht dem Museum die Weiterentwicklung als zeitgemässes Museum, das die Themen Ressourceneffizienz (energetische Sanierung), professioneller Umgang mit dem Kulturerbe (Optimierung Depotsituation) und Aktualisierung veralteter Präsentationen (Neukonzeption Naturabteilung) prioritär behandelt. Dabei ist unbestritten, dass das Museum zu Allerheiligen sich auch weiterhin als Mehrspartenhaus mit regionaler und überregionaler Bedeutung positionieren will. Mit der Umsetzung der genannten Projekte wird es möglich, die dringlichsten Bedarfe des Museums vom Fundament (Sammlungsdepots) über das Dach (gotischer Dachstuhl) bis zum Inhalt (Naturabteilung) zu konsolidieren und die Voraussetzungen für weitere Modernisierungsschritte zu schaffen.

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Dr. Katharina Epprecht, Museumsdirektorin
Telefon: +41 52 633 07 67
E-Mail: katharina.epprecht@stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. November 2023

Neubau Hallenbad KSS und Ja zur Aufwertung und Verkehrsoptimierung Adlerunterführung/Schwabentor

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben heute beiden städtischen Vorlagen zugestimmt. Die Vorlage Neubau Hallenbad KSS Schaffhausen wurde mit 74 % Ja-Stimmen befürwortet. Die Vorlage zur Aufwertung und Verkehrsoptimierung Bereich Adlerunterführung/Schwabentor erhielt 60 % Ja- Stimmen.

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben der Vorlage «Neubau Hallenbad KSS Schaffhausen» mit 10'795 Ja-Stimmen zu 3'789 Nein-Stimmen zugestimmt. Auf kantonaler Ebene wurde der Verpflichtungskredit für das Sportinfrastrukturprojekt «Neubau Hallenbad KSS Schaffhausen» ebenfalls befürwortet. Damit kann der Neubau des KSS-Hallenbades wie geplant umgesetzt werden.

Die Vorlage «Aufwertung und Verkehrsoptimierung Adlerunterführung/Schwabentor» wurde mit 8'590 Ja-Stimmen zu 5'725 Nein-Stimmen gutgeheissen. Gegen die Durchführung der Abstimmung «Aufwertung und Verkehrsoptimierung Adlerunterführung/Schwabentor» ist eine Beschwerde ans Obergericht hängig. Das Abstimmungsergebnis ist unter dem Vorbehalt des Entscheids des Obergerichts gültig.

Das Ergebnis der Abstimmung «Neubau Hallenbad KSS Schaffhausen» im Detail:
Zahl der Stimmberechtigten: 22'839
Eingelegte Stimmzettel: 15'574
Leere Stimmzettel: 987
Ungültige Stimmzettel: 3
Gültige Stimmzettel: 14'584

Es haben gestimmt mit Ja: 10'795
Es haben gestimmt mit Nein: 3'789

Ja-Stimmen: 74 %
Nein-Stimmen: 26 %

Die Stimmbeteiligung lag bei 68.2 %.

Das Ergebnis der Abstimmung «Aufwertung und Verkehrsoptimierung Bereich Adlerunterführung/Schwabentor» im Detail:
Zahl der Stimmberechtigten: 22'839
Eingelegte Stimmzettel: 15'556
Leere Stimmzettel: 1'235
Ungültige Stimmzettel: 6
Gültige Stimmzettel: 14'315

Es haben gestimmt mit Ja: 8'590
Es haben gestimmt mit Nein: 5'725

Ja-Stimmen: 60 %
Nein-Stimmen: 40 %

Die Stimmbeteiligung lag bei 68.1 %.


Ansprechpersonen (am Sonntag bis 16 Uhr):

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Mobil: +41 79 655 50 91
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Mobil: +41 79 827 10 65
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. November 2023

Abgabe der Liegenschaft Pfarrhof im Baurecht an das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Schaffhausen

Die Stadt plant, die Liegenschaft an der Pfarrhofgasse 2, bzw. Bachstrasse 29/29a im Baurecht an den Kantonalverband «Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Schaffhausen» (SRK Kanton Schaffhausen) abzugeben. Das SRK Kanton Schaffhausen wird die Liegenschaft sanieren, das Dachgeschoss ausbauen und so ihre heute auf fünf verschiedene Standorte verteilten Büros an einem Ort zusammenführen.

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine Vorlage zur Baurechtsabgabe der Liegenschaft «Pfarrhof» mit Eingängen an der Pfarrhofgasse 2 und an der Bachstrasse 29/29a (Teilfläche von GB Nr. 174) an den Kantonalverband «Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Schaffhausen» (SRK Kanton Schaffhausen. Die Liegenschaft wird während der Bauarbeiten im Stadthausgeviert vorübergehend von der Stadtverwaltung genutzt. Sie wird ab 2026, nach dem Umzug in das neue Stadthausgeviert, nicht mehr für die Verwaltung benötigt. Das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Schaffhausen möchte die Liegenschaft im Baurecht übernehmen. Das SRK Kanton Schaffhausen wird die Liegenschaften sanieren, mit einem Lift erschliessen und das Dachgeschoss ausbauen. So können ihre heute auf fünf verschiedene Standorte verteilten Büros am neuen Standort zusammengeführt und ein Ort der Begegnung geschaffen werden.

Über die Vergabe von Baurechten mit einem Landwert über 1 Million Franken entscheidet gemäss Stadtverfassung Art 27, Abs. 1 lit. d der Grosse Stadtrat in abschliessender Kompetenz. Die im Zusammenhang mit der Baurechtsvergabe notwendige Veräusserung des Gebäudes zu einem Verkaufspreis von 1.875 Millionen Franken (Substanzwert Gebäude gemäss AGS) liegt in der abschliessenden Kompetenz des Grossen Stadtrats (Art. 27 Abs. 1 lit. c Stadtverfassung).

Mit der Baurechtsabgabe wurde eine sinnvolle Nachnutzung des Gebäudes gefunden. Die Stadt profitiert vom Mittelzufluss durch den Veräusserungserlös des Gebäudes (1.875 Mio. Franken) und von künftigen Baurechtszinserträgen (ca. 17‘000 Franken/Jahr basierend auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1.5 %).

Link zur Vorlage


Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch


Michael Kunz
Geschäftsführer Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Schaffhausen
Telefon: +41 52 630 20 30
Direkt: +41 52 630 21 42
Email: michael.kunz@srk-schaffhausen.ch
Zweigstrasse 2, CH-8200 Schaffhausen
www.srk-schaffhausen.ch

Medienmitteilung vom 15. November 2023

Ausbildung, Arbeit und Perspektiven für junge Erwachsene

Die Städtepartnerschaft Schaffhausen – Frauenfeld – St. Gallen – Winterthur unterstützt im Jahr 2024 das Projekt «SKY: Ausbildung, Arbeit und Perspektiven für sozial benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene in Amhara» von Helvetas in Äthiopien mit einem Betrag von 275'000 Franken.

Die Städte Schaffhausen, Frauenfeld, Winterthur und St. Gallen arbeiten in der Auslandhilfe eng zusammen. Jährlich alternierend nehmen die Städte Gesuche von Hilfsprojekten entgegen und wählen ein geeignetes Projekt zur Unterstützung aus. Dieses Jahr liegt die Federführung bei der Stadt Schaffhausen. Die Gesuche werden nach den durch die Städte gemeinsam festgelegten Kriterien geprüft. Das Projekt «SKY: Ausbildung, Arbeit und Perspektiven für sozial benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene in Amhara» überzeugte durch seine langfristig wirkungsvolle Herangehensweise. Das Projekt SKY ermöglicht 93'000 jungen Männern und insbesondere Frauen ohne abgeschlossene Schulbildung eine kurze, praxis- und arbeitsmarktorientierte Ausbildung, dank der sie im Erwerbsleben Fuss fassen können.

Sehr bedürftige Region
Äthiopien ist eines der ärmsten Länder der Welt. 85 Prozent der über 120 Millionen Einwohnenden leben auf dem Land und betreiben vorwiegend Land- und Viehwirtschaft zur Selbstversorgung. Schwierige klimatische Bedingungen, Erosion, wiederkehrende Dürren und ein nach wie vor hohes Bevölkerungswachstum in ländlichen Gebieten führen zu grosser Ernährungsunsicherheit und oft chronischer Armut. Dies bewegt vor allem junge Menschen dazu, auf der Suche nach Arbeit in Städte zu ziehen. Infolge mangelnder oder zu wenig auf den Arbeitsmarkt ausgerichteter Ausbildung ist es für sie aber sehr schwierig, eine Stelle zu finden.

Projekt SKY: Ausbildung, Arbeit und Perspektiven für sozial benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene
Das Projekt erhöht die Beschäftigungschancen junger Menschen, indem es ihren Zugang zu marktrelevanten, praxisorientierten Schulungen sowie zu Informationen und Dienstleistungen verbessert, die sie für die Stellensuche oder den Aufbau eines selbstständigen Erwerbs benötigen. Dazu stärkt es öffentliche und private Anbieter von Berufsausbildungen sowie Stellenvermittlungen und Behörden und entwickelt modular aufgebaute, auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts ausgerichtete Kompaktkurse. Spezielle Modelle zur Vergütung der Kurse schaffen Anreize für die Ausbildung sozial benachteiligter Jugendlicher und die erfolgreiche Integration der Lernenden ins Berufsleben.

Die Kombination von Präsenzunterricht und digitalen Lerneinheiten erleichtert die Teilnahme von Jugendlichen, die fernab von Ausbildungszentren leben, familiäre Verpflichtungen haben oder Gelegenheitsarbeiten ausführen, und ermöglicht es ihnen, in ihrem eigenen Tempo zu lernen. Dank den kurzen, modular aufgebauten und praxisorientierten Kursen und der Unterstützung bei der Arbeitssuche soll sich die Lebenssituation der betroffenen Jugendlichen nachhaltig verbessern.

Langfristig wirksamer Ansatz
Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit und der fehlenden beruflichen Qualifikationen grosser Teile der Bevölkerung leistet das Projekt SKY einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der Armut in der Verwaltungsregion Amhara und weiteren Teilen Äthiopiens. Mit Kurzausbildungen in von lokalen Unternehmen nachgefragten Berufsbildern und der Vermittlung von Kompetenzen, die ihren Bedürfnissen entsprechen, trägt es sowohl zur Reduktion der Arbeitslosigkeit als auch zur Wirtschaftsentwicklung bei. Durch die Übernahme von erfolgreich erprobten Methoden können lokale Akteure die angestossenen Entwicklungen selbstständig weiter vorantreiben.

Vom Unterstützungsbeitrag von 275’000 Franken entfallen auf Winterthur 108'000 Franken, auf St. Gallen 84'000 Franken, auf Schaffhausen 48'000 Franken und auf Frauenfeld 35'000 Franken.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Sandra Bernhard, Projekt Management Office
Telefon: +41 52 632 53 54
E-Mail: sandra.bernhard@stsh.ch

Medienmitteilung vom 8. November 2023

Schulhaus Emmersberg soll saniert und das Dachgeschoss ausgebaut werden

Das historische Emmersberg-Schulhaus soll saniert werden. Die Installationen im Gebäude sind veraltet und das Gebäude entspricht den heutigen Anforderungen an den Schulbetrieb nicht mehr. Bereits heute sind die Platzverhältnisse knapp und die Schülerzahlen werden in den nächsten Jahren weiter ansteigen. Im Rahmen der Sanierung soll deshalb auch zusätzlicher Schulraum geschaffen werden. Der Stadtrat hat eine entsprechende Vorlage an den Grossen Stadtrat verabschiedet.

Das historische Emmersberg-Schulhaus stammt aus dem Jahr 1894. Die im Gebäude enthaltenen Installationen sind stark veraltet und müssen saniert werden. Zudem entspricht das Gebäude nicht mehr den heute geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine Sanierung des Schulhauses hinsichtlich Erdbebensicherheit, Lichteinfall und Behindertengerechtigkeit ist dringend nötig. Ausserdem erfüllt das Schulhaus Emmersberg die heutigen Anforderungen an den Schulbetrieb nicht mehr. Nebst Klassenräumen fehlen im Schulhaus Gruppenräume, Vorbereitungsräume sowie Sitzungszimmer für die Lehrpersonen. Auch gibt es nicht genügend Förder- und Besprechungsräume. Eine Erweiterung ist daher angezeigt.

Die Schülerzahlen im Einzugsgebiet der Schuleinheit Emmersberg werden in den kommenden Jahren weiter steigen. Die Schulraumplanung Schaffhausen zeigt, dass die Kapazität des Schulhauses Emmersberg ausgebaut werden muss. Die Platzverhältnisse sind bereits heute knapp und die Schulanlage ist bereits mit zwei Schulraumprovisorien ergänzt worden.

Dank Dachausbau bleiben Sportflächen erhalten
Es wurden verschiedene Varianten für die Erweiterung des Schulraums auf der Anlage Emmersberg geprüft. Der Stadtrat hat sich für die Sanierung und den Ausbau des Dachgeschosses im bestehenden Schulhaus entschieden. Mit einer Grundfläche von rund sechs Einfamilienhäusern bietet das Dachgeschoss bei einer optimalen Planung genügend Raum, damit der ausgewiesene Schulraumbedarf gedeckt und die Schulraumprovisorien zurückgebaut werden können. Die Aussen- und Sportflächen bleiben erhalten.

Alt und neu zweckmässig kombiniert
Mit dem Ausbau wird dem bisher als Abstellfläche genutzten Dachraum neues Leben eingehaucht. Neben diversen Klassenzimmern entstehen auch Fach- und Gruppenräume sowie eine Bibliothek. Die alte Bausubstanz und der moderne Innenausbau werden zweckmässig kombiniert. Durch zusätzliche Fenster im Bodenbereich entstehen helle, freundliche Räume. Der Gebäudezugang im Erdgeschoss wird mit einer Rampe hindernisfrei ausgeführt und ein Lift führt bis ins Dachgeschoss. Auf allen Geschossen werden Sanierungsarbeiten vorgenommen und die WC-Anlagen werden neu angeordnet und saniert.

Die Gesamtkosten für die Sanierung und Erweiterung des Schulhauses Emmersberg werden mit rund 9.9 Mio. Franken beziffert. Davon werden 4.4 Mio. Franken für Sanierungen eingesetzt und gelten als gebundene Ausgaben. In den Gesamtkosten enthalten sind die bereits vom Grossen Stadtrat bewilligten Projektierungskosten. Mit der Vorlage wird ein Investitionskredit von 9.778 Mio. Franken für die Realisierung des Projekts beantragt.

Das Projekt ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung der Schulraumplanung der Stadt Schaffhausen. Mit dem Ausbau des Dachgeschosses des Schulhauses Emmersberg wird der ausgewiesene Schulraumbedarf gedeckt. Das Gebäude entspricht nach der Sanierung dem heutigen Stand der Technik und den gesetzlichen Anforderungen. Die Sanierung gewährleistet gute Bedingungen für den Unterricht und einen hindernisfreien Zugang. Die verdichtete Bauweise entspricht einem haushälterischen Umgang mit dem Boden und nimmt Rücksicht auf das Ortsbild. Die Erweiterung mit diversen Klassen-, Fach-, Gruppenräumen und einer Bibliothek kann ohne Einschränkungen der Aussen- und Sportflächen realisiert werden. Davon profitieren neben der Schule und den Sportvereinen auch die Quartierbevölkerung und alle, die den Emmersbergsportplatz in ihrer Freizeit nutzen.

Link zur Vorlage


Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Medienmitteilung vom 8. November 2023

Verordnung über städtischen Mehrwertausgleich in Kraft gesetzt

Die städtische Mehrwertausgleichsverordnung wurde vom Grossen Stadtrat am 5. Juli 2022 gutgeheissen. Mit der Mehrwertabgabe regeln die Gemeinden den Ausgleich von Vorteilen, welche durch Aufzonungen entstehen. Diese können den Wert von Grundstücken erheblich steigern. Ein-, Aus- und Umzonungen fallen gemäss dem kantonalen Mehrwertausgleichsgesetz in die Zuständigkeiten des Kantons Die Erhebung der städtischen Mehrwertabgabe richtet sich grundsätzlich nach dem kantonalen Mehrwertausgleichsgesetz bzw. der entsprechenden Mehrwegausgleichsverordnung. Deshalb wurde mit der Inkraftsetzung gewartet, bis letztere per 1. September 2023 vom Regierungsrat in Kraft gesetzt wurde. In der Folge hat der Stadtrat die Inkraftsetzung der städtischen Mehrwertausgleichsverordnung per 1. November 2023 beschlossen.

Ansprechperson:

Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele@stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. November 2023

Die Stadt unterstützt die Gassenküche

Die Stadt Schaffhausen unterstützt die Gassenküche auch weiterhin finanziell. Neu erfolgt die Unterstützung dieses wichtigen Angebots in Form einer Leistungsvereinbarung.

In der Gassenküche erhalten Menschen aus der Region Schaffhausen in schwierigen Lebenssituationen täglich eine günstige und ausgewogene Mahlzeit; sie sichert damit ein Grundbedürfnis ab. Betrieben wird die Gassenküche vom Verein für Jugendfragen, Prävention und Suchthilfe (VJPS). Die Gassenküche ist eine anerkannte und etablierte Institution mit engagierten Mitarbeitenden, die sich an 365 Tagen für Menschen in prekären Lebenslagen einsetzen.  

Neben den Einnahmen aus den Mahlzeiten wird die Gassenküche aus den Beiträgen der Stadt, der Hülfsgesellschaft Schaffhausen, Spenden und Einnahmen aus Aktionen finanziert. Bis anhin hat die Stadt die Gassenküche mit einem jährlichen Betriebsbeitrag unterstützt. Zur weiteren Unterstützung der Gassenküche hat die Stadt nun eine Leistungsvereinbarung mit dem VJPS abgeschlossen. Damit ist der jährliche Beitrag der Stadt an Leistungen der Gassenküche geknüpft wie die tägliche Sicherstellung von vergünstigten warmen Mahlzeiten und einer niederschwelligen Beratung und Betreuung für die anwesenden Personen. Hierfür erhält die Gassenküche von der Stadt einen jährlichen Betrag von 47'800 Franken. Die Leistungsvereinbarung wird ab dem Jahr 2024 für vier Jahre abgeschlossen.

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen@stsh.ch

Markus Tanner, Bereichsleiter Soziales
Telefon: +41 52 632 55 09
E-Mail: markus.tanner@stsh.ch

Medienmitteilung vom 30. Oktober 2023

Stellungnahme des Stadtrats zur Abstimmung vom 19. November 2023 über die Vorlage des Stadtrats zur Aufwertung und Verkehrsoptimierung «Adlerunterführung/Schwabentor»

Aufwertung im Bereich «Adlerunterführung/Schwabentor»

Durch eine Aufwertung im Bereich Adlerunterführung/Schwabentor zwischen Adlerstrasse, Bahnhofstrasse und Bachstrasse wird der Verkehrsfluss verbessert. Das Projekt bringt grosse Vorteile für alle Verkehrsträger, da die Leistungsfähigkeit und die Sicherheit erhöht sowie Konflikte reduziert werden.

Der wichtige Verkehrsknoten im Bereich zwischen der Adlerstrasse, der Bahnhof- und der Bachstrasse stösst an seine Kapazitätsgrenzen. Er wird in Bezug auf die Verkehrsführung und die Stadtgestaltung den heutigen Ansprüchen nicht mehr gerecht. Bereits vor rund 15 Jahren hat der Stadtrat den Handlungsbedarf erkannt und das Projekt ins Agglomerationsprogramm der 1. Generation aufgenommen. Die Optimierung der Verkehrsabläufe und -flächen ist nötig und bringt grosse Vorteile für alle Verkehrsteilnehmenden.

Mit dem vorliegenden Projekt werden die Leistungsfähigkeit und die Sicherheit erhöht und Konflikte reduziert. Die direkteren Verbindungen und sicheren Übergänge für den Fussverkehr sind insbesondere für Kinder auf dem Schulweg wichtig. Das Projekt überzeugt durch die Einfachheit der Verkehrsführung, die trotz einer Reduktion von Verkehrsfläche zu einer Erhöhung der Kapazität für den motorisierten Verkehr führt. Dies ist möglich, weil die Anzahl Lichtsignalanlagen reduziert und die Stauräume verlängert werden.

Die neue Verkehrsführung ermöglicht zudem die Umgestaltung der Adlerstrasse. Das direkt an die Altstadt anschliessende Gebiet wird künftig ausschliesslich dem Fuss- und Veloverkehr zur Verfügung stehen. Mit dem Projekt werden auch Massnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas umgesetzt. Zudem ist das Projekt kompatibel mit einer möglichen künftigen Entwicklung des Brühlmannareals.

Die geplanten Massnahmen sind ein Gewinn für die gesamte Stadt Schaffhausen und werden als Teil des Agglomerationsprogramms 1. Generation von Bund und Kanton mitfinanziert. Die Stadt trägt 30 % der Investitionskosten und die Stimmbevölkerung entscheidet über den verbleibenden Nettokredit von 3.191 Millionen Franken. Wenn nur die notwendige Sanierung ohne Aufwertungsmassnahmen realisiert würde, entfällt der Bundesbeitrag und die Kosten für Stadt und Kanton wären mit je rund 4.6 Millionen Franken deutlich höher.

Aus diesen Gründen empfiehlt der Stadtrat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, der Aufwertung und Verkehrsoptimierung «Adlerunterführung/Schwabentor» am 19. November 2023 zuzustimmen.

Im Namen des Stadtrats
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin

Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Medienmitteilung vom 30. Oktober 2023

Gedenktafel erinnert an die Geschichte der Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter

Eine Gedenktafel erinnert neu an die Geschichte der Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter. Die Tafel wurde in diesen Tagen in der Stahlgiesserei am Eingang zum Stadtpark montiert, einem Ort, an welchem lange Jahre Frauen und Männer verschiedenster Kulturen ein und ausgingen und mit ihrem unermüdlichen Arbeitseinsatz die erfolgreichen Jahre der Schaffhauser Industriegeschichte mitprägten. Offiziell eingeweiht wird die Tafel im Rahmen einer Feier am Samstag, 11. November 2023.

Anstoss zu dieser Gedenktafel für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter gab Grossstadtrat Ibrahim Tas (FDP) mit einem Postulat im Grossen Stadtrat. Dieses wurde vom Parlament am 10. November 2020 überwiesen und damit der Stadtrat mit der Umsetzung beauftragt.

Als Standort für die Gedenktafel kristallisierte sich die ehemalige Stahlgiesserei im Mühlental heraus, da diese in der Vergangenheit Generationen von Gastarbeiterinnen und Gastarbeitern als Arbeitsort diente. Mit der Gedenktafel wird die vielschichtige, historische und sensible Thematik der Einwanderinnen und Einwanderer sowie der Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter aufgegriffen. Aufgezeigt wird die Chance, welche zahlreiche Familien durch die Arbeit in der neuen Heimat erhielten. Andererseits wird auch die Kehrseite der Medaille beleuchtet: Hinter den tausenden von immigrierten Frauen und Männern verbergen sich auch tragische Familienschicksale mit Enttäuschung und Fremdenfeindlichkeit.

Die Gedenktafel wird mit einer offiziellen Feier für die Öffentlichkeit am Samstag, 11. November 2023 mit Beginn um 10 Uhr eingeweiht.

Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. Oktober 2023

Stellungnahme des Stadtrats zur Abstimmung vom 19. November 2023 über die Vorlage des Stadtrats «Neubau Hallenbad der KSS Schaffhausen»

Ein neues Hallenbad für Schaffhausen

Beim Neubau des Hallenbads KSS handelt es sich um ein Generationenprojekt mit grosser Bedeutung für die Bevölkerung der Stadt und der gesamten Region. Dank der Mitfinanzierung der Jakob und Emma Windler-Stiftung und des Kantons Schaffhausen bleiben die Kosten für ein modernes und zukunftsfähiges Hallenbad für die Stadt und die KSS Genossenschaft tragbar.

Die KSS ist Heimat verschiedener grosser Sportvereine und bei allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen beliebt. Sie dient den Schulen als wichtiges sportliches Lernfeld und der Bevölkerung als Treffpunkt in der Freizeit für Spass, Sport und Gesundheit. Der Erneuerungsbedarf des alten Hallenbads ist ausgewiesen. Es hat das Ende seiner Lebensdauer erreicht. Eine Sanierung des Altbaus wäre langfristig betrachtet nicht günstiger und könnte die heutigen strukturellen Mängel nicht vollständig beseitigen.

Im neuen Hallenbad schaffen ein zentraler Eingangsbereich, neu acht statt sechs Schwimmbahnen, ein Becken mit verstellbarer Wassertiefe und ein Sprungbecken einen deutlichen Mehrwert im Vergleich zum heutigen Bad. Eine aktuell oft überlagernde Nutzung der bestehenden Wasserflächen wird mit dem Neubau entflechtet und mehr Platz für alle Besucherinnen und Besucher geschaffen. Zudem sind ein öffentlich zugängliches Restaurant, eine Wellnessanlage und eine Tiefgarage geplant.

Das neue, attraktive Hallenbad wird mehr Eintritte generieren und effizientere Abläufe in der ganzen Anlage ermöglichen. Damit kann ein besserer Kostendeckungsgrad erreicht und der städtische Betriebsbeitrag reduziert werden. Der nach den neusten energetischen Standards erstellte Neubau – er soll den «Minergie-P-ECO Standard» erreichen – und die erneuerte Technikzentrale mit Anschlussmöglichkeit an einen Wärmverbund sind ökologisch vorteilhaft. Mit dem attraktiven, neuen Hallenbad gewinnt Schaffhausen an Standortattraktivität für heutige und kommende Generationen.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 80 Mio. Franken. Dank den namhaften Beiträgen der Jakob und Emma Windler-Stiftung und des Kantons Schaffhausen ist das Projekt für die KSS und für die Stadt finanzierbar. Die Stimmbevölkerung entscheidet sowohl über den Verpflichtungskredit der Stadt Schaffhausen von 31.7 Mio. Franken als auch über den kantonalen Beitrag von 12 Mio. Franken.

Der Neubau des Hallenbades ist sinnvoll und eine wertvolle Investition für den Standort Schaffhausen. Der Stadtrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, dem «Neubau Hallenbad der KSS Schaffhausen» am 19. November 2023 zuzustimmen.

Im Namen des Stadtrats
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Daniel Preisig, Finanzreferent

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphaël.rohner@stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. Oktober 2023

Eignerstrategie für SH POWER aktualisiert

Der Stadtrat hat die aktuell gültige Eignerstrategie der städtischen Werke SH POWER aus dem Jahre 2019 aktualisiert und sie zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet. In der Strategieperiode 2019 bis 2023 wurden sowohl auf der politischen wie auch auf der unternehmensstrategischen Ebene zahlreiche wichtige Entwicklungsschritte vollzogen. Mit der Überarbeitung der Eignerstrategie stellt der Stadtrat sicher, dass SH POWER ihren wichtigen Service Public für die Bevölkerung weiterhin sicher und effizient erbringen und als städtisches Unternehmen auch wirtschaftlich erfolgreich sein kann.

Im Jahr 2019 hat der Grosse Stadtrat die erste Eignerstrategie für SH POWER mit grosser Mehrheit verabschiedet. Darin definiert die Stadt als Eignerin die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Die Eignerstrategie hat sich in der ersten Strategieperiode 2019 bis 2023 als wichtiges, wirkungsvolles Instrument bewährt. Die Eignerstrategie für SH POWER ist gemäss Verordnung über die Organisation und Geschäftsführung der Städtischen Werke Schaffhausen (RSS 7000.1) periodisch zu überprüfen und vom Grossen Stadtrat zu genehmigen. Die aktuell gültige Eignerstrategie ist noch weitgehend aktuell, einzelne Stellen bedürfen jedoch einer Anpassung. Deshalb hat der Stadtrat die Eignerstrategie in Zusammenarbeit mit der Verwaltungskommission an die seitdem gefällten politischen Entscheide und veränderten Rahmenbedingungen angepasst.

So wird die Rolle von SH POWER in der städtischen Energiepolitik präzisiert. Als Grundlage der Energiepolitik dient die in der Zwischenzeit verabschiedete städtische Klimastrategie. Die Eignerstrategie hält fest, dass SH POWER ab 2024 in der Grundversorgung keinen Strom aus nicht erneuerbaren Energiequellen ausweisen und spätestens ab 2026 auch im Marktbereich möglichst keinen Strom aus nicht erneuerbaren Energien anbieten wird. Für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien beabsichtigt der Stadtrat einen neuen Rahmenkredit zu beantragen, da der bestehende Rahmenkredit bald ausgeschöpft ist. Weiter wird SH POWER ab 2024 keine neuen Gasheizungen installieren.

Zu den Aktualisierungen gehört zudem, dass SH POWER die Rechnungslegung mit der Einführung einer Segment-Berichterstattung der aktuellen Struktur der Geschäftstätigkeiten anpasst. So wird die Transparenz über die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Bereiche weiter erhöht.

Keine rechtliche Verselbstständigung
Wie in der Eignerstrategie 2019 festgehalten, hat der Stadtrat die Rechtsform von SH POWER überprüft. Der Stadtrat erachtet eine rechtliche Verselbständigung (öffentlich-rechtliche Anstalt) als nicht zielführend. Eine Verselbstständigung würde die Auslagerung von erheblichem Volksvermögen bedeuten. Die Priorität des Stadtrats liegt bei einer sicheren und zuverlässigen Grundversorgung unter grösstmöglicher öffentlicher Kontrolle und Nähe zur Stadt.

SH POWER als öffentliche Grundversorgerin soll weiterhin als Teil der Stadt eine nachhaltige und sichere Versorgung für die Bevölkerung sowie eine lokale Wertschöpfung bieten und zur Erreichung der Energie- und Klimaziele der Stadt Schaffhausen beitragen. Mit der vorliegenden Eignerstrategie ist SH POWER als gut geführte und beaufsichtigte Organisation mit einer klaren strategischen Ausrichtung zukunftsfähig und im Sinne der Stadt Schaffhausen aufgestellt. Die Eignerstrategie ist von der Verwaltungskommission am 17. Mai 2023 und vom Stadtrat am 29. August 2023 zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet worden.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. September 2023

Vorübergehend kein Glockengeläut vom St. Johann

Das Glockengeläut der Kirche St. Johann in der Schaffhauser Altstadt fällt vorübergehend aus, da der Klöppel der grössten Glocke defekt ist. Bis der defekte Klöppel ausgebaut ist, sind lediglich die Stundenschläge zu hören. Der Klöppel ist rund 130 Kilogramm schwer und muss neu geschmiedet werden. Bis Mitte November sollte der neue Klöppel eingesetzt werden können. Ab nächster Woche bis zur Einsetzung des neuen Klöppels ist das Kirchengeläut wieder zu hören, jedoch ohne die Hauptglocke.

Ansprechperson:

Andreas Vonrufs, Abteilungsleiter Facility Management
Telefon: +41 52 632 53 76
E-Mail: andreas.vonrufs@stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. September 2023

Wettbewerb zur Neugestaltung des Walther-Bringolf-Platzes

Die Stadt Schaffhausen führt einen Wettbewerb für die künftige Nutzung und Gestaltung des Walther-Bringolf-Platzes durch. Der Platz im Herzen der Altstadt soll für die Bevölkerung, Anwohnende, Gewerbetreibende und Gäste attraktiver werden, zum Verweilen einladen und mehr Aufenthaltsqualität bieten.

Die Belebung der Altstadt ist ein Schwerpunkt der Legislaturziele des Stadtrats. Gemeinsam mit verschiedenen Akteuren engagiert sich der Stadtrat für die Entwicklung der Altstadt, wobei die Federführung bei der Attraktivierung öffentlicher Räume bei der Stadt liegt.

Ausgehend vom Postulat «Attraktivierung des Walther-Bringolf-Platzes» haben die Stadtplanung und die Stabsstelle Quartierentwicklung Grundlagen für die zukünftige Nutzung und Gestaltung erarbeitet. Dabei wurden auch die Erkenntnisse der temporären Aufwertung im Sommer 2020 berücksichtigt. Im Rahmen des Projekts «Stadtsummer» wurden Anwohnende und Gewerbetreibende eingeladen, mit Aktionen den Platz zu beleben. Die Erfahrungen wurden anschliessend an einem öffentlichen Informationsanlass diskutiert und konsolidiert. Im März 2022 hat der Stadtrat das zukünftige fussgängerfreundliche Verkehrs- und Nutzungskonzept vorgestellt.

Die Stadt Schaffhausen führt nun einen Wettbewerb zur Neugestaltung des Walther-Bringolf-Platzes und der umliegenden Gassen (Krumm- und Safrangasse) durch. Die Erkenntnisse aus dem Projekt «Stadtsummer» sowie das vom Stadtrat verabschiedete Verkehrs- und Nutzungskonzept sind in die Zielsetzung und Aufgabenstellung eingeflossen. Das Wettbewerbsverfahren wird zweistufig und anonym durchgeführt. Planungsteams aus den Bereichen Landschaftsarchitektur, Architektur und Städtebau werden in der ersten Stufe eingeladen, ihre Konzeptideen einzureichen. In der zweiten Stufe werden 6-8 ausgewählte Konzepte konkretisiert. Die Ergebnisse werden im Sommer 2024 vorliegen und in einer Ausstellung der Öffentlichkeit präsentiert.

Link zu der Wettbewerbsausschreibung
(die Ausschreibung wird mit der Publikation am 29.9.23 aufgeschaltet)

Ansprechperson:Marcel Angele, Leiter StadtplanungTelefon: +41 52 632 53 81E-Mail: marcel.angele@stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. September 2023

Wechsel auf der Munotzinne

Auf dem Munot kündigt sich ein Wechsel an. Karola Lüthi wird im Frühling 2025 frühpensioniert und gibt ihr Amt als Munotwächterin ab. Damit die Nachfolge auf der Munotzinne frühzeitig sichergestellt werden kann, wird die Stelle demnächst neu ausgeschrieben.

Seit dem Frühling 2017 wacht Karola Lüthi gemeinsam mit ihrem Mann, Ruedi Büeler über die Stadt und das Wahrzeichen Schaffhausens. Zu ihren Aufgaben gehören das tägliche Läuten des Munotglögglis, der Unterhalt und Betrieb sowie das Öffnen und Schliessen des Munots. Zudem zeigt die Munotwächterin im Auftrag des Munotvereins Interessierten die imposante Festungsanlage mit den Kasematten und ihren Wehrgängen und unterstützt den Munotverein tatkräftig bei den zahlreichen Veranstaltungen und Anlässen.

Um frühzeitig eine neue Munotwächterin oder einen neuen Munotwächter bestimmen und damit einen reibungslosen Übergang sicherstellen zu können, schreibt die Stadt die Stelle im November öffentlich aus.

Der Stadtrat bedankt sich bereits jetzt bei Karola Lüthi und Ruedi Büeler für ihr grosses Engagement als Munotwächterpaar.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Andreas Vonrufs, Abteilungsleiter Facility Management
Telefon: +41 52 632 53 76
E-Mail: andreas.vonrufs@stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. September 2023

Schulassistenzen an städtischen Schulen können eingeführt werden

Der Grosse Stadtrat hat am 22. August 2023 die «Vorlage des Stadtrats vom 7. März 2023: Pilotprojekt Einführung von Schulassistenzen an den städtischen Schulen» mit 24:5 Stimmen bei 7 Enthaltungen gutgeheissen. Die Referendumsfrist ist am 25. September 2023 unbenutzt abgelaufen. Das Pilotprojekt kann somit umgesetzt werden.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel@stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. September 2023

Städtische Baulinienpläne werden digitalisiert

Die städtischen Baulinienpläne werden digitalisiert und ins Geoportal überführt. Die Digitalisierung wurde gleichzeitig zum Anlass genommen, die Baulinien bei offensichtlichem Bedarf zu bereinigen. Der Stadtrat hat die bereinigten Pläne genehmigt. Nun werden sie auf der E-Mitwirkungsplattform öffentlich aufgelegt.

Baulinien sind Teil der Nutzungsplanung. Sie bezeichnen den Mindestabstand von Bauten und Anlagen gegenüber öffentlichen Verkehrs- und Versorgungsanlagen sowie Wald und können gestalterische Zwecke verfolgen (Art. 12 Baugesetz, BauG).

Der Kanton Schaffhausen hat die Gemeinden beauftragt, die kommunale Nutzungsplanung im Zuge der Erstellung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) als Geo-Basisdaten bereit zu stellen. Die über 60 rechtsgültigen Baulinienpläne der Stadt Schaffhausen müssen deshalb digitalisiert werden. Anschliessend können die kommunalen Baulinien in den ÖREB-Kataster aufgenommen werden. Im Geoportal werden die Baulinien als «Nutzungsplanung linienbezogene Festlegungen» einsehbar sein.

Mit der Digitalisierung der kommunalen Baulinien wird gleichzeitig deren Bereinigung vorgenommen. Veraltete und nicht mehr benötigte Baulinien oder Teilstücke von Baulinien werden aufgehoben. Es werden jedoch keine Baulinien in ihrem Verlauf verändert oder neu hinzugefügt. Auf Grundlage der digitalen Erfassung wurde ein neuer Baulinienplan für das gesamte Stadtgebiet, bestehend aus fünf Teilplänen, erstellt.

Die Baulinienpläne haben die kantonale Vorprüfung durchlaufen und wurden vom Stadtrat genehmigt. Nun werden die Baulinien im Geoportal zugänglich gemacht und die Pläne öffentlich in der E-Mitwirkungsplattform aufgelegt. Die Pläne liegen zudem bei der Stadtplanung auf. Von Änderungen oder Digitalisierung betroffene Grundeigentümerschaften werden direkt brieflich informiert. Nach der öffentlichen Auflage werden allfällige Einsprachen behandelt und die Planungsunterlagen werden anschliessend dem Kanton zur Genehmigung unterbreitet.

Link zur E-Mitwirkungsplattform

Link zum Geoportal

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele@stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. September 2023

Spende für Baumpflanzungen in La Chaux-de-Fonds

Am 24. Juli 2023 wurde die Stadt La Chaux-de-Fonds von einem Sturm heimgesucht, der Schäden in einem bisher nie da gewesenen Ausmass verursacht hat. Am Städtetag in Aarau vom 1. September 2023 hat die Stadt La Chaux-de-Fonds über das Ereignis informiert und um Unterstützung ersucht. Insbesondere bittet die Stadt La Chaux-de-Fonds um Beiträge zur Wiederanpflanzung der 1'500 Bäume, die vom Sturm geknickt oder entwurzelt wurden. Die Stadt Schaffhausen unterstützt die Wiederanpflanzung von Bäumen, die Instandstellung von Parkanlagen und den Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur mit einer Spende von total 6'000 Franken aus dem Heinrich-Schlatter-Fonds.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. September 2023

Vermittlung von Werten und Regeln für ein friedliches Miteinander

Mit Bildern und Plakaten greift die Schulsozialarbeit der Stadt Schaffhausen das Thema Gewalt auf und vermittelt Werte und Regeln für ein friedliches Miteinander. Die Kampagne wird am Donnerstag, 21. September 2023 lanciert und der Öffentlichkeit vorgestellt.

Gewalt ist ein gesellschaftliches Phänomen, das folglich auch den Lebensraum Schule betrifft. Die Schule ist ein wichtiger Ort, dies aufzugreifen und durch gewaltpräventive Angebote die Schule als einen gewaltfreien Raum zu etablieren. Schülerinnen und Schüler sowie im Schulbetrieb tätige Erwachsene sollen auf grenzverletzendes Verhalten sensibilisiert werden, wirksam darauf reagieren können und wissen, wo sie sich Unterstützung holen können. Durch die Förderung von sozialen Kompetenzen werden Schülerinnen und Schüler darin bestärkt, Konflikte gewaltfrei anzugehen. Als Basis dient dabei ein gemeinsamer Werterahmen, auf den sich alle beziehen können.

Das Team der Schulsozialarbeit der Stadt Schaffhausen hat Programme entwickelt, die möglichst wirkungsvoll und zugleich mit möglichst wenig zusätzlichem Aufwand für die Lehrpersonen umgesetzt werden können.

Das Präventionstraining «Rund um Grenzen» vermittelt Kindern und Lehrpersonen ein Verständnis dafür, was Grenzverletzungen sind und wie sie sich gewaltfrei und doch wirksam dagegen wehren können. Dieses Programm wurde von Simone Piatti, Leiterin der Abteilung Jugend, und dem Team Schulsozialarbeit entwickelt. Ein gemeinsamer Werterahmen wird über das Tool «Werte und Regeln für ein friedliches Miteinander» vermittelt. Dieses Programm ist eine Adaption von Inhalten des Freiburger Sozialtrainings.

Um die Inhalte Kindern und Jugendlichen altersgerecht vermitteln zu können, hat das Team Schulsozialarbeit in Zusammenarbeit mit dem Illustrator Christian Turpain und der Grafikerin Barbara Müller Bildertools und Plakate entwickelt. Diese Bilder werden am Donnerstag, 21. September 2023 im Beisein von Sozial- und Sicherheitsreferentin Christine Thommen lanciert und der Öffentlichkeit vorgestellt.

Lancierung von Bildertools zu Gewalt- und Mobbingprävention an Schaffhauser Schulen
Wo: Familienzentrum, Kirchhofplatz 19, 8200 Schaffhausen, 1. Obergeschoss
Wann: Donnerstag, 21. September 2023 um 17.00 Uhr

Ansprechperson:

Simone Piatti, Leiterin Abteilung Jugend
Tel: +41 52 632 54 93
E-Mail: simone.piatti@stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. September 2023

Zonenplanänderung für Ausbau des Kinderzentrums Geissberg

Der Stadtrat hat eine Vorlage zur Zonenplanänderung einer Teilfläche des städtischen Grundstücks GB Nr. 2131 an den Grossen Stadtrats verabschiedet. Die Zonenplanänderung ist für den Ausbau des geplanten Kinderzentrums Geissberg nötig.

Der Kindergarten Geissberg soll gemäss Schulraumplanung durch einen Doppelkindergarten erweitert werden. Für die zukünftig vier Kindergartenabteilungen sind zudem ein Hort und eine Kinderkrippe für die schulergänzende Betreuung vorgesehen. Der Grosse Stadtrat hat mit Beschluss vom 29. November 2022 der Strategie und dem Planungskredit zur Erweiterung des Kinderzentrums Geissberg zugestimmt. Für den Ausbau wird gemäss Machbarkeitsstudie auch die Teilfläche des städtischen Grundstücks GB Nr. 2131 tangiert, die heute in der Wohnzone W2 liegt. Damit für das künftige ganzheitliche Kinderzentrum am Geissberg und die damit verbundene Durchführung eines Projektwettbewerbs klare planungsrechtliche Rahmenbedingungen gewährleistet werden können, soll die südliche Teilfläche (2'794 m²) analog dem übrigen Teil des Grundstücks von der Wohnzone W2 in die Zone für öffentliche Bauten Anlagen und Grünflächen (ZöBAG) umgezont werden.

Mit Beschluss vom 2. August 2022 hat der Stadtrat die Zonenplanänderung zuhanden der öffentlichen Auflage und der kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Die Revisionsunterlagen wurden öffentlich aufgelegt und im Amtsblatt publiziert. Während der Auflagefrist sind keine schriftlichen Einwendungen beim Stadtrat eingegangen.

Mit der Zonenplanänderung wird die planungsrechtliche Grundlage für ein zukunftsfähiges Kinderzentrum am Geissberg geschaffen. Damit wird auf den Bedarf an Kindergartenplätzen reagiert und die Synergien zwischen Kindergarten, Hort und Kinderkrippe genutzt sowie die Quartierinfrastruktur gestärkt. Für die Realisierung des Kinderzentrums Geissberg ist ein qualitätssicherndes Wettbewerbsverfahren vorgesehen.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Marcel Angele, Bereichsleiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele@stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. September 2023

Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel

Die Stadt Schaffhausen will in Zukunft komplett auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel verzichten. Damit macht die Stadt einen weiteren Schritt hin zu einer umweltschonenderen Pflanzenproduktion in der Gärtnerei von Grün Schaffhausen und in der Bewirtschaftung der stadteigenen Flächen. Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine entsprechende Vorlage.

Für die Bekämpfung von Schadorganismen und Krankheiten gibt es biologische, physikalische und chemische Methoden und entsprechende Pflanzenschutzmittel. Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sind schwer biologisch abbaubar und gelangen über den Boden, dass Wasser oder die Luft auch in die Nahrungskette. Sie gefährden die Ökosysteme, die Biodiversität und die menschliche Gesundheit. Deshalb will die Stadt Schaffhausen mit einem kompletten Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und mit der Ausrichtung an der biologischen Produktion und Bewirtschaftung einen weiteren Schritt zu einer umweltschonenden Pflanzenproduktion und Bewirtschaftung der eigenen Flächen machen.
Grün Schaffhausen engagiert sich in ihren vielfältigen Leistungsbereichen in Stadt, Wald und Landschaft für eine ressourcenschonende und naturnahe Gestaltung und Pflege und hat bereits über viele Jahre hinweg verschiedene Massnahmen schrittweise umgesetzt.

In Pilotversuchen wurden die Möglichkeiten einer nachhaltigen Produktion und Bewirtschaftung getestet. Es wurden die Konsequenzen eines Komplettverzichts auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel analysiert, der Einsatz von organischen Düngern getestet und die Auswirkungen auf die Ressourcen ermittelt.   

Bereits heute funktioniert die Grünflächenbewirtschaftung funktioniert heute schon fast ausschliesslich nach den Richtlinien von Bio Suisse und die weiteren Massnahmen können mit den bestehenden Ressourcen umgesetzt werden. Bei der Pflanzenproduktion ist mit einem zusätzlichen wiederkehrenden Personalaufwand von rund 82‘000 Franken und wiederkehrenden Materialkosten von rund 8‘000 Franken zu rechnen. Generell besteht bei einem Komplettverzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel ein gewisses Risiko durch kurzfristigen Ausfall von einzelnen Kulturen und es ist eine fachliche Herausforderung, schnell auf Krankheits- oder Schädlingsbefälle zu reagieren. Die fachlichen Kompetenzen für diese Neuausrichtung sind innerbetrieblich vorhanden und werden in laufenden Pilotversuchen ausgebaut. Die positiven Auswirkungen auf Mensch und Umwelt überwiegen die Risiken und den Mehraufwand.

Mit der konsequenten Ausrichtung an einer naturnahen Produktion und Bewirtschaftung verbunden ist das Bekenntnis der Stadt Schaffhausen, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Artenvielfalt noch stärker zu schützen und zu fördern. Dies entspricht auch der Forderung des vom Grossen Stadtrat überwiesenen Postulats «Grünstadt Schaffhausen ohne Gifte». Mit dem Komplettverzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel wird der natürliche Lebensraum mit den darin vorkommenden Lebewesen geschützt. Auch für die Gesundheit der operativ tätigen Mitarbeitenden und nicht zuletzt für die gesamte Bevölkerung ist die Umstellung positiv.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Tel: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Florian Brack, Bereichsleiter Grün Schaffhausen
Tel: +41 52 632 56 51
E-Mail: florian.brack@stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. September 2023

Christian Hunger folgt auf Monika Lacher

Monika Lacher (SP) tritt per 30. September 2023 als Mitglied des Grossen Stadtrats zurück. Der Stadtrat hat vom Rücktritt Kenntnis genommen und dankt Monika Lacher für ihr Engagement im Parlament. Auf der Liste der SP Schaffhausen rückt Christian Hunger in den Grossen Stadtrat nach. Er wird vom Stadtrat für den Rest der Amtsdauer 2021-2024 in den Grossen Stadtrat als gewählt erklärt.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel@stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. September 2023

Neue Jahresausstellung in der Stadtbibliothek Schaffhausen
«175 Jahre Schweiz - Der Kanton Schaffhausen und die Bundesverfassung» heisst die neue Jahresausstellung der Stadtbibliothek Schaffhausen, welche am Dienstag 12. September 2023, auf den Tag genau 175 Jahre nach Inkrafttreten der Bundesverfassung, eröffnet wird.


Neue Post und neues Geld. Schaffhauser im Sonderbundkrieg und Schaffhauserinnen im Kampf um das Wahlrecht: Die neue Jahresausstellung der Stadtbibliothek Schaffhausen widmet sich der Entstehung der Bundesverfassung 1848, den Auswirkungen auf den Kanton Schaffhausen und ihren Einfluss auf das Aussehen der heutigen Schweiz. Gezeigt werden seltene Publikationen aus den Beständen der Stadtbibliothek sowie spannende Bilder und Objekte aus dem Stadtarchiv und dem Museum zu Allerheiligen. Am Dienstag, 12. September 2023, 175 Jahre nach Inkrafttreten der Bundesverfassung, eröffnet Kurator David Bosch die Ausstellung mit einer Führung für Interessierte um 17.30 Uhr. Eine weitere öffentliche Führung findet am Mittwoch, 27. September 2023 um 17.30 Uhr statt.

Weitere Informationen unter www.bibliotheken-schaffhausen.ch

Ansprechperson:

David Bosch, Mitarbeiter Historische Bestände
Tel: +41 52 632 50 20
E-Mail: david.bosch@stsh.ch

Medienmitteilung vom 30. August 2023

Budget 2024: mehr Investitionen, mehr Lohn, Stärkung der personellen Ressourcen, tiefere Steuern

Der Stadt Schaffhausen geht es finanziell ausgezeichnet und sie hat ihre Finanzen im Griff. Der Stadtrat setzt den durch die höheren Unternehmenssteuern gewonnenen Spielraum gezielt ein für höhere Investitionen, eine spürbare Lohnerhöhung, die Stärkung der personellen Ressourcen und eine Steuersenkung.

Der Stadtrat hat das Budget 2024 und den Finanzplan für die nächsten vier Jahre verabschiedet. Der Stadt Schaffhausen geht es finanziell ausgezeichnet und sie hat ihre Finanzen im Griff. Dank einer weitgehenden Stabilisierung des Sachaufwandes kann der durch die hohen Unternehmenssteuer¬erträge gewonnene Spielraum gezielt eingesetzt werden. Der Stadtrat setzt dabei im Budget 2024 auf folgende Schwerpunkte:

  1. Investitionskurs fortsetzen: 74 Mio. Franken neue Investitionskredite
  2. Lohnperspektive für das Personal: +3.25 % Lohnsummenentwicklung
  3. gezielte Stärkung personelle Ressourcen: +49 FTE (davon 10 FTE gegenfinanziert)
  4. Steuersenkung: -1 % für natürliche Personen

Investitionskurs wird konsequent weitergeführt
Höchste Priorität haben für den Stadtrat weiterhin die Investitionen in die Infrastruktur. Mit Budget 2024 werden neue Investitionen über brutto 74.2 Mio. Franken beantragt, davon entfallen 32 Mio. Franken auf ein Darlehen an die vbsh für die Umstellung der Regionalbusflotte auf Elektrobusse. Die höchsten stadteigenen Investitionen erfolgen beim Tiefbau (netto 17.8 Mio. Fr.), bei den Schulanlagen (7.0 Mio. Fr.) und bei den Verwaltungsliegenschaften (2.6 Mio. Fr.).

Der Finanzplan zeigt in den nächsten vier Jahren rekordhohe Nettoinvestitionen von insgesamt über 240 Mio. Franken, wobei die Grossprojekte wie das Stadthausgeviert inkl. die Entwicklung der freigespielten Liegenschaften, die Entwicklung des Kammgarnareals, der Hallenbadneubau und die Erweiterung der Schulanlage Steig die grössten Anteile haben. Die Umsetzung der Projekte wird die Stadt sowohl finanziell als auch personell stark fordern.

3.25 % Lohnentwicklung: Fachkräfte für die Stadt halten und gewinnen
Für das städtische Personal ist im Budget 2024 eine Lohnsummenentwicklung von 3.25 % enthalten. Davon sind als Nachvollzug zum Kanton 1.25 % für strukturelle Massnahmen sowie 2.0 % zum teilweisen Ausgleich der Teuerung (aktuell über 2 %) und zur finanziellen Wertschätzung von guten und sehr guten Leistungen vorgesehen.

Damit stärkt die Stadt ihre Attraktivität als Arbeitgeberin. Im zunehmend umkämpften Arbeitsmarkt ist es für das Vorantreiben der strategischen Projekte und das Aufrechterhalten des Service Public wichtig, qualifizierte Fachkräfte halten und neue gewinnen zu können.

Gezielte Stärkung der personellen Ressourcen
Mit Budget 2024 werden die personellen Ressourcen gezielt um 47 Vollzeitstellenäquivalente (FTE) aufgebaut, und zwar vor allem in den Alterszentren (+19.9 FTE), in den Schulen (+9.8 FTE) und bei der Kinderbetreuung und der frühen Förderung (+1.7 FTE).

Damit wird einerseits das Leistungsangebot für die Bevölkerung ausgebaut (z.B. bei der Kinderbetreuung) und andererseits eine Entlastung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen erreicht, auch um die Qualität der öffentlichen Leistungen zu sichern, insbesondere im Pflegebereich.

Für 25 der total 49 FTE hat der Stadtrat separate Vorlagen an das Parlament verabschiedet, bzw. wird dies noch tun (z.B. Schulleitungen, Attraktivierung Gesundheitsberufe). Bei Pensenaufstockungen für 9.95 FTE existieren Gegenfinanzierungen (z.B. Schulsozialarbeit für Gemeinden, Pflegerestkostenfinanzierung).

Steuerentlastung: Die Stadt wird noch attraktiver als Wohnort
Wie im Vorjahr beantragt der Stadtrat nochmals eine moderate Steuersenkung für natürliche Personen um einen Prozentpunkt. Damit sinkt der städtische Steuerfuss seit 2015 um 7 Prozentpunkte.

Mit einem Steuerfuss von 91 % wird die Stadt als urbanes Zentrum mit ausgezeichnetem Service Public steuerlich noch attraktiver. Zusammen mit den auf kantonaler Ebene beschlossenen Steuergesetzrevisionen und Steuerfusssenkungen hat der Standort Schaffhausen in den letzten Jahren deutlich an Attraktivität gewonnen.

Erfolgsrechnung 2024 mit vertretbarem Defizit von -4.4 Mio. Franken
Die Erfolgsrechnung weist im Budget 2024 ein Defizit von -4.4 Mio. Franken (1.5 % des betrieblichen Aufwandes) aus. Angesichts der hervorragenden Eigenkapitaldecke und der Schwankungen der Unternehmenssteuern ist das leicht negative Planergebnis vertretbar.

Im Vorjahresvergleich sind sowohl die Erträge (+12.4 Mio. Fr.) als auch der Aufwand (+13.0 Mio. Fr.) markant höher eingesetzt. Bereits in der Prognose 2023 wird mit höheren Steuererträgen (+17.2 Mio. Fr.) gerechnet.

Der Sachaufwand sinkt gegenüber Vorjahresbudget um 2.1 Mio. Franken. Unverändert auf hohem Niveau (8.0 Mio. Fr.) ist der Aufwand für den baulichen und betrieblichen Unterhalt eingesetzt. Die Sanierungsquote erreicht damit im Budgetjahr ausgezeichnete 6.0 % (Vorjahr 6.1 %), dies auch aufgrund der in dieser Kennzahl berücksichtigten hohen Investitionen.

Neuverschuldung im Auge behalten
Der Investitionsfokus schlägt sich in stark negativen Finanzierungssaldi der Folgejahre nieder. Der Stadtrat verfolgt unverändert die Strategie, wonach eine massvolle, investitionsbedingte Neuverschuldung nach den Jahren mit grossen Ertragsüberschüssen vertretbar ist, solange sich die künftigen Fehlbeträge mit den vergangenen Überschüssen die Waage halten.

Unternehmenssteuerreform essenziell für Schaffhausen
Die Unternehmenssteuern haben mit über 60 Mio. Franken oder 36 % aller Steuererträge mittlerweile eine signifikante Bedeutung für den städtischen Haushalt erreicht. Für die Fortführung der Investitionsstrategie ist die Stadt darauf angewiesen, dass das Steuersubstrat erhalten werden kann.

Nach der erfolgreichen Abstimmung auf Bundesebene berät der Kantonsrat aktuell die kantonale Steuergesetzrevision zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer von 15 %. Die Gesetzesrevision muss noch vor dem 31. Dezember 2023 in Kraft treten. Der Regierungsrat beantragt einen Mehrstufentarif, so dass kleine und mittelgrosse Unternehmen nicht stärker belastet werden und gleichzeitig die internationalen Grosskonzerne die geforderte Mindeststeuer von 15 % erreichen. Die Vorlage schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und sorgt dafür, dass die Steuererträge hier bleiben. Auch die Stadt Schaffhausen profitiert massgeblich davon. Der Stadtrat befürwortet die Steuerreform.Das Budget 2023 wird im Grossen Stadtrat am 14. November 2023 behandelt.

Botschaft des Stadtrats an den Grossen Stadtrat zum Budget 2024 und zum Finanzplan 2024 bis 2027

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Gianni Dalla Vecchia, Bereichsleiter Einwohnerdienste
Tel. +41 52 632 52 55
E-Mail: gianni.dallavecchia@stsh.ch

Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen
Tel. +41 52 632 52 42
E-Mail: ralph.kolb@stsh.ch

Medienmitteilung vom 30. August 2023

Neuer Leiter Alterszentrum Kirchhofplatz

Martin Holenstein wird neuer Leiter des Alterszentrums Kirchhofplatz. Er tritt seine neue Funktion bei der Stadt Schaffhausen per 1. März 2024 an. Martin Holenstein übernimmt die Nachfolge von Simon Kuppelwieser, welcher Ende April 2024 in den Ruhestand geht.

Der Stadtrat hat Martin Holenstein zum neuen Leiter des Alterszentrums Kirchhofplatz ernannt. Martin Holenstein tritt seine neue Funktion per 1. März 2024 an. Martin Holenstein ist im Kanton St. Gallen aufgewachsen und hat nach der Matura die Schule für Physiotherapie in Schaffhausen absolviert. Seit 1997 lebt er im Kanton Schaffhausen. Martin Holenstein hat sich stetig weitergebildet und verfügt über jahrelange Berufserfahrung im Bereich der Physiotherapie mit dem Hauptfokus Geriatrie und Rehabilitation. Ende 2014 hat er an der ZHAW in Winterthur sein Masterstudium «MAS Managed Health Care» mit den Studienschwerpunkten der finanziellen und personellen Unternehmensführung und strategischen Unternehmensentwicklung abgeschlossen. In seiner aktuellen Position führt Martin Holenstein in Co-Leitung ein Team von 45 Mitarbeitenden. Er verfügt über fundiertes Wissen zu den gesundheitlichen Aspekten betagter Menschen, zum Gesundheits- und Sozialwesen und kennt die Abläufe der kantonalen Altersversorgung.

Der Stadtrat freut sich auf die Zusammenarbeit mit Martin Holenstein und wünscht ihm viel Freude bei seiner neuen Tätigkeit.


Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
Mail: christine.thommen@stsh.ch

Seraina Rissi, Bereichsleiterin Alter
Telefon: +41 52 632 53 38
Mail: seraina.rissi@stsh.ch

Medienmitteilung vom 30. August 2023

Festsetzung Gewässerräume und Gefahrenkarten

Der Stadtrat hat eine Vorlage zur Festsetzung der Gewässerräume und der Gefahrenkarte in der Stadt Schaffhausen an den Grossen Stadtrat verabschiedet.

Mit der Revision der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung (GSchV) 2011 wurden die Kantone und die Gemeinden verpflichtet, an Seen und Fliessgewässern Gewässerräume festzusetzen. Die Gewässerräume dienen der langfristigen Sicherstellung der natürlichen Funktionen der Gewässer und Uferbereiche, dem Schutz vor Hochwasser und der Gewährleistung der Gewässernutzung. Gegenwärtig gelten die Gewässerräume in der Stadt Schaffhausen nach den Übergangsbestimmungen der GSchV. Mit der Ausscheidung von definitiven Gewässerräumen in der kommunalen Nutzungsplanung (Bauordnung und Zonenplan) werden die Vorgaben der revidierten GSchV raumplanerisch umgesetzt. Die Gewässerräume in der Stadt Schaffhausen werden so ausgeschieden, dass einerseits eine qualitätsvolle und nachhaltige Siedlungsentwicklung nach innen und andererseits ausreichend Raum für die vielfältigen Naturwerte gewährleistet werden kann.

Die Bauordnung wird mit Bestimmungen zu den Gewässerräumen ergänzt. Gleichzeitig wird die bisher behördenverbindliche Gefahrenkarte in den Zonenplan und die Bauordnung aufgenommen und damit grundeigentümerverbindlich festgesetzt.

Die Gewässerräume und die Gefahrenkarte wurden vom kantonalen Planungs- und Naturschutzamt geprüft und im September 2022 vom Stadtrat zur öffentlichen Auflage verabschiedet. Die Unterlagen wurden anschliessend öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist gingen mehrere Einwendungen ein. Die Pläne der Gewässerräume sowie der Planungsbericht wurden in der Folge teilweise angepasst. Nun hat der Stadtrat die Vorlage zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet.

Mit der Festsetzung der definitiven Gewässerräume werden die verschiedenen Funktionen der Gewässer sichergestellt. Gleichzeitig werden die Übergangsbestimmungen mehrheitlich aufgehoben und die Gewässerräume auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt. Damit wird Planungssicherheit für Grundeigentümerschaften und Planende geschaffen.

Link zur Vorlage


Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele@stsh.ch

Medienmitteilung vom 26. August 2023

Sportanlage «Schweizersbild» eingeweiht
Während den letzten beiden Jahren ist die Sport- und Freizeitanlage Schweizersbild erneuert worden. Am Samstag, 26. August 2023 konnte die Anlage im Rahmen eines Festakts offiziell eröffnet werden. Baureferentin Dr. Katrin Bernath freute sich über die gelungene Aufwertung und hofft, dass die neue Infrastruktur rege genutzt wird. Bildungsreferent Dr. Raphaël Rohner zeigte sich überzeugt, dass der Ausbau der Sport- und Freizeitanlage dem Breitensport zugutekommt.


Im Februar 2020 bewilligte die Schaffhauser Stimmbevölkerung mit grossem Mehr einen Kredit von 6,3 Millionen Franken für die Aufwertung der Sportanlage Schweizersbild. Im Rahmen der Erneuerung der Sportanlage wurde eines der bisherigen Naturrasenfelder mit Kunstrasen bestückt. Zudem können die Fussballfelder nun alle beleuchtet werden und verfügen alle über eine automatische Bewässerung. Insgesamt konnten damit die Kapazitäten der Rasenfelder deutlich erhöht werden, was neben dem Fussball auch anderen Sportarten wie Rugby oder Kricket zugutekommt.

Der Mangel an Garderoben wurde mit dem Bau eines neuen Garderobengebäudes behoben. Darin integriert ist auch ein Mehrzweckraum, welcher die alte Clubhausbaracke ersetzt und an den Sporting Club vermietet wird. Der Mehrzweckraum dient auch der Quartierbevölkerung als Treffpunkt und kann für Anlässe gemietet werden. Entlang dem Waldrand kann auf einer neuen Finnenbahn trainiert werden. Diese wird in Zukunft noch um eine weitere Schlaufe erweitert und auf die vollständige Länge von rund 330 Metern ausgebaut. Anstelle des Allwetterplatzes, welcher bisher schlecht genutzt wurde, gibt es nun ein attraktives Beachvolleyballfeld.

Neben der Attraktivierung der Anlage für den Breitensport umfasste das Projekt auch umfassende ökologische Aufwertungen und die Umsetzung eines Hochwasserschutzprojekts. Zwischen den Sportplätzen schützt nun eine Betonmauer vor Hochwasserereignissen wie sie statistisch alle 300 Jahre vorkommen. Mit Hecken und weiteren ökologischen Massnahmen konnten natürliche Vernetzungselemente geschaffen werden, um die Umgebung des «Gräfler»-Schulhauses an die angrenzende Landschaft anzubinden. Weitere ökologische Massnahmen am Fuss des Hohbergs werden mit dem Bau des Spielplatzes umgesetzt. Dieser soll ab Frühling 2024 den Kindern aus dem Quartier zur Verfügung stehen.

Am Samstag, 26. August 2023, konnte die Anlage im Rahmen eines Festakts der Bevölkerung und den Sportvereinen übergeben werden. Baureferentin Dr. Katrin Bernath freute sich bei der Einweihung, dass neben dem Ausbau der Anlage für den Sport, auch eine wichtige ökologische Aufwertung erfolgte und der Hochwasserschutz gleichzeitig verbessert werden konnte. «Der Breitensport erhält damit eine leistungsfähige und bestens ausgestattete Anlage, welche auch der Quartierbevölkerung als Ort für vielfältige Begegnungen dienen wird», zeigte sich Bildungsreferent Dr. Raphaël Rohner überzeugt.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin (erreichbar am Samstag von 13 bis 15 Uhr)
Telefon: +41 79 655 50 91
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent (erreichbar am Samstag bis 14 Uhr)
Telefon: +41 79 827 10 65
E-Mail: raphaël.rohner@stsh.ch

Konrad Bruderhofer, Projektleiter Grün SH
Telefon: +41 52 632 56 66
E-Mail: konrad.bruderhofer@stsh.ch

Medienmitteilung vom 25. August 2023

Baugesuch für Entwicklung des Kammgarnareals eingereicht

Nachdem die Stimmbevölkerung der Entwicklung des Kammgarnareals zugestimmt hat, ist das Projekt nun soweit gereift, dass das Baugesuch eingereicht werden konnte. Neben der zukünftigen Nutzung des Kammgarn-Westflügels spielt der Kammgarnhof eine bedeutende Rolle für die Aufwertung des Areals.

Im August 2020 befürwortete die Schaffhauser Stimmbevölkerung einen Rahmenkredit zur Entwicklung des Kammgarnareals mit der Umnutzung und Sanierung des Westflügels, dem Bau einer Tiefgarage sowie der Gestaltung und Aufwertung des Kammgarnhofs. Im Rahmen eines Gestaltungswettbewerbs wurde daraufhin ein Siegerprojekt für die Neugestaltung des Kammgarnhofs ausgewählt und es erfolgte das Planerwahlverfahren für den Westflügel. Mittlerweile sind die Pläne soweit gereift, dass die Baueingabe erfolgt ist und die Baubewilligung für die Umsetzung eingeholt werden kann.

Konkrete Gestalt nimmt der Kammgarnhof an. Das Projekt CELASTRINA, welches im Wettbewerb siegte, besticht durch grosse Grünflächen mit vielen Bäumen, welche Schatten spenden und kühlen. Vor dem Nordflügel des Gebäudes entsteht eine grössere Terrasse, vor dem Westflügel gibt es eine Pergola und in der Mitte des Hofs ein Wasserspiel. Der Kammgarnhof kann damit für verschiedene Veranstaltungen genutzt werden und dient der Bevölkerung als Ort der Begegnung, zur Erholung und zum Austausch. Möglich wird diese neue Nutzung des Kammgarnhofs durch den Bau einer einstöckigen Tiefgarage und den Wegfall der oberirdischen Parkplätze. Bei der Planung der Tiefgarage mussten geänderte Normen und der spezielle Baugrund in der Nähe des Rheins berücksichtigt werden. Die Tiefgarage wird mit rund 90 Parkplätzen etwas weniger umfassen als ursprünglich vorgesehen war. Dies ist durch die Verschiebung einzelner Lagerräume ins Untergeschoss begründet. Im Gegenzug konnten weitere hochwertige Flächen im Westflügel gewonnen werden.

Das Gebäude des Westflügels wurde auf Altlasten geprüft und die statische Belastungsfähigkeit anhand eines Bruchversuches überprüft. Im Erdgeschoss des im Minergie-Standard ausgebauten Gebäudes kommen die Bibliothek und die Ludothek zu liegen. Die verglasten Fassaden geben einen attraktiven Einblick in die Welt der Bücher und Spiele. Anschliessend an die Bibliothek ist der neue Gastrobereich angeordnet, welcher sich mit einem Aussensitzbereich zum Hof orientiert. Im 1. Obergeschoss nimmt die Bibliothek rund die Hälfte der Fläche ein. Die andere Hälfte dieses Stocks soll in kleinen bis mittelgrossen Einheiten vermietet werden. Integriert wird im 1. Obergeschoss auch das Didaktische Zentrum der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen, wodurch Synergien optimal genutzt werden können. Die Pädagogische Hochschule wird die Räumlichkeiten im 2. und 3. Obergeschoss beziehen. Für den weiteren Mieterausbau fertig gestellt wird das 4. Obergeschoss, welches gesamthaft zur Vermietung freigegeben wird. Festgelegt wurde zudem der Durchgang von der Klosterstrasse in den Kammgarnhof: Eine grosszügig gestaltete Passage mit klar erkennbaren Zugängen zur Bibliothek, Ludothek und zum Westflügel wird an der Ecke Klosterstrasse/Baumgartenstrasse den Zugang von der Altstadt in das Kammgarnareal definieren.

Das Baugesuch wurde nun zur Bewilligung eingereicht. Sobald diese vorliegt, erfolgt die Ausschreibung für die Vergabe der Arbeiten. Voraussichtlich im Frühling 2024 starten die Vorbereitungsarbeiten für den Westflügel und die archäologischen Grabungen im Westflügel. Ab Herbst 2024 sind die Vorbereitungsarbeiten und archäologischen Grabungen im Kammgarnhof geplant. Mit der Fertigstellung des Westflügels wird im Herbst 2026, mit der Fertigstellung des Kammgarnhofs und der Tiefgarage gegen Ende 2026 gerechnet.

Visualisierungen zum Download und weitere Informationen unter www.kammgarnareal.ch

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Jasmin Klein, Projektleiterin Hochbau
Telefon: +41 52 632 53 82
Mail: jasmin.klein@stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. August 2023

Stadtrat beantwortet Petition «Rücknahme einer Entscheidung des Personalamtes»
Am 31. Mai 2023 wurde beim Stadtrat eine «Petition zur Rücknahme einer Entscheidung des Personalamtes» eingereicht. Die Petenten fordern darin, dass die Entscheidung des Personaldiensts zur Änderung des Lohnbandes einiger Reinigungskräfte korrigiert werden soll. In seiner Antwort erklärt der Stadtrat, dass die tatsächlich ausgeübte Funktion nicht mehr der Funktionsbeschreibung entsprach und die Anpassung des Lohnbandes auch der Gleichbehandlung aller städtischer Mitarbeitenden dient. Auch mit der Umstufung bleibt der Lohn für die betroffenen Mitarbeiterinnen gleich.


Bevor die wenigen Umstufungen in ein tieferes Lohnband vollzogen wurden, hat der Personaldienst der Stadt Schaffhausen die Situation sorgfältig analysiert. Bei einer regelmässigen Überprüfung der Lohnbandeinstufungen wurde festgestellt, dass bei einigen wenigen Mitarbeiterinnen die tatsächlich ausgeübte Funktion nicht mehr der Funktionsbeschreibung entspricht und das Pflichtenheft und damit auch das Lohnband wurde an die tatsächlichen Aufgaben angepasst. Ihr Lohn blieb unverändert.

Vor der Umstufung wurde den betroffenen Mitarbeiterinnen die Situation in einem Gespräch eingehend erklärt und ihnen der neue Arbeitsvertrag zur Unterschrift übergeben. Es war ihnen freigestellt, den Arbeitsvertrag gleich zu unterzeichnen oder zu einem späteren Zeitpunkt. Angestrebt war eine einvernehmliche Lösung, welche erreicht wurde. Alle Arbeitsverträge wurden innert ein paar Tagen unterschrieben. Wäre eine Änderungskündigung nötig geworden, hätte selbstverständlich eine Rechtsmittelbelehrung stattgefunden.

Der Stadtrat erachtet eine regelmässige Überprüfung der Lohn- und Funktionsstruktur weiterhin als eine sehr wichtige Massnahme zur Umsetzung der städtischen Lohnpolitik. Sie dient insbesondere auch der Wahrung der internen Lohngerechtigkeit, da eine Fehleinstufung einer Funktion immer auch ein Missverhältnis zur Einstufung anderer Funktionen bedeutet. Insofern diente die erfolgte Neubeurteilung der Funktionen auch der Gleichbehandlung anderer städtischer Mitarbeitenden. Deshalb wird der Personaldienst solche Prüfungen weiterhin regelmässig durchführen. Der Stadtrat hält an der vorgenommenen Umstufung fest.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. August 2023

Florian Keller wird neuer Abteilungsleiter Immobilien

Der Stadtrat hat Florian Keller als neuen Abteilungsleiter Immobilien ernannt. Florian Keller wird seine neue Stelle per 1. Januar 2024 antreten und übernimmt die Abteilungsleitung von Roger Düring, welcher per Ende des Jahres sein ordentliches Pensionsalter erreicht, jedoch für die Übergabe und Begleitung strategischer Projekte noch weiter für die Stadt tätig sein wird.

Nach der Matura hat Florian Keller den Bachelor of Law an der Universität in Bern gemacht und war über mehrere Jahre in leitenden Positionen für die Unia Zürich-Schaffhausen und den Schweizerischen Gewerkschaftsbund tätig.  2021 verschrieb er sich der Immobilienbranche und absolvierte zwei Studiengänge im Bereich Internationale und digitales Management und Corporate Finance & Recht sowie dem gemeinnützigen Wohnungsbau. Aktuell ist Florian Keller bei der IT3 Schaffhausen tätig. Seit längerem engagiert er sich zudem ausserberuflich als Präsident der (Wohnbau-)Genossenschaft eins. Der Öffentlichkeit bekannt ist der gebürtige Schaffhauser unter anderem als Gründungsmitglied der Schaffhauser AL und Mitglied des Schaffhauser Kantonsrates, in welchem er sich von 2005 bis 2014 engagierte.

Florian Keller bringt umfassende Führungserfahrung mit, ist bestens vernetzt in Schaffhausen und erfahren mit den politischen Prozessen, womit er entscheidende und wichtige Voraussetzungen für die fachliche und personelle Führung der Abteilung Immobilien mitbringt. Der Stadtrat freut sich auf die Zusammenarbeit mit Florian Keller und wünscht ihm viel Freude bei seiner neuen Tätigkeit.

Roger Düring, der bisherige Abteilungsleiter Immobilien, erreicht Ende Jahr das ordentliche Pensionsalter. Für die Übergabe und strategische Projekte bleibt er weiterhin für die Stadt tätig.

Die Abteilung Immobilien gehört zum Bereich Finanzen und ist für die Bewirtschaftung und die strategische Entwicklung der städtischen Immobilien im Finanzvermögen zuständig. In den letzten Jahren konnten mehrere Liegenschaften wie zum Beispiel das Stadthausgeviert, das Hotel Tanne, der Westflügel der Kammgarn und verschiedene Baurechtsliegenschaften einer neuen Nutzung zugeführt werden und so wichtige Impulse für die Stadtentwicklung gegeben werden. In den nächsten Jahren wird die Abteilung Immobilien vor allem auch bei der Entwicklung der Rheinuferpromenade und dem Gaswerkareal gefordert sein.

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Medienmitteilung vom 11. August 2023

Ausweitung der Tempo-30-Strecke auf die äussere Fischerhäuserstrasse

Um die Sicherheit zur Überquerung der Strasse vor dem «Lindli-Huus» zu verbessern, wird die Tempo-30-Strecke auf der Fischerhäuserstrasse bis zum Salzstadel verlängert. Die Ausweitung der Tempo-30-Strecke wird versuchsweise für ein Jahr realisiert. Danach soll – basierend auf einem Gutachten und den Erfahrungen des Testbetriebs – definitiv über das Temporegime auf der äusseren Fischerhäuserstrasse entschieden werden.  

Der Stadtrat hat der Ausweitung der Tempo-30-Strecke auf der Fischerhäuserstrasse bis zum Salzstadel versuchsweise für ein Jahr zugestimmt. Damit wird ein Anliegen des Bewohnerrats des «Lindli-Huus» umgesetzt, welcher sich verschiedentlich für eine Tempo-Reduktion ausgesprochen hatte, da es für die Bewohnenden des «Lindli-Huus» immer wieder gefährliche Situationen beim Überqueren des Fussgängerstreifens gebe. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit der Strategie des Projekts «Rheinufer Ost», das Rheinufer für die Bevölkerung sicherer und attraktiver zu gestalten. Während dem Versuchsbetrieb wird ein Gutachten erstellt, in dem die Temporeduktion gestützt auf die bundesrechtlichen Vorgaben geprüft und die Verhältnismässigkeit beurteilt wird. Gestützt auf das Gutachten und die Erfahrungen mit dem Versuch soll über das definitive Temporegime entschieden werden.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur@stsh.ch

Medienmitteilung vom 11. August 2023

Felix Derksen rückt für Nathalie Zumstein nach

Nathalie Zumstein, Die Mitte Schaffhausen, ist per 4. Juli 2023 als Mitglied des Grossen Stadtrats zurückgetreten. Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Rücktritt von Nathalie Zumstein und dankt ihr für ihren Einsatz im Grossen Stadtrat. Von der Liste 8 (Die Mitte Schaffhausen) rückt Felix Derksen nach. Er wird vom Stadtrat für den Rest der Amtsdauer 2021-2024 in den Grossen Stadtrat als gewählt erklärt.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel@stsh.ch

Medienmitteilung vom 13. Juli 2023

Kampagne «Schaffhausen isst abfallfrei» startet

Die Stadt Schaffhausen fördert die Abgabe und Nutzung von Mehrweggeschirr in der Gastronomie. Damit sollen die Auswirkungen von Einweggeschirr auf die Umwelt minimiert, die Abfallmengen reduziert und nachhaltiges Handeln gefördert werden. Am 17. Juli startet die Kampagne «Schaffhausen isst abfallfrei», welche sich an Gastronomiebetriebe mit Take-away im Angebot und deren Kundschaft richtet.

Mit der Kampagne «Schaffhausen isst abfallfrei» werden alle Restaurants, Cafés und Imbissstände mit Take-away-Angebot und ihre Kundschaft angesprochen. Setzen die Gastronomiebetriebe dabei auf eigenes oder von der Kundschaft mitgebrachtes Mehrweggeschirr, können sie ihren Standort auf der Plattform www.abfallfrei.ch eintragen lassen und damit ihre Sichtbarkeit erhöhen. Die Kampagne wird von Pro City Schaffhausen mitgetragen. Ähnliche Kampagnen haben auch die Städte Basel, Zürich und St. Gallen bereits lanciert.

Gastronomiebetriebe und ihre Kundschaft können besonders profitieren, wenn sie sich für das pfandfreie und gegenüber Einweggeschirr kostengünstigere Mehrweggeschirr der Firma Vytal entscheiden: Im smarten Mehrweggeschirr-System von Vytal müssen Gastronomiebetriebe das Mehrweggeschirr nicht kaufen, sondern nur einen einstelligen Rappenbetrag pro abgegebenen Behälter zahlen. Kundinnen und Kunden brauchen lediglich eine App herunterzuladen sowie die Kunden- und Zahlungsdaten einzugeben, um das Geschirr pfandfrei nutzen zu können. Sie zahlen nur dann für ihre Behälter, wenn diese nicht innerhalb von zwei Wochen zurückgebracht wurden. Ansonsten bleibt das Mehrwegsystem kostenfrei. Anhand des QR-Codes im Geschirrsystem von Vytal erstattet die Stadt den Gästen zusätzlich jeweils 2 Franken pro Mahlzeit und 1 Franken pro Getränk auf das Kundenkonto zurück, sobald das genutzte Geschirr zurückgegeben wird. Den ersten 30 teilnehmenden Gastronomiebetrieben wird die Einrichtungsgebühr von 250 Franken erlassen. Beide Fördermassnahmen der Stadt Schaffhausen stimmen mit den Zielen der Klimastrategie und der Smart City-Strategie überein und sind mit 15000 respektive 7500 Franken gedeckelt.

Die Kampagne «Schaffhausen isst abfallfrei» und die Fördermassnahmen wurden den interessierten Gastronomiebetrieben bereits im Juni von der Fachstelle Umwelt und Energie vorgestellt. Die Stadt plant die schrittweise Erweiterung des Systems, um möglichst viele Menschen und Gastronomiebetriebe einzubeziehen und die Umstellung von Einweg- auf Mehrweggeschirr zu fördern.

Ansprechperson:

Daniela Brunner, Projektleiterin Umwelt
Telefon: +41 78 805 12 67
E-Mail: daniela.brunner@stsh.ch

Medienmitteilung vom 12. Juli 2023

Start zur Aufwertung Bahnhofstrasse im Frühling 2024

Im Februar 2022 stimmten die Stimmberechtigten der Aufwertung Bahnhofstrasse mit deutlicher Mehrheit zu. Aufgrund von Einsprachen wurde der Baubeginn verzögert. Mit Anpassungen am Bauprojekt und in der Ausführungsplanung konnten die Einsprachen bereinigt werden. Der Baustart ist jetzt für Frühling 2024 vorgesehen. Die Arbeiten dauern rund ein Jahr. Ab Sommer 2025 soll die Stadt Schaffhausen wieder über eine attraktive Bahnhofstrasse verfügen.

Die Bahnhofstrasse ist einer der am stärksten frequentierten Orte und wichtigster Verkehrsknotenpunkt für die Stadtbusse und den weiteren öffentlichen Verkehr in Schaffhausen. Sie wird von immer mehr Passagieren genutzt, der zur Verfügung stehende Platz hingegen bleibt gleich. Der heutige Strassenoberbau sowie die Haltestellendächer haben ihre Lebensdauer erreicht, ihre Sanierung ist unumgänglich. Mit den geplanten Aufwertungsmassnahmen ergibt sich zudem die ideale Gelegenheit, die Verkehrsabläufe effizienter zu organisieren, die öffentlichen Flächen besser zu nutzen und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Es wird mehr Raum für Passantinnen und Passanten sowie für den Ein- und Ausstieg der Fahrgäste geschaffen.

Im Zusammenhang mit der Einführung der Elektrobusse in den Jahren 2020/2021 wurden durch die vbsh und SH POWER bereits diverse Arbeiten vorgezogen. Neue Werkleitungen wurden verlegt, bestehende Leitungen instandgesetzt und Ladearme für die Elektrobusse installiert. Mit den nun geplanten Arbeiten wird die Bahnhofstrasse als Visitenkarte der Stadt Schaffhausen aufgewertet und zu einem attraktiven Ankunfts-, Umsteige- und Begegnungsort. Als Massnahme des Agglomerationsprogramms der 1. Generation wird die Aufwertung der Bahnhofstrasse durch Bund und Kanton massgeblich mitfinanziert.

Bereits seit 2017 laufen die Planungsarbeiten, wie der zur Verfügung stehende Raum effizient genutzt und Engpässe beseitigt werden können. Dabei gilt es, die verschiedenen Anforderungen und Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: Bahn- und Busbetrieb, Passagiere, Fussgängerinnen und Fussgänger, Veloverkehr, Anlieferung, Taxis, Anwohnende und Geschäfte – sie alle haben verschiedene Bedürfnisse, die teilweise gegensätzlich sind.

Die Stadt Schaffhausen als Bauherrin, die vbsh und die beteiligten Planer setzen sich dafür ein, dass die Bahnhofstrasse für Menschen mit Behinderung besser zugänglich und sicherer wird. Insbesondere gilt es, die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes umzusetzen. Dazu gehören beispielsweise 22 cm hohe Haltekanten bei den Bushaltestellen. Während die neuen Elektrobusse die höheren Haltekanten anfahren können, ist das mit den älteren Diesel- und Trolleybussen nicht möglich; beim Ein- und Ausfahren würden die Fahrzeuge beschädigt. Gemäss der ursprünglichen Planung war vorgesehen, bei einem Teil der Haltekanten eine höhere Bodenplatte einzubauen, damit auch sie von allen Fahrzeugen angefahren werden können. Auf diese Übergangslösung bis zur vollständigen Umstellung der Busflotte kann nun verzichtet werden. Mit einer Umrüstung der älteren Fahrzeuge, mit Anpassungen im Betriebskonzept der vbsh und im Bauprojekt konnten Lösungen gefunden werden, die auch von den Behindertenorganisationen unterstützt werden.

Jetzt kann die Realisierungsphase gestartet und die detaillierte Ausführungsplanung in Angriff genommen werden. Der Start der Bauarbeiten, die rund ein Jahr dauern werden, ist für Frühling 2024 vorgesehen. Die Bevölkerung wird rechtzeitig zum Baustart informiert. Die Website www.bahnhofstrasse-sh.ch ist auch während den Aufwertungsarbeiten eine aktuelle Informationsplattform für alle Anspruchsgruppen.


Ansprechperson:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur@stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. Juli 2023

Anpassung des Friedhof- und Bestattungsreglements der Stadt Schaffhausen

Am 16. Juni 2023 wurde das neue Gemeinschaftsgrab «Waldwiesengrab» eingeweiht. Die geltenden Bestimmungen des Friedhof- und Bestattungsreglements sowie auch das Reglement über die Gebühren des Bestattungsamts und der Friedhöfe der Stadt Schaffhausen werden entsprechend per 1. Juli 2023 ergänzt. Für das neue Gemeinschaftsgrab «Waldwiesengrab» gelten dieselben Bestimmungen wie für das Gartengrab. Art. 29 Abs. 1 lit. h und Art. 29 Abs. 2 des Friedhof- und Bestattungsreglements (RSS 570.1) werden entsprechend ergänzt. Auch das Reglement über die Gebühren des Bestattungsamts und der Friedhöfe der Stadt Schaffhausen (RSS 570.2) wird mit den Gebühren für das Waldwiesengrab ergänzt.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel@stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. Juli 2023

Abstimmungstermin «Neubau Hallenbad der KSS Schaffhausen» festgelegt

Der Grosse Stadtrat hat am 1. November 2022 die Vorlage des Stadtrats vom 10. Mai 2022: Neubau Hallenbad der KSS Schaffhausen in der Schlussabstimmung mit 29 : 1 Stimmen, bei 1 Enthaltung, gutgeheissen. Mit der Festlegung des Termins für die obligatorische Volksabstimmung wurde die Beschlussfassung des Kantonsrats abgewartet, da auch auf kantonaler Ebene über eine Vorlage zum Neubau abgestimmt wird. Am 3. Juli 2023 hat der Kantonsrat der kantonalen Vorlage des Regierungsrates «Verpflichtungskredit für das Sportinfrastrukturprojekt «Neubau Hallenbad KSS» gemäss Kantonalem Sportanlagenkonzept (KASAK SH)» mit 46 : 5 Stimmen zugestimmt.

Der städtische Abstimmungstermin wird auf den 19. November 2023 festgelegt. Die kantonale Abstimmung findet ebenfalls am 19. November 2023 statt.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel@stsh.ch

Medienmitteilung vom 3. Juli 2023

Stadtrat beantwortet Petition zu Tempo-30 auf der Steigstrasse

Anwohnerinnen und Anwohner der Steigstrasse haben im März 2023 eine Petition eingereicht, in welcher sie die Einführung von Tempo 30 auf der Steigstrasse fordern. In seiner Antwort verweist der Stadtrat auf verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Steigstrasse, welche momentan geprüft werden.

Die Steigstrasse verbindet das Schaffhauser Wohnquartier Breite mit der Altstadt und ist eine überlokale Kantonsstrasse, welche unterschiedliche Funktionen erfüllt. Sie wird täglich von rund 11'500 Fahrzeugen benutzt. Dabei ist die Steigstrasse über längere Abschnitte beidseitig eng bebaut. In Kombination mit der Steigung ist sie für den bergauf fahrenden Veloverkehr unattraktiv und es kommt zu Konflikten mit dem Fussverkehr. In die umgekehrte Richtung von der Breite in die Altstadt wird die Steigstrasse als unsicher wahrgenommen.

Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition fordern Tempo 30 auf der Steigstrasse spätestens per 2024, um die Lärmbelastung zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu verbessern. In seiner Antwort an die Pententinnen und Pententen zeigt sich der Stadtrat bereit, das Anliegen aufzunehmen und verweist auf die verschiedenen Planungen und übergeordneten Zielsetzungen, um die Verkehrssicherheit auf der Steigstrasse zu verbessern. Im vom Stadtrat verabschiedeten Gesamtverkehrskonzept 2020 ist die Verbindung Altstadt - Breite als Schwerpunkt ausgewiesen. So wird aktuell ein Betriebs- und Gestaltungskonzept für die Steigstrasse erarbeitet. Dabei werden verschiedene Lösungen geprüft, wie die Situation insbesondere bezüglich Verkehrssicherheit verbessert werden kann.  Im Rahmen dieser Arbeiten soll auch geklärt werden, inwieweit eine Reduzierung der Geschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 30 die Konfliktpotenziale zwischen Veloverkehr und motorisiertem Individualverkehr minimieren kann und zu einer Verbesserung der Lärmsituation führt. Die Ergebnisse dieses Betriebs- und Gestaltungskonzepts werden voraussichtlich noch in diesem Jahr vorliegen. Basierend auf diesen Ergebnissen wird der Stadtrat festlegen, welche Massnahmen in welchen Schritten realisiert werden können. Falls umfangreichere bauliche Massnahmen als Teil des Agglomerationsprogramms des Bundes umgesetzt werden sollen, ist deren Umsetzung frühestens ab 2028 möglich.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur@stsh.ch

Medienmitteilung vom 3. Juli 2023

Revidierte Parkplatzverordnung tritt in Kraft

Am 9. Mai 2023 hat der Grosse Stadtrat die Vorlage des Stadtrats vom 10. November 2023 betreffend Revision der Parkplatzverordnung mit 21:7 Stimmen gutgeheissen. Die revidierte Parkplatzverordnung wurde dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Die revidierte Parkplatzverordnung (RSS 400.4) tritt per 1. September 2023 in Kraft.

Link zur revidierten Parkplatzverordnung

Ansprechperson:

Stephanie Keller, stellvertretende Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 53 40
E-Mail: stephanie.keller@stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. Juni 2023

Museumsdirektorin Katharina Epprecht tritt per 30. Juni 2024 zurück

Dr. Katharina Epprecht hat ihren Rücktritt als Direktorin des Museums zu Allerheiligen per 30. Juni 2024 eingereicht. Sie möchte ihre Erfahrungen im Museumswesen einem weiteren Umfeld zur Verfügung stellen, ohne an das Pensionsalter gebunden zu sein.

Dr. Katharina Epprecht hat ihre Stelle am 1. September 2015 angetreten und in den vergangenen knapp acht Jahren viel bewegt. Dank ihrer Initiative wurden wichtige neue Stellen geschaffen, u.a. eine Leitungsposition Sammlungen für die Pflege der enormen Kulturgüterbestände und die Pensen der stark nachgefragten Kulturvermittlung konnten mehr als verdoppelt werden. Ausserdem wurden unter ihrer Führung neue Formate geschaffen und sie hat es verstanden, mit einem vielseitigen, attraktiven Ausstellungsprogramm ein breites Publikum für das Museum zu begeistern. Ihre erfolgreichen Bemühungen um Drittmittel und Kooperationsprojekte ermöglichen den Anschluss an national bedeutsame Forschungsvorhaben im Museumsumfeld.

Der Stadtrat dankt Dr. Katharina Epprecht herzlich für ihr grosses Engagement und wird eine eingehende Würdigung zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen. Die Stelle wird zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Dr. Katharina Epprecht, Museumsdirektorin
Telefon: +41 52 633 07 67
E-Mail: katharina.epprecht@stsh.ch

Medienmitteilung vom 26. Juni 2023

Tag der offenen Türi im Alterszentrum Breite, Haus Wiesli
Am Samstag, 1. Juli 2023 findet im Alterszentrum Breite, Haus Wiesli, ein Tag der offenen Tür statt. Von 10 bis 16 Uhr bietet sich die Gelegenheit, hinter die Kulissen des Alterszentrums zu blicken und die einzelnen Bereiche kennenzulernen. Nebst Informations- und Marktständen gibt es Führungen durch das Haus Wiesli sowie Musik, Spiel und Spass für gross und klein. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt.


Das Alterszentrum Breite, bestehend aus den Häusern Wiesli und Steig, liegt im Quartier Breite und bietet rund 125 Bewohnerinnen und Bewohnern ein familiäres Zuhause. Das Wohnangebot besteht aus Servicewohnungen, Pflegewohngruppen und einem geschützten Bereich für Bewohnende mit Demenz.

Am Tag der offenen Tür erfahren Besuchende an Informationsständen mehr über die Betreuung und Pflege pflegebedürftiger Personen, insbesondere auch über die Arbeit im Pflegeberuf und alle weiteren Berufe im Alterszentrum. Zentrumsleiterin Sylvana Gläser bietet spannende Führungen durch das Alterszentrum an. Die offizielle Ansprache wird um 10.15 Uhr Uhr Seraina Rissi, Bereichsleiterin Alter halten.

Bei schönem Wetter können auf der Terrasse Musik, Speis und Trank und die Aussicht auf den Wiesli-Park und die beiden jüngsten Gäste, die Schwarznasenschafe, genossen werden. Diese sind seit April 2023 auf dem Gelände und erhalten am Tag der offenen Tür ihren Namen. Kinder können sich auf einer Hüpfburg austoben und beim Wettbewerb kann ein toller Preis gewonnen werden.

Am Infostand der Spitex Schaffhausen werden Informationen rund um die Betreuung in den eigenen vier Wänden weitergegeben. Der Landfrauenverein Schaffhausen bietet regionale und handgemachte Produkte an.

Der Rheinfall-Express zirkuliert im Quartier Breite/Steig. Individuell ein- und ausgestiegen werden kann an den öffentlichen Bushaltestellen und beim Haus Steig. Es wird empfohlen, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.


Ansprechperson:

Sylvana Gläser, Zentrumsleitung Alterszentrum Breite
Telefon: +41 52 635 06 13
E-Mail: sylvana.glaeser@stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Juni 2023

«Schaffhuuse spielt … dusse!»: Planschen und Baden in städtischen Brunnen

Sommerzeit ist Badezeit. Und wenn es nicht die Badi ist, bringen auch Gartenschlauch und Rasensprenger Spass und Abkühlung. Oder gar die öffentlichen Brunnen! Im Rahmen des Projekts «Schaffhuuse spielt… dusse!» lädt die Stadt Schaffhausen Kinder und Erwachsene zu einem besonderen Vergnügen ein: In der Schulwoche vom 26. Juni bis 30. Juni 2023 darf explizit in den rund 100 städtischen Brunnen gebadet und geplanscht werden.

Mit dem Projekt «Schaffhuuse spielt … dusse!» trägt die städtische Quartierentwicklung dazu bei, dass die Schaffhauser Kinder in Quartieren aufwachsen, die zum Spielen, Bewegen und Entdecken einladen und, dass eine Stunde pro Tag draussen zu spielen und sich zu bewegen ganz selbstverständlich wird.

In der Woche vom 26. bis 30. Juni 2023 läuft die Aktion «plansch mal». Alle rund 2000 Primarschulkinder haben die Hausaufgabe, draussen zu spielen und es soll nach Lust und Laune gebadet und geplanscht werden. Auch die städtischen Brunnen sollen als Plausch- und Bademöglichkeit von den Kindern entdeckt werden. Dabei gilt allerdings, dass sie für das Brunnenvergnügen in Begleitung ihrer Eltern oder einer anderen erwachsenen Begleitperson sein müssen; die Stadt lehnt jegliche Haftung ab.

Sich zu bewegen ist grundlegend wichtig für die emotionale, soziale, kognitive und motorische Entwicklung von Kindern. Gemäss Empfehlung der WHO sollten Schulkinder jeden Tag mindestens eine Stunde draussen spielen und sich bewegen. Dem Quartier als Lebensraum kommt beim spontanen Spielen eine wichtige Bedeutung zu. Gleichzeitig bleibt vielen Kindern aufgrund eines durchgetakteten Tagesablaufs häufig kaum mehr freie Zeit, um spontan zu spielen. Vor diesem Hintergrund und damit Kinder möglichst jeden Tag draussen spielen und sich bewegen, setzte die städtische Quartierentwicklung in den vergangenen Jahren bereits verschiedene Massnahmen um.

In Zusammenarbeit mit der Schule wurden die Eltern der Schaffhauser Primarschulkinder in den vergangenen drei Jahren regelmässig mit einem Informationsflyer für die zentrale Bedeutung von Spiel und Bewegung sowie freier, unstrukturierter Zeit für die gesunde Entwicklung ihrer Kinder sensibilisiert. Die rund 2000 Primarschulkinder selber hatten jeweils während der gleichen Zeitspanne die Hausaufgabe, draussen zu spielen. Dies mit dem Ziel, die Freude am gemeinsamen Spielen und Bewegen draussen zu fördern. Draussen spielen als Hausaufgabe wird nun ab Schuljahr 2023/24 zwei Mal jährlich Teil der schulischen Jahresplanung.

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: christine.thommen@stsh.ch

Dominique Bauer Sprüngli, Projektleiterin «Schaffhuuse spielt… dusse!»
Telefon: +41 52 632 58 07
E-Mail: dominique.bauer@stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Juni 2023

Erarbeitung des Bauprojekts «Magazin Birch» verzögert sich

Im Februar 2023 hat die Stadt Schaffhausen im Rahmen eines Gesamtleistungswettbewerbs das Siegerprojekt für die Umsetzung des Ersatzneubaus für das Magazin Birch ausgewählt. Aufgrund einer Submissionsbeschwerde zum Gesamtleistungswettbewerb kommt es zu Projektverzögerungen.

Am 26. September 2021 haben die Stimmberechtigen der Stadt Schaffhausen einem Ersatzbau beim heutigen Magazin Birch an der Mühlentalstrasse zugestimmt. Die bisher auf verschiedene Standorte verteilten Magazine von Grün Schaffhausen können so an einem Standort zusammengeführt werden. Für den Ersatzbau hat die Stadt einen Gesamtleistungswettbewerb durchgeführt und die Ergebnisse im Februar 2023 öffentlich präsentiert. Gestützt auf die Empfehlung der Wettbewerbsjury hat der Stadtrat ein Siegerprojekt ausgewählt und zur Ausführung vorgeschlagen. Gegen diesen Vergabeentscheid gab es Ende Februar eine Submissionsbeschwerde eines Mitbewerbers. Das Obergericht hat in der Zwischenzeit der Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt. Damit kann bis zum Vorliegen des Gerichtsentscheids nicht weiter am Bauprojekt gearbeitet werden und es kommt  zu unbestimmten Projektverzögerungen.  

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Musa Miftari, Bereichsleiter Hochbau
Telefon: +41 52 632 53 13
E-Mail: musa.miftari@stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. Jun i2023

Die Stadt Schaffhausen bekommt geleitete Schulen

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben der Vorlage «Schulführung 2025 - Einführung geleiteter Schulen und Reorganisation Stadtschulrat» mit 79.13 % Ja-Stimmen deutlich zugestimmt.

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben der Vorlage «Schulführung 2025 - Einführung geleiteter Schulen und Reorganisation Stadtschulrat» mit 10'325 Ja-Stimmen zu 2'723 Nein-Stimmen zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei 64.8 Prozent.

Das Ergebnis der Abstimmung «Schulführung 2025 - Einführung geleiteter Schulen und Reorganisation Stadtschulrat» im Detail:
Zahl der Stimmberechtigten: 22'713
Eingelegte Stimmzettel: 14'725
Leere Stimmzettel: 1'675
Ungültige Stimmzettel: 2
Gültige Stimmzettel: 13'048

Es haben gestimmt mit Ja: 10'325
Es haben gestimmt mit Nein: 2'723

Ja-Stimmen: 79.13 %
Nein-Stimmen: 20.87 %

Die Stimmbeteiligung lag bei 64.8 %.

Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14 oder +41 79 827 10 65
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Medienmitteilung vom 13. Juni 2023

Geteilte Mobilität auf Schaffhauser Strassen

Die Gewinner des Ideenwettbewerbs im Projekt «Sharehausen» stehen fest: Drei Angebote im Bereich geteilte Mobilität werden der Bevölkerung ab Juli im Sinne eines zeitlich befristeten Tests zur Verfügung stehen. Mit «Mobility – Carsharing für alle», «smargo – Shared Micro Cargo» und «TIER – Testbetrieb mit E-Trotti und E-Bikes» wird ein breites Angebot geschaffen.

In den Legislaturschwerpunkten 2021-2024 steht: «Die Stadt Schaffhausen bietet eine stadtverträgliche Mobilität». Die Smart-City-Strategie sieht vor, dass «Schaffhausen Sharing-Angebote im Stadtverkehr ermöglicht» und im Handlungsfeld «Mobilität» der städtischen Klimastrategie wird dem Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf den ÖV hohe Relevanz eingeräumt. Zudem wird im Gesamtverkehrskonzept der Stadt Schaffhausen eine innovative Stossrichtung gefordert: Es soll eine attraktive Testumgebung für neue und innovative Mobilitätsangebote (Digitalisierung, Sharing) geboten und Pilotversuche sollen begleitet und ausgewertet werden. Vor dem Hintergrund dieser Strategie- und Planungsdokumente entwickelt die Stadt Schaffhausen ein standort- und bedarfsorientiertes Konzept für geteilte Mobilität und lanciert drei Testbetriebe, um Erfahrungen aus erster Hand zu sammeln. Das Projekt wird durch das «Front Runner»-Programm von EnergieSchweiz für Gemeinden gefördert.

Mit Dialog und Ideenwettbewerb zu Vorschlägen für verschiedene Zielgruppen

Die Stadt wählte für das Thema der geteilten Mobilität bewusst einen partizipativen Ansatz und suchte im Rahmen der ersten Schaffhauser Digitaltage 2022 das Gespräch mit der Bevölkerung. Über einen breit kommunizierten Ideenwettbewerb wurden danach Bedürfnisse und Angebote von und für die Schaffhauser Bevölkerung gesucht und gefunden. Eine divers zusammengesetzte Fachjury aus Fachpersonen aus der Verwaltung sowie externen Expertinnen und Experten kürte aus den eingegangenen Ideen schliesslich drei Siegerprojekte für unterschiedliche Zielgruppen. So werden unter anderem Autofahrerinnen und Autofahrer, das Gewerbe und ÖV-Nutzerinnen und -Nutzer gleichermassen berücksichtigt. Die Siegerprojekte wurden abschliessend vom Stadtrat freigegeben.  

Gekürte Ideen: «Mobility für alle», «smargo», «TIER Testbetrieb»

Im Rahmen eines zeitlich befristeten Testbetriebs werden ab dem 3. Juli 2023 drei verschiedene Mobilitätsformen angeboten: «Mobility – Carsharing für alle», «smargo – Shared Micro Cargo» und «TIER – Testbetrieb mit E-Trotti und E-Bikes». Durch einen zeitlich beschränkten Testbetrieb können wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, bevor die Angebote und entsprechende Infrastrukturen allenfalls dauerhaft angeboten werden.
 
1)    Mobility – Carsharing für alle: Probeabos für autofahrende Einwohnerinnen und Einwohner
Über die Laufzeit von einem Jahr erhalten interessierte Schaffhauser Einwohnerinnen und Einwohner, solange Vorrat, eine kostenlose Jahresmitgliedschaft bei Mobility. Effektive Fahrkosten werden weiterhin von den Nutzerinnen und Nutzern übernommen. Erfahrungen aus der Stadt Wil sind vielversprechend und zeigen, dass so die Nutzungsquote geteilter Autos erhöht werden kann und Einstiegshürden abgebaut werden. Mobility-Sprecher Stefan Roschi sagt: «Das Angebot ist ideal, um erste Erfahrungen mit nachhaltiger Mobilität zu machen. Wer Carsharing nutzt, hat für jede Situation das passende Auto und spart damit nicht nur Geld, sondern schont auch die Umwelt.»

2)    smargo – Shared Micro Cargo: Transportlösung für das Gewerbe und private Haushalte
Die Idee der Mobilitätsakademie des TCS liefert, zeitlich beschränkt auf zwei Jahre und mit Unterstützung der TCS Sektion Schaffhausen, einen Lösungsansatz zur Herausforderung des Güterverkehrs in den Städten. Durch eine stundenweise Miete eines elektrisch angetriebenen Kleintransporters können Lieferfahrten, Entsorgung, Versorgung, Veranstaltungslogistik, Grosseinkäufe und der Transport von sperrigen Gütern CO2-frei getätigt werden. Das Angebot steht allen offen, bspw. Gewerbetreibenden, Veranstaltern oder Kundinnen und Kunden der Geschäfte in der Innenstadt. Für die Buchung der Fahrzeuge wird die bereits in Schaffhausen eingesetzte Plattform www.carvelo.ch genutzt. «Mit dem Smargo-Fahrzeug, das sich mit seiner Breite von nur 1.3 Meter ideal für die engen Verhältnisse im urbanen Raum eignet, schaffen wir für den Warentransport von Betrieben und Haushalten ein emissionsloses und platzsparendes Sharing-Angebot», so der Projektleiter Mathias Halef von der Mobilitätsakademie des TCS.

3)    TIER Testbetrieb mit E-Trottis und E-Bikes: In Kombination mit dem ÖV
Das Ziel der TIER Mobility ist es, eine nachhaltige und selbsttragende Option für geteilte Mobilität für die Stadt Schaffhausen und ihre Bevölkerung zu bieten. Mit insgesamt 200 E-Trottinetts und 20 E-Bikes an insgesamt ca. 70 Standorten kann im zeitlich befristeten Testbetrieb von einem Jahr durch kombinierte Angebote mit bestehenden Mobilitätsoptionen ein zusätzliches Angebot geschaffen werden. Die Miete der Fahrzeuge kann nur an einem der Standorte beendet werden, damit keine E-Trottis frei in der Stadt abgestellt werden können. Emre Argön, Geschäftsführer bei TIER Schweiz: «Wir freuen uns sehr, unsere Präsenz in der Schweiz weiter auszubauen und ab Juli auch Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gästen von Schaffhausen unsere umweltfreundlichen Fortbewegungsmittel zur Verfügung zu stellen. Mit unseren E-Trottis und E-Bikes wollen wir Pendlern in Verbindung mit dem ÖV eine echte Alternative zum Auto bieten und gleichzeitig die Verkehrs- und Klimaziele der Stadt unterstützen.»

Lancierung der Testbetriebe am Montag, 3. Juli 2023 um 16.30 Uhr in der Stahlgiesserei

Die offizielle Lancierung der Testbetriebe findet am Montag, 3. Juli 2023 um 16.30 Uhr in der Stahlgiesserei statt. Dabei werden die Angebote und die Vorteile für die Schaffhauser Bevölkerung vorgestellt und die verschiedenen Fahrzeuge können live vor Ort besichtigt und ausprobiert werden. Während der Durchführung und nach Ablauf des zeitlich befristeten Tests werden die Nutzungen analysiert, um über eine dauerhafte Einführung entscheiden zu können.

In den Wochen bis zur Lancierung werden nun weitere Vorbereitungsarbeiten, wie bspw. die Markierungen der Standorte für die TIER-Fahrzeuge, durchgeführt. Weitere Informationen, bspw. zu Standorten oder Rückmeldungen, finden sich auf der Website: www.sharehausen.ch

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Ramon Göldi, Programmleiter Smart City
Telefon: +41 52 632 69 35
E-Mail: ramon.goeldi@stsh.ch

Medienmitteilung vom 12. Juni 2023

Stadtrat schnürt Massnahmenpaket für attraktive Gesundheitsberufe in den städtischen Alterszentren und der Spitex

Auch die städtischen Alterszentren und die Spitex leiden unter dem Fachkräftemangel im Bereich der Gesundheitsberufe. In seiner Vorlage an den Grossen Stadtrat «Attraktive Gesundheitsberufe in den städtischen Alterszentren und der Spitex» hat der Stadtrat nun ein Massnahmenpaket geschnürt, um die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden in den städtischen Pflegeberufen spürbar zu verbessern und weiterhin eine gute Betreuungsqualität für die Bewohnenden der Alterszentren und Klientinnen und Klienten der Spitex zu gewährleisten.

Der Mangel an Pflegefachpersonen nimmt immer gravierende Ausmasse an. Auch Personen, welche eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf haben, verlassen den Beruf oder kehren nach einem Unterbruch oft nicht mehr in den angestammten Beruf zurück. Diese Entwicklung betrifft die ganze Schweiz und damit auch die Stadt Schaffhausen und ihre drei Alterszentren sowie die Spitex.

Um dem heutigen und künftigen Mangel an Pflegefachpersonen in den städtischen Alterszentren und in der Spitex zu begegnen und damit weiterhin eine gute Betreuung zu gewährleisten, ist es dringend angezeigt, die Gesundheitsberufe attraktiver zu gestalten. Unter Einbezug verschiedener Arbeitsgruppen mit Pflegefachkräften, Angehörigen des mittleren Kaders und Führungspersonen aus der stationären Pflege und der Spitex hat der Stadtrat ein Massnahmenpaket geschnürt, um dem Pflegenotstand entgegen zu wirken. Die insgesamt 10 Massnahmen betreffend die Bereiche «Fachkompetenzen», «Führungsstrukturen» und «Arbeitsbedingungen». Dabei liegt der Fokus auf der spürbaren Aufwertung der Pflege-Arbeit mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und einer modernen und fortlaufenden Aus- und Weiterbildung, welche den höchsten Standards der Branche entsprechen, sowie besseren Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten. So werden mit der Einführung moderner Führungsstrukturen die Pflegenden entlastet und die Qualität der Zusammenarbeit und erbrachten Pflegeleistungen weiter erhöht. Einspringzulagen und Ausgleichstage reduzieren den Stress von ungeplanten Arbeitseinsätzen und verbessern die Erholung der Mitarbeitenden. Die Bewohnenden- und Angehörigenbetreuung erleichtert die Übertritte in ein Alterszentrum für Bewohnende und Angehörige und entlastet die Spitex- und Alterszentrumsmitarbeitenden in schwierigen Situationen, so dass sie sich auf die Kernaufgaben der Pflege und Betreuung konzentrieren können.  

Die Massnahmen sollen 2024 umgesetzt werden, um zeitnah spürbare Verbesserungen für die Pflegenden und die betreuten Personen zu erreichen. Um auch neue Fachkräfte zu gewinnen, wird eine Informationskampagne lanciert, welche die attraktiveren Arbeitsbedingungen und die besseren Karrieremöglichkeiten in den Gesundheitsberufen der städtischen Alterszentren und der Spitex aufzeigt.

Die geplanten Massnahmen ziehen unter Berücksichtigung der Beteiligung des Kantons an den Pflegerestkosten netto rund 940'000 Franken wiederkehrende Ausgaben für die Stadt Schaffhausen nach sich. Dabei sind 16 neue Vollzeitstellen geplant.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon:  +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen@stsh.ch

Seraina Rissi, Bereichsleiterin Alter
Telefon: +41 52 632 53 38
E-Mail: seraina.rissi@stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. Juni 2023

Anschauliche Vermittlung von Informationen auf dem Munot

Mit dem neu umgesetzten Vermittlungskonzept wird die Geschichte des Munots lebendig. Ab sofort haben die Besuchenden unter anderem die Möglichkeit, über Hörstationen und neue Informationstafeln in die Geschichte des historischen Wahrzeichens der Stadt einzutauchen.

Für den Bereich der Westflankenmauer und des Schalenturms an dieser Mauer wurden 2021 im Zuge der damaligen Restaurierungsmassnahmen in einer ersten Etappe Informationstafeln und Stereobetrachter mit virtuellen Rekonstruktionen installiert. Das Vermittlungskonzept wurde nun durch Informationstafeln am Römerstieg, Munotstieg und im Inneren der Kasematte sowie auf der Zinne vervollständigt. Die Besuchenden erfahren auf anschauliche und informative Weise mehr über den Bau und die Geschichte des Munots. Zwei Silhouetten aus verschiedenen Zeitepochen bereichern die Kasematte und weisen den Weg zu den dortigen Hörstationen. Der Erfahrungsbericht von Melchior Habicht an einer der beiden Hörstationen vermittelt einen vertieften Einblick in die historischen Ereignisse der Belagerung des Munots von 1799. An der zweiten Hörstation erfahren die Besuchenden mehr über die Aufgaben des Munotwächters, resp. der Munotwächterin in historischer und neuer Zeit.

In einer der Nischen auf der Munotzinne sitzt die vom Schaffhauser Bildhauer Beat Künzler kreierte Figur des «glücklosen Wächters». Angelehnt an die historische Person Caspar Bäschlin (1660-1744), der zwischen 1679 und 1691 sowie später nochmals zwischen 1694 und 1736 Wächter auf dem Munot war, hat der «glücklose Wächter» all seine Ausrüstungsgegenstände verloren. Kleine und grosse Munotbesuchende werden aufgefordert, ihm bei der Suche zu helfen und dadurch auf spielerische Art und Weise das Munotgelände zu erkunden.

Die Informationen vor Ort stehen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Über QR-Codes auf jeder Informationstafel gelangen die Besucherinnen und Besucher zu weiterführenden Informationen auf der Webseite des Munotvereins. Dort sind die geschriebenen und gesprochenen Texte ebenfalls auf Deutsch und Englisch sowie zusätzlich auch auf Französisch und Italienisch verfügbar. Zudem werden die vor Ort analog vermittelten Erläuterungen mit weitergehenden Informationen digital vertieft.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Bente-Amelie Gruber, Projektleiterin Hochbau
Telefon: +41 52 632 53 80
E-Mail: benteamelie.gruber@stsh.ch

Medienmitteilung vom 2. Juni 2023

«Letter of Intent» zum Zeughausareal wird aufgelöst

Der Stadtrat löst die Absichtserklärung («Letter of Intent LoI») zum Zeughausareal vorzeitig auf. Dem Stadtrat ist es wichtig, die weiteren Schritte ohne Zeitdruck und mit klaren Zuständigkeiten angehen zu können. Die Auflösung des LoI soll zu einer Entspannung der Situation beitragen.

Ausgehend von den übergeordneten Entwicklungszielen gemäss kantonaler und städtischer Richtplanung und den Zielen der Wohnraumentwicklung startete der Stadtrat 2018 eine Testplanung für das Gebiet «Vordere Breite». Da das Zeughausareal und das Areal der Breitenau im Perimeter der Testplanung liegen, war der Kanton als deren Eigentümer im Testplanungsverfahren involviert. Als Basis für die durch die Stadt durchgeführten Planungen wurde im Jahr 2018 eine Absichtserklärung mit dem Kanton unterzeichnet.

Die Resultate der Testplanung wurden von verschiedenen Interessensgruppen unterschiedlich aufgenommen. Zudem wurde in der Stadt für das Nachbargrundstück des Zeughausareals eine Volksmotion eingereicht und eine Volksinitiative lanciert, zu welcher aktuell ein Gegenvorschlag ausgearbeitet wird. Im Kantonsrat fordert ein noch nicht behandeltes Postulat die Auflösung der Absichtserklärung zum Zeughausareal. In der Diskussion zur Entwicklung der Breite und zum Zeughausareal zeigen sich unterschiedliche Vorstellungen und die Zuständigkeiten sind verflechtet. Entsprechend komplex gestaltet sich die Lösungsfindung. Um die Situation zu entspannen, hat der Stadtrat nach einem Gespräch mit dem Regierungsrat entschieden, den LoI vorzeitig aufzulösen. Die Entscheide zur Zukunft des Zeughausareals und zur Gebietsentwicklung «Vordere Breite» sollen nicht belastet werden durch Diskussionen zu Themen, die nicht direkt mit dem Inhalt des LoI zu tun haben. Der Regierungsrat nimmt vom Entscheid des Stadtrats Kenntnis und akzeptiert diesen. Damit gilt der LoI als aufgelöst.

Die Entscheide zur Entwicklung des Zeughausareals und der «Vorderen Breite» werden schrittweise und basierend auf klaren Grundlagen und Zuständigkeiten erfolgen. Unabhängig von der Auflösung des LoI gelten die übergeordneten raumplanerischen Zielsetzungen von Kanton und Stadt Schaffhausen weiterhin. Das Gebiet auf der «Vorderen Breite» ist für die Bereitstellung von Wohnraum in Verbindung mit den raumplanerischen Zielen von grosser Bedeutung für die mittel- und langfristige Entwicklung der Region Schaffhausen.

Der Stadtrat bekräftigt die Absicht, bei den anstehenden Schritten – weiterhin in Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat – die vielfältigen Interessen bestmöglich zu berücksichtigen und gemeinsam gute Lösungen zu finden, die schliesslich den jeweils zuständigen Gremien von Kanton und Stadt zum Entscheid vorgelegt werden. Dem Stadtrat ist es wichtig, die weiteren Schritte ohne Zeitdruck und mit klaren Zuständigkeiten anzugehen.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Medienmitteilung vom 1. Juni 2023

Volksinitiative für eine attraktive Altstadt zustande gekommen

Am 11. April 2023 hat das Initiativkomitee eine Volksinitiative für eine attraktive Altstadt (Altstadt-Initiative) eingereicht. Die Einwohnerkontrolle hat 693 gültige Unterschriften städtischer Bürgerinnen und Bürger festgestellt. Für das Zustandekommen einer Volksinitiative sind die Unterschriften von 600 Stimmberechtigten erforderlich (Art. 12 Abs. 1 Stadtverfassung). Die Volksinitiative ist daher zustande gekommen. Der Stadtrat wird nun eine Vorlage an den Grossen Stadtrat vorbereiten.

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Stellungnahme des Stadtrats zur Einführung von geleiteten Schulen

Stellungnahme des Stadtrats zur städtischen Abstimmung über die Schulführung 2025 - Einführung geleiteter Schulen und Reorganisation Stadtschulrat vom 18. Juni 2023

Die Zeit ist reif für geleitete Schulen

Mit der Einführung von Schulleitungen macht die Stadt Schaffhausen einen wichtigen und notwendigen Schritt zur Stärkung der städtischen Schulen. Schulleitungen bewähren sich in der gesamten Schweiz seit vielen Jahren und tragen dazu bei, die Qualität der Bildung in einem herausfordernden Umfeld sicherzustellen.

Mit der Einführung von Schulleitungen macht die Stadt Schaffhausen einen wichtigen Schritt für die städtischen Schulen. Die Schuleinheiten werden gestärkt und die Führung wird verbessert. Schulleitungen sind Ansprechpersonen vor Ort für Lehrpersonen und Eltern. Dank ihren Kompetenzen können sie zeitnah entscheiden und entsprechend handeln.

Die bewusst einfach gewählten Führungsstrukturen mit einer flachen Hierarchie ermöglichen eine effiziente Zusammenarbeit. Die Prinzipien von «Good Governance» werden mit der Entflechtung von operativen und strategischen Aufgaben umgesetzt. Es werden die strukturellen Voraussetzungen geschaffen, damit die Schulqualität in den städtischen Schulen erhalten und zielgerichtet weiterentwickelt werden kann. Lehrpersonen können sich stärker auf den Unterricht sowie auf die Bedürfnisse der Schulkinder fokussieren.

Mit der Reorganisation des Stadtschulrats werden die Rollen klar getrennt und der Stadtschulrat gestärkt, indem er sich auf die strategische Ausrichtung der Volksschule konzentrieren kann. Die Arbeitsmenge und Belastung des Stadtschulrates werden sich gegenüber heute deutlich verringern, womit der Stadtschulrat wieder miliztauglich wird.

Die Einführung geleiteter Schulen und die Reorganisation des Stadtschulrats tragen massgeblich dazu bei, dass die Stadt Schaffhausen als Bildungsstandort gestärkt wird und für Lehrpersonen eine attraktive Arbeitgeberin bleibt. Engagierte und motivierte Lehrpersonen, kompetente Schulleitungen sowie ein strategisch operierender Stadtschulrat sind die Basis für ein erfolgreiches Schulsystem.

Aus diesen Gründen empfiehlt der Stadtrat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, der Einführung von geleiteten Schulen und der Reorganisation des Stadtschulrats am 18. Juni 2023 zuzustimmen.

Im Namen des Stadtrats
Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent

Stellungnahme des Stadtrats zur OECD/G20-Mindestbesteuerung

Stellungnahme des Stadtrats zur Abstimmung über die OECD/G20-Mindestbesteuerung vom 18. Juni 2023

Schaffhausen braucht ein Ja zur Steuerreform

Am 18. Juni 2023 stimmt die Schweiz über die OECD-Steuervorlage ab. Schaffhausen ist davon besonders stark betroffen, da in unserer Stadt besonders viele internationale Unternehmen ansässig sind. Unsere Investitionskraft, viele Arbeitsplätze und unser Wohlstandsniveau hängen davon ab. Schaffhausen ist auf eine erfolgreiche Steuerreform angewiesen.
Einmal mehr muss die Schweiz und damit auch Schaffhausen ihr Steuersystem auf internationalen Druck hin anpassen. Grosse, international tätige Unternehmen sollen zu mindestens 15 Prozent besteuert werden. Darauf haben sich rund 140 OECD-Mitgliedsstaaten weltweit geeinigt. Hält sich die Schweiz nicht daran, dürfen andere Länder die fehlende Besteuerung der Unternehmen vornehmen.

Um zu verhindern, dass Steuergeld ins Ausland fliesst, hat der Bundesrat einen neuen Verfassungsartikel erarbeitet, der als Grundlage für eine nationale Umsetzung der OECD-Mindeststeuer dient. Ziel ist es, dass Schweizer Unternehmen ihre Steuern weiter in der Schweiz bezahlen und vor Zusatzbesteuerung und Steuerverfahren im Ausland geschützt werden. So kann die Schweiz eigenständig über zusätzliche Steuereinnahmen verfügen. Das Steuersubstrat bleibt hier. Mithilfe einer Ergänzungssteuer wird die von den OECD-Mitgliedstaaten vereinbarte Mindestbesteuerung internationaler Konzerne erreicht. Die Mehreinnahmen des Bundes werden zu 75% an die Kantone zurückgegeben, welche die Gemeinden und Städte angemessen berücksichtigen müssen. Die Mittel sollen in die Standortattraktivität investiert werden. Schweizer KMU sind von der Regelung nicht betroffen. Für sie gilt weiterhin die bisherige Gewinnbesteuerung.

Für Schaffhausen ist eine erfolgreiche Umsetzung dieser Steuerreform erfolgskritisch. Der Standort Schaffhausen hat in den letzten Jahren sehr stark von der Ansiedelung internationaler Unternehmen durch die Wirtschaftsförderung profitiert. Alleine in der Stadt haben sich die Unternehmenssteuern in den letzten zehn Jahren auf über 60 Mio. Franken vervierfacht. Wie wichtig diese Steuererträge für den städtischen Haushalt sind, zeigt folgendes – wohlverstanden theoretisches – Rechenbeispiel: Würden die internationalen Grossunternehmen wegziehen, müssten die Steuern in der Stadt um rund 40 Prozentpunkte erhöht werden. Unsere Investitionskraft, viele Arbeitsplätze und letztlich unser Wohlstandsniveau hängen davon ab.
Um das Steuersubstrat hier und den Wirtschaftsstandort weiterhin attraktiv zu halten, ist die Stadt auf eine erfolgreiche Umsetzung der Steuerreform angewiesen. Aus diesen Gründen empfiehlt der Stadtrat, am 18. Juni 2023 ein Ja zur OECD-Mindeststeuer in die Urne zu legen.

Im Namen des Stadtrates
Daniel Preisig, Finanzreferent

Stellungnahme des Stadtrats zur Abstimmung vom 18. Juni 2023

Stellungnahme des Stadtrats zur Abstimmung vom 18. Juni 2023 zum Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit

Der Stadtrat spricht sich für das Klima- und Innovationsgesetz aus

Die Abstimmung zum Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (Klima- und Innovationsgesetz) am 18. Juni 2023 ist auch für die Stadt Schaffhausen von erheblicher Bedeutung. Die Auswirkungen des Klimawandels, wie Hitze, Trockenheit und Starkregen zeigen sich bereits heute. Städte und Agglomerationen sind wegen der hohen Bevölkerungsdichte besonders empfindlich gegenüber Extremereignissen. Die Folgen dieser Ereignisse und Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung führen zu beachtlichen Zusatzkosten. Auch in der Stadt Schaffhausen stehen wir in der Verantwortung, Massnahmen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zu ergreifen.

Mit dem Klima- und Innovationsgesetz werden klare Ziele auf nationaler Ebene und Unterstützungen des Bundes festgelegt. Die Ziele sind in Übereinstimmung mit dem internationalen Klimaabkommen. Auch die Stadt Schaffhausen hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Netto-Null zu reduzieren. Dies ist in der vom Grossen Stadtrat verabschiedeten Klimaverordnung verankert, die am 1. Mai dieses Jahres in Kraft getreten ist.
Die Fördermassnahmen des Bundes unterstützen die Gemeinden und Kantone dabei, ihre Ziele zum Klimaschutz und zum Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Auswirkungen des Klimawandels zu erreichen. Auch Unternehmen und Privatpersonen profitieren von der Unterstützung beim Heizungsersatz und bei Investitionen in innovative Technologien zur Reduktion von Treibhausgasen. Die Förderbeiträge für den Heizungsersatz sind für die Stadt Schaffhausen angesichts des noch hohen Anteils Gasheizungen von besonderer Bedeutung. Investitionen in klimafreundliche Heizsysteme, in Wärmenetze und die bessere Isolation der Gebäude sollen mit den im Gesetz vorgesehenen Fördermitteln unterstützt werden.  

Das Gesetz schafft Planungssicherheit und fördert Investitionen in eine nachhaltige und sichere Energieversorgung. Mit dem Ersatz fossiler Energieträger reduzieren wir die Energieimporte und schaffen lokale Wertschöpfung und Arbeitsplätze.

Aus diesen Gründen empfiehlt der Stadtrat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, dem Klima- und Innovationsgesetz zuzustimmen. So erhalten wir die notwendigen Rahmenbedingungen und Unterstützung bei der Umsetzung der städtischen Klimastrategie. Damit werden die Lebensqualität und die lokale Wirtschaft gestärkt - auch in der Stadt Schaffhausen.

Im Namen des Stadtrats
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Katrin Bernath, Stadträtin

Medienmitteilung vom 26. Mai 2023

Abschluss städtebauliches Studienverfahren «Rheinufer Ost»

Das städtebauliche Studienverfahren «Rheinufer Ost» konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Die Erkenntnisse zum Entwicklungspotenzial des Gebiets und Empfehlungen des Beurteilungsgremiums liegen in einem Synthesebericht vor. Die Öffentlichkeit wird einer Ausstellung in der Kammgarn West darüber informiert und eingeladen, Rückmeldungen zu den vorliegenden Erkenntnissen einzubringen.

Die Aufwertung im Gebiet «Fischerhäusern» bis und mit «Gaswerkareal» ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Ziels, die Stadt Schaffhausen näher an den Rhein zu bringen. Um den vielfältigen Ansprüchen und der Komplexität gerecht zu werden, hat der Stadtrat die Stadtplanung beauftragt, ein städtebauliches Studienverfahren zur Entwicklung des gesamten Areals von den «Fischerhäusern» bis und mit dem «Gaswerkareal» durchzuführen.

Vier Planerteams erarbeiteten Lösungsvorschläge
Vier interdisziplinär zusammengesetzte Planerteams um die federführenden Büros Ruprecht Architekten GmbH, Helsinki Zürich Office GmbH, Güller Güller architecture urbanism und Nater Salewski Kretz AG erarbeiteten Lösungsvorschläge für die zukünftige Gestaltung des Rheinufer Ost. Zwei Teams widmeten sich der Variante mit einer neuen Verbindungsstrasse auf dem Gaswerkareal zwei Teams verzichteten auf eine solche. Alle vier Beiträge leisten mit ihren sorgfältig erarbeiteten Lösungsvorschlägen zur Auslotung des räumlichen und funktionalen Potenzials einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung des Rheinufers Ost. Sie zeigen auf, mit welchen Massnahmen das Gebiet «Rheinufer Ost» als attraktiver, vielseitiger Lebens- und Erholungsraum am Rhein weiterentwickelt werden kann. Die Erarbeitung der Vorschläge wurde durch ein Beurteilungsgremium begleitet, das sich aus Fachpersonen und lokale Akteuren zusammensetzt. Die Erkenntnisse und Empfehlungen wurden vom Beurteilungsgremium in einem Synthesebericht zusammengefasst, welcher nun vorliegt und vom Stadtrat zur öffentlichen Information und Konsultation verabschiedet wurde.

Nutzungsvielfalt mit Schwerpunkten Salzstadel und Gaswerkareal
Die bereits heute bestehenden vielfältigen Nutzungen sollen gestärkt werden. Die Schwerpunkte für öffentliche Nutzungen liegen im Gebiet Fischerhäusern und um den Salzstadel und im Gaswerkareal. An diesen Orten besteht das grösste Potenzial zur Weiterentwicklung für Wassersport, Gastronomie und weitere öffentlich zugängliche Angebote. Das Gaswerkareal bietet zudem Potenzial für Wohnbauten mit einer hohen baulichen Dichte an attraktiver Lage.

Verkehrsfreie Rheinhaldenstrasse
Ein zentrales und intensiv bearbeitetes Thema im Studienverfahren war die Verkehrsführung. Um das Potenzial des Rheinufers als Erholungsraum zu nutzen, ist es nach Meinung des Beurteilungsgremiums wichtig, die neue Verbindungsstrasse zwischen der Buchthaler- und Rheinhaldenstrasse zu realisieren. So kann gewährleistet werden, dass die Stadt Schaffhausen einen altstadtnahen, attraktiven und weitgehend verkehrsfreien Erholungsraum für die Bevölkerung und Gäste direkt am Rhein erhält. Um die Verkehrsbelastung auf der Buchthalerstrasse abzufedern, ist es wichtig, in diesem Zusammenhang das Tempo-30-Regime auszuweiten. Eine breitere Quai-Anlage zwischen dem Freien Platz und dem Salzstadel ist für die Anbindung an die Altstadt von Bedeutung.

Öffentliche Freiräume entlang dem Rhein
Zwischen den beiden Nutzungsschwerpunkten beim Salzstadel und beim Gaswerkareal liegen ruhigere Bereiche wie der Schauweckergutpark. Dieser soll allen Altersgruppen zur Erholung dienen, mit einem attraktiven Spielplatz, offenen Grünräumen und Bäumen. Das Rheinufer soll als einladender Freiraum weiterentwickelt und als Promenade und Begegnungsort gestärkt werden. Die Aufhebung der Durchgangsstrasse schafft Raum für die Aufwertung und für verschiedene Nutzungen.

Weitere Schritte
Mit den nun vorliegenden Erkenntnissen und Empfehlungen aus dem ergebnisoffenen Planungsprozess wird das Entwicklungspotenzial im Gebiet «Rheinufer Ost» aufgezeigt und es liegen Grundlagen für die anschliessenden politischen Entscheide vor. In einer Ausstellung werden die vier Projekte sowie die daraus abgeleitete Synthese des städtebaulichen Studienverfahrens anhand von Plänen und Modellen der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese hat im Rahmen einer Online-Konsultation auch die Möglichkeit, Rückmeldungen zu den Erkenntnissen und Empfehlungen einzubringen. Parallel ist die vom Grossen Stadtrat eingesetzte Begleitkommission eingeladen, dem Stadtrat Rückmeldungen zum Synthesebericht zu geben. Basierend auf den Ergebnissen des Studienverfahrens, der öffentlichen Konsultation sowie der Rückmeldung aus der parlamentarischen Begleitkommission wird der Stadtrat über das weitere Vorgehen entscheiden und einen Vorschlag für die nächsten Umsetzungsschritte dem Grossen Stadtrat vorlegen.

Ausstellung und Informationsveranstaltung
•    Ort: Kammgarn West, 2. OG, Baumgartenstrasse 23
•    Ausstellung: vom Dienstag, 30. Mai bis Freitag, 9. Juni, von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr
•    Öffentliche Informationsveranstaltung: Samstag, 3. Juni, 10 Uhr

Synthesebericht Städtebauliches Studienverfahren «Rheinufer Ost»

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele@stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. Mai 2023

Erweiterung Schulanlage Steig - Mehrwert für Schule und Quartier

Die Schulanlage Steig genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr, weshalb sie erweitert werden soll. Geplant ist ein neues Schul- und Sportgebäude mit zusätzlichen Klassenräumen und einer Turnhalle, die Sanierung der alten Turnhalle, der Bau eines Pavillons für die schulergänzende Betreuung und die Aufwertung des Aussenraums, von welchem neben der Schule auch das gesamte Quartier profitieren soll. Der Stadtrat hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet und beantragt einen Investitionskredit in der Höhe von 21 Millionen Franken für die Erweiterung der Schulanlage Steig.

Die Primarschule Steig ist die älteste Primarschule der Stadt Schaffhausen. Die Infrastruktur der Schulanlage stammt teilweise aus dem vorletzten Jahrhundert und wird den heutigen Anforderungen für den Unterricht nicht mehr gerecht. Es fehlt unter anderem an Klassenzimmern, Förder- und Besprechungsräumen sowie an Räumlichkeiten für die schulergänzende Betreuung. Die bestehende Turnhalle mit Baujahr 1892 ist stark veraltet und kann die Anforderungen des heutigen Turnunterrichts nicht mehr erfüllen. Zudem zeigt die städtische Schulraumplanung klar auf, dass die Infrastruktur an die wachsenden Schülerzahlen und die heutigen Anforderungen an die Volksschule angepasst werden muss.

Das Projekt, welches der Stadtrat mit der Vorlage «Erweiterung Schulanlage Steig» zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet hat, umfasst folgende Punkte:

  • Im neuen dreigeschossigen Schul- und Sportgebäude entstehen eine neue Turnhalle, vier zusätzliche Klassenzimmer, Gruppenräume, Fachräume für textiles und nicht textiles Werken sowie Räumlichkeiten für die musikalische Grundschule.

  • In einem Pavillonbau wird eine schulergänzende Betreuung mit 32 Betreuungsplätzen eingerichtet, welche dem Quartier die dringend notwendige Entlastung in der Tagesbetreuung bringen wird.

  • Die alte Turnhalle wird saniert. Sie kann in Zukunft multifunktional als Bewegungsraum und Aula genutzt werden. Die zugehörigen Garderoben werden im Untergeschoss des Pavillons erstellt.

  • Der bestehende Anbau an die Turnhalle wird abgebrochen, damit der Pavillon zwischen dem Neubau und der alten Turnhalle genügend Platz erhält.

  • Die Trotte, welche bisher Grün Schaffhausen als Magazin dient, wird ebenfalls saniert und umgenutzt. Im Erdgeschoss sind Lagerräume für Aussenturngeräte und ein öffentliches WC vorgesehen. Im Obergeschoss sind Therapieräume für den Schulbetrieb geplant.

Neben den Bauten ist auch die Neugestaltung der Aussenanlagen Teil der Vorlage. Die Sternwarte bleibt unverändert, ebenso die attraktive Baumgruppe beim Spielplatz, welcher modernisiert und aufgewertet wird und den Kindern als Aussenspielraum dient. Die Spiel- und Sportflächen werden neu angeordnet, sodass es neben dem Rasenspielfeld auch einen Allwetterplatz mit Kunststoffbelag und einen Hartplatz gibt. Ausserhalb der Unterrichtszeiten stehen die Spiel- und Sportplätze dem ganzen Quartier zur Verfügung.

Die Gesamtkosten für die Erweiterung und Neugestaltung der Schulanlage Steig werden auf rund 21.7 Mio. Franken beziffert. Darin inbegriffen sind die bereits geleisteten und vom Grossen Stadtrat bewilligten Planungskosten. Mit der Vorlage wird ein Investitionskredit von 21 Mio. Franken für die Ausführung des Projekts beantragt. Nach der Beratung im Grossen Stadtrat wird die Stimmbevölkerung über die Erweiterung der Schulanlage Steig entscheiden können.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Jasmin Klein, Projektleiterin Hochbau
Telefon: +41 52 632 52 82
E-Mail: jasmin.klein@stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. Mai 2023

vbsh-Geschäftsbericht verabschiedet

Das Jahr 2022 stand bei den Verkehrsbetrieben im Zeichen der personellen Erneuerung. Mit dem gebürtigen Schaffhauser und ausgewiesenen öV-Fachmann Patrick Altenburger wählte die Verwaltungskommission einen neuen Geschäftsführer, welcher die anspruchsvollen Projekte mit der nötigen Ruhe und dem Vertrauen der Belegschaft, der Politik und der Öffentlichkeit umsetzen wird.

2022 konnten zudem die grossen Verluste aus der Corona-Pandemie finanziell bereinigt werden. Mit Beiträgen der öffentlichen Hand von insgesamt 7.4 Mio. Franken können die Ertragsverluste ausgeglichen werden und die vbsh können einen finanziellen Schlussstrich unter die Corona-Pandemie ziehen.
Bei den strategischen Projekten wurden im Jahr 2022 wichtige Meilensteine erreicht:

  • Die Grundetappe der Stadtbuselektrifizierung wurde abgeschlossen und die neuen Elektrobusse sind nicht mehr aus dem Stadtbild wegzudenken.
  • Das bestehende Depot Ebnat wurde fertig saniert und erweitert.
  • Das Baugesuch für die neue Einstellhalle Ebnatring wurde eingereicht und das Investitionsgesuch von den Bestellern gründlich geprüft, so dass es Anfang 2023 als wirtschaftlichste Variante bewilligt werden konnte.
  • Ausserdem wurde vom Kanton die Traktionsstudie für die Umstellung des Regionalverkehrs auf eine fossilfreie Antriebsart in Auftrag gegeben. Damit ist auch im Regionalverkehr der Startschuss für die Dekarbonisierung erfolgt.

Der Stadtrat hat den Geschäftsbericht 2022 genehmigt und diesen zur Kenntnisnahme an den Grossen Stadtrat verabschiedet.

Link zum Geschäftsbericht 2022 vbsh

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent und Präsident der Verwaltungskommission der vbsh
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. Mai 2023

Stadtrat beantwortet Petition zur Einführung von Tempo-30 an der Stimmerstrasse

Anwohnerinnen und Anwohner der Stimmerstrasse haben im Dezember 2022 eine Petition eingereicht, in der sie die Einführung von Tempo-30 an der Stimmerstrasse fordern. Der Stadtrat zeigt in seiner Antwort bereit, die Auswirkungen der Einführung von Tempo-30 in einem Gutachten prüfen zu lassen.

Am 1. Dezember 2022 haben Anwohnerinnen und Anwohner der Stimmerstrasse eine Petition eingereicht, in welcher sie die Einführung von Tempo 30 in der Stimmerstrasse zwischen der Grubenstrasse und dem Fliederweg fordern. Die Umsetzung der Tempobeschränkung soll dabei ausschliesslich durch Signalisation und ohne zusätzliche bauliche Verengungen oder Hindernisse erfolgen, so dass sie möglichst einfach umgesetzt werden kann.

Der Stadtrat hat in der Zwischenzeit die Situation vor Ort geprüft. Die Stimmerstrasse ist eine städtische Strasse, welche rund 1,4 km lang ist und unterschiedliche Funktionen erfüllt. Heute gilt auf der Stimmerstrasse Tempo 50. Alle angrenzenden Erschliessungsstrassen befinden sich bereits seit 2005 in einer Tempo-30-Zone oder einer Begegnungszone mit Tempo 20. Auf einer Länge von ca. 300 Metern verkehrt die städtische Buslinie 1.

Der Stadtrat zeigt sich in seiner Antwort zur Petition bereit, ein Gutachten in Auftrag zu geben, welches die Auswirkungen von Tempo 30 auf der Stimmerstrasse untersucht. Dabei wird auch die Situation bei angrenzenden Strassen berücksichtigt. Allfällige Auswirkungen auf die Fahrzeit der Stadtbusse werden gesamtheitlich und im Kontext möglicher neuer Linienführungen (Angebotskonzept 2030) betrachtet.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari@stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. Mai 2023


Gemeinsam Quartier machen - mit Ideen aus der Bevölkerung
Im Rahmen von Smart City lanciert die Stadt Schaffhausen das «Quartierbudget». Die Bevölkerung ist eingeladen, Ideen einzubringen, die Schaffhausen noch menschlicher, schöner, lebendiger und nachhaltiger machen. Ideen, die den Kriterien entsprechen, werden soweit möglich gemeinsam mit der Bevölkerung umgesetzt. Im ersten Jahr beträgt das Quartierbudget insgesamt 15'000 Franken.


Mit der Smart City Strategie will die Stadt Schaffhausen auf dem Weg zu mehr Lebensqualität noch mehr als bisher auf das Wissen und die Mitgestaltung der Bevölkerung setzen. Hierfür sollen neue Beteiligungsformate wie das Quartierbudget getestet werden. Mit dem Quartierbudget werden Ideen finanziert, die aus dem lokalspezifischen Wissen der Quartierbevölkerung heraus entstehen.

Das Ziel sind kleine Verbesserungen im unmittelbaren Lebensraum. Dabei soll Quartier- und Stadtentwicklung auch bottom up geschehen. Auch Quartierbewohnende ohne politisches Stimmrecht wie Kinder, Jugendliche oder Migrantinnen bekommen mit dem Quartierbudget eine Möglichkeit, direkt Einfluss zu nehmen. Weiter soll das Quartierbudget zur Vernetzung der Bevölkerung beitragen.

Ideen eingeben können alle, die in der Stadt Schaffhausen leben oder arbeiten. Bei der Eingabe sind bestimmte Kriterien zu berücksichtigen. Die Ideen müssen u.a. einen Mehrwert fürs Quartier oder eine bestimmte Zielgruppe im Quartier haben. Weiter müssen die umgesetzten Projekte öffentlich zugänglich sein. Nach Eingabe der Idee erfolgt eine Machbarkeitsprüfung durch die Stabsstelle Quartierentwicklung unter Einbezug weiterer Verwaltungsabteilungen. Die Entwicklung und Umsetzung der Ideen geschieht soweit möglich unter Einbezug der Bevölkerung. Pro Idee steht ein Maximalbetrag von 10'000 Franken zur Verfügung.  Im ersten Jahr der Durchführung beträgt das Quartierbudget insgesamt 15'000 Franken.

Die Eingabe der Idee erfolgt auf der im Rahmen von Smart City geschaffenen städtischen Mitwirkungsplattform «mitwirken.stsh.ch». Hier finden Interessierte zusätzliche Informationen zum Quartierbudget sowie zu weiteren Mitwirkungsprojekten.

Auch in den Städten Lausanne, Zürich, Luzern und Aarau wurden bzw. werden ähnliche Konzepte getestet. Das Besondere am Schaffhauser Quartierbudget ist, dass Ideen laufend eingeben werden können und jede Idee, welche den Kriterien entspricht und machbar ist, umgesetzt werden soll. Andere Städte rufen während einiger Wochen zur Eingabe möglichst vieler Ideen auf und lassen die Bevölkerung dann abstimmen, welche der Ideen umgesetzt werden sollen. Das Schaffhauser Konzept soll mindestens über zwei Jahre erprobt und nach Bedarf laufend weiterentwickelt werden.

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 632 52 15
E-Mail: christine.thommen@stsh.ch

Thomas Achermann
Telefon: +41 632 56 08, Projektleiter Quartierentwicklung
E-Mail: thomas.achermann@stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. Mai 2023

Vergünstigte ÖV-Abos für Jugendliche

Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren, die in der Stadt Schaffhausen wohnhaft sind, sollen künftig das ÖV-Abo zu vergünstigten Konditionen beziehen können. Der Stadtrat unterbreitet dem Parlament eine entsprechende Vorlage.

In Erfüllung eines parlamentarischen Vorstosses beantragt der Stadtrat die gezielte Vergünstigung von ÖV-Abonnementen für in der Stadt wohnhafte Jugendliche im Alter zwischen 12 und 18 Jahren. Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren mit Wohnsitz in der Stadt Schaffhausen erhalten ab voraussichtlich 2024 einen Gutschein für ein um 200 Franken vergünstigtes Jahresabo der Ostwind Kernzone 810. Die Vergünstigung darf auch auf ein anderes Jahresabo gewährt werden, welches die Ostwindzone 810 mitenthält.

Dank Neuerungen in der Gutscheinabwicklung im schweizerischen ÖV kann die Vergünstigung ohne grossen bürokratischen Mehraufwand kundenfreundlich durch das Kundencenter der vbsh (Ticketeria) abgewickelt werden. Für andere Verwaltungsabteilungen entsteht kein administrativer Zusatzaufwand.

Mit der gezielten Vergünstigung von ÖV-Abonnementen wird die Stadt Schaffhausen noch familienfreundlicher und leistet einen wertvollen Beitrag zur Stärkung des öffentlichen Verkehrs. Abonnemente sind am besten dafür geeignet, Personen nachhaltig zum Umstieg auf den öffentlichen Verkehr zu bewegen.

Durch die Vergünstigung entstehen der Stadt Schaffhausen jährliche Kosten von maximal 295'000 Franken (Kostendach). Über den wiederkehrenden Kredit entscheidet der Grosse Stadtrat unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. Mai 2023

Mehr finanzielle Unterstützung für die Jugendsportförderung
Die Stadt Schaffhausen will die Förderung des Jugendsports deutlich ausbauen. In einer Vorlage an den Grossen Stadtrat schlägt der Stadtrat vor, die Prokopfbeiträge sowie die Beiträge für Veranstaltungen im Bereich des Jugendsports gegenüber heute zu verdoppeln. Neu will die Stadt auch Beiträge an Jugendsport-Kurse und an die Miete von privaten Trainingsanlagen ausrichten. Der Stadtrat anerkennt damit die grossen Leistungen an Freiwilligenarbeit, welche in den Vereinen geleistet werden.


Sport und insbesondere die aktive Jugendsportförderung in den Sportvereinen geniesst in Schaffhausen einen hohen Stellenwert. Um der grossen Leistung an Freiwilligenarbeit der Vereine auch gerecht zu werden, baut die Stadt Schaffhausen die finanzielle Unterstützung der Jugendsportförderung stark aus. Damit trägt die Stadt dem Postulat von Marco Planas «Sportförderung im Nachwuchsbereich» Rechnung, welches am 27. Oktober 2020 vom Grossen Stadtrat überwiesen wurde. Bis anhin hatte die Stadt jeweils 75'000 Franken jährlich budgetiert für die Förderung des Jugendsports. Neu sollen jährlich total 265'000 Franken hierfür eingesetzt werden. In seiner Vorlage an den Grossen Stadtrat schlägt der Stadtrat vor, für die Kopfbeiträge jährlich maximal 120'000 Franken einzusetzen. Dies entspricht mit rund 80 Franken pro Jugendlichen einer Verdoppelung der aktuellen Beiträge. Beitragsberechtigt sind die Schaffhauser Sportvereine.

Neben der Erhöhung der Kopfbeiträge ist auch eine Verdoppelung der Beiträge an Jugendsport-Veranstaltungen auf neu 30'000 Franken vorgesehen, eine Unterstützung für die Durchführung von Jugendsport-Kursen mit insgesamt 15'000 Franken sowie ein Beitrag an die Miete von privaten Trainingsanlagen, wenn die Trainings mangels Infrastruktur nicht in städtischen Anlagen erfolgen können. Für die Miete von privaten Trainingsanlagen sollen die Vereine mit 20 Franken pro J&S anerkannter Trainingseinheit während maximal 40 Wochen pro Jahr unterstützt werden. Die Stadt rechnet aufgrund einer Umfrage bei den Vereinen mit jährlichen Kosten von rund 100'000 Franken für die Miete von privaten Trainingsanlagen.

Ziel der gesamten Beitragserhöhung ist es, die Jugendsportförderung auf ein breiteres, zukunftsfähiges Niveau zu bringen, welches im schweizweiten Städtevergleich mithalten kann. Dabei soll die Jugendsportförderung möglichst allen Kindern und Jugendlichen zugutekommen.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Roger Köppel, Sportkoordinator
Telefon: +41 52 632 53 45
E-Mail: roger.koeppel@stsh.ch

Katrin Huber, Stabsleiterin Bildungsreferat
Telefon: +41 52 632 56 09
E-Mail: katrin.huber@stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. Mai 2023

«Genossenschaft eins» übernimmt die Liegenschaft «Oberhaus» im Baurecht

Die in Schaffhausen ansässige «Genossenschaft eins» erhält den Zuschlag für die städtische Baurechtsvergabe der Liegenschaft Oberhaus an der Oberstadt 23. Die Liegenschaft soll als lebendiges Tor zur Altstadt zu einem attraktiven und zugänglichen Begegnungs-, Arbeits- und Wohnort umgestaltet werden.

Für die Abgabe der Liegenschaft Oberhaus im Baurecht hat die Stadt ein einfach gehaltenes Vergabeverfahren durchgeführt. Ziel der Vergabe war es, jene Bauträgerschaft zu finden, welche das Areal bestmöglich gemäss den Zielen der Stadt entwickelt und die wirtschaftliche Umsetzung garantieren kann. Es sind zwei Bewerbungen eingegangen.

Die Bewerbung mit dem Titel «Stadtburg» der 2017 gegründeten «Genossenschaft eins» überzeugte die Jury mit dem vielfältigen Angebot zur Attraktivierung der Altstadt, den durchdachten Wohnformen und den verschiedenen Nutzungen wie Gastronomie, Kultur und Veranstaltungen. Ebenso gefiel das auf die Liegenschaft angepasste und nicht aufgezwungene Sanierungskonzept.

Das Oberhaus soll zu einem offenen und attraktiven Tor zur Altstadt mit einer ausgewogenen Mischung aus Leben, Arbeiten und Kultur werden. Die Liegenschaft mit ihrem markanten Innenhof wird somit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Geplant sind grosszügige Wohneinheiten für Familien und Wohngemeinschaften. Ergänzt wird das Angebot mit einem kleinen Gastrobetrieb, welcher tagsüber als Café auf den Innenhof ausgerichtet ist und abends als Bar den aussen zum Obertorkreisel hin gelegenen Vorplatz als Eingang zur Altstadt beleben soll. Für die Umgestaltung des kleinen Vorplatzes wird die «Genossenschaft eins» einen Ideenwettbewerb durchführen.

Der grosse Erfahrungsschatz und die Referenzprojekte der Bauträgerschaft trugen ebenfalls dazu bei, dass die «Genossenschaft eins» von der Jury die höchste Bewertung erhielt. Die «Genossenschaft eins» hat von der Stadt bereits die Liegenschaft am Schlössliweg übernommen und erfolgreich entwickelt. Das Projekt Oberhaus wird von Susanne Albrecht, Geschäftsinhaberin der in der Stadt Schaffhausen ansässigen «Neustadt Architekten», begleitet.

Der Grosse Stadtrat hatte am 22. Februar 2022 der Vorlage des Stadtrats zur Abgabe des Oberhauses im Baurecht zugestimmt und damit den Stadtrat beauftragt, ein vereinfachtes Vergabeverfahren durchzuführen. In einer ersten Phase waren nur gemeinnützige Wohnbauträger zugelassen. Für den Fall, dass weniger als zwei Bewerbungen eingegangen wären, hatte sich der Stadtrat vorbehalten, das Verfahren auch für nicht-gemeinnütze Bewerbungen zu öffnen. Dazu kommt es jetzt nicht. Der Stadtrat hat den Zuschlagsentscheid basierend auf dem Jurybericht am 4. Mai 2023 gefällt. Das Baurecht umfasst die Liegenschaft Oberhaus an der Oberstadt 23. Die dort ansässige Verwaltung wird ihren Sitz im Jahr 2026 in die sanierte Liegenschaft zum Käfig verlegen. Die Eigentumsübertragung erfolgt nach Vereinbarung.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Florian Keller, Präsident Genossenschaft eins
Telefon: +41 78 756 09 60
E-Mail: flokeller@gmx.ch

Medienmitteilung vom 11. Mai 2023

Neuer Leiter des Stadtarchivs

Cyril Schiendorfer wird neuer Stadtarchivar. Er wird seine Funktion bei der Stadt Schaffhausen per 1. August 2023 antreten.

Der Stadtrat hat Cyril Schiendorfer zum neuen Stadtarchivar ernannt. Cyril Schiendorfer wird seine neue Stelle per 1. August 2023 antreten. Er ist in Thayngen aufgewachsen und wohnt in Büttenhardt.

Nach der Matura absolvierte Cyril Schiendorfer sein Masterstudium in Geschichte und Deutscher Literaturwissenschaft an der Universität Zürich. Seine praktischen Kenntnisse hat er anschliessend in unterschiedlichen Archiven öffentlicher Organe und privater Institutionen (z. B. in der Eisenbibliothek der Georg Fischer AG und im Hochschularchiv der ETH Zürich) vertieft. Derzeit arbeitet Cyril Schiendorfer im Staatsarchiv des Kantons Zürich im Bereich Gemeindearchive. Diese Aufgabe beinhaltet auch die generelle Aufsicht über die Gemeindearchive im Kanton Zürich und die Beratung der jeweiligen Archivverantwortlichen. Seine Affinität zur Digitalisierung konnte Cyril Schiendorfer beispielsweise als Projektleiter für die Einführung eines elektronischen Records Management Systems in der reformierten Kirchgemeinde Zürich einbringen. Als Leiter von Projekten mit herausfordernden archivarischen Zielsetzungen sowie auch auf sportlicher Ebene, als Führungsspieler in mehreren (professionellen) Fussballmannschaften, hat er Führungserfahrung gesammelt.

Der Stadtrat freut sich auf die Zusammenarbeit mit Cyril Schiendorfer und wünscht ihm viel Freude bei seiner neuen Tätigkeit.

Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent

Telefon: +41 52 632 52 14

E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Medienmitteilung vom 4. Mai 2023

Werner Bächtold präsidiert neu den Stadtschulrat

 

Werner Bächtold (SP) ist neuer Präsident des Stadtschulrats. Werner Bächtold wurde im stillen Wahlverfahren als Präsident für den Rest der Amtsperiode 2021-2024 gewählt und folgt auf Christian Ulmer, welcher per Ende April zurückgetreten ist. Mit dem Nachrücken von Werner Bächtold ins Präsidium wird sein Sitz als ordentliches Mitglied des Stadtschulrats frei. Der nächstmögliche Wahltermin wäre der 22. Oktober 2023. Im Hinblick auf die Abstimmung «Schulführung 2025 - Einführung geleiteter Schulen und Reorganisation Stadtschulrat», über welche die Stimmbevölkerung am 18. Juni entscheidet, verzichtet der Stadtrat zum jetzigen Zeitpunkt auf eine Neubesetzung des Sitzes.

 

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin

Telefon: +41 52 632 52 21

E-Mail: yvonne.waldvogel@stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. April 2023

Jahresbericht 2022 der Stadt Schaffhausen

Die neue Ausgabe des Jahresberichts der Stadt Schaffhausen befasst sich mit dem Thema «Die Stadt baut». Beim Bauen geht es auch um das Übernehmen von Verantwortung gegenüber folgenden Generationen. Bauen heisst aber auch, der Stadt ein Gesicht zu geben und Identität zu schaffen. Ganz im Sinn des Leitsatzes des Stadtrats für die aktuelle Legislaturperiode: Schaffhausen investiert in die Zukunft.

Zahlreiche Massnahmen wie die Verbesserung der Schul- und Sportinfrastruktur sowie eine moderne Verwaltung nahmen 2022 weiter Gestalt an. Hinter den Bauabschrankungen hin zum ehemaligen Innenhof des Stadthauses hat sich viel getan und die Erweiterung und Erneuerung des Stadthausgevierts schreitet voran. Der sanierte Herrenacker wurde eingeweiht und die Vorlage für den Neubau des Hallenbads KSS verabschiedet. Mehr zu diesen Projekten im Artikel ab Seite 6.

Nachdem 2020 und 2021 aufgrund der Pandemie zahlreiche Kulturveranstaltungen pausieren mussten, konnten 2022 wieder alle geplanten Veranstaltungen stattfinden. In ihrer Kulturstrategie legt die Stadt einen Schwerpunkt auf die Vermittlung kultureller Angebote. 2022 wurden die Angebote in diesem Bereich erweitert. Mehr dazu erfahren die Leserinnen und Leser ab Seite 10.

Eine lebendige und familienfreundliche Stadt lautet einer der Legislaturschwerpunkte des Stadtrats. Dazu gehört, dass die Schulen gestärkt und die Tagesstrukturen ausgebaut werden, grosse Veranstaltungen auf dem Munot sicher durchgeführt werden können oder die Integrationschancen für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger verbessert werden. Einem Bedürfnis entspricht auch das Familienzentrum, welches rege genutzt wird. Der Beitrag ab Seite 14 gibt Einblick.

Die Stadt Schaffhausen hat 2022 ihre nachhaltige Umwelt- und Energiepolitik weiter vorangetrieben und mit der Verabschiedung der Klimastrategie und verschiedenen Projekten wichtige Schritte für den Klimaschutz unternommen. Weitere Details dazu finden sich im Beitrag ab Seite 17. Unter dem Titel «Moderne Technologien für Schaffhausen» erfahren die Leserinnen und Leser ab Seite 22 mehr zur Elektrifizierung der Stadtbusse für eine nachhaltige E-Mobilität. Was vor sechs Jahren noch als visionär galt, ist heute mit der Einführung der ersten 15 Elektrobusse auf dem Netz der Verkehrsbetriebe Schaffhausen Realität. Vorwärts schreitet auch die Digitalisierung der Verwaltung.

Der Verwaltungsbericht, der zeitgleich mit dem Jahresbericht publiziert wird, zeigt Details zur Arbeit, die in den einzelnen Bereichen der Stadtverwaltung geleistet wurde. Auch werden mit dem Verwaltungsbericht die statistischen Unterlagen der Stadt fortgeschrieben.

Link zum Jahres und Verwaltungsbericht 2022

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Medienmitteilung vom 26. April 2023

Pensionierung Abteilungsleiter Stadtgrün
Nach über 30 Jahren geht Konrad Bruderhofer mit 63 Jahren diesen Sommer in die verdiente Frühpension. Ursprünglich startete Konrad Bruderhofer bei der Stadt als technischer Sachbearbeiter und hat sich stetig weiterentwickelt. Heute leitet er die Abteilung Stadtgrün mit rund 70 Mitarbeitenden. Als Nachfolger hat der Stadtrat Timo Weisner gewählt. Dieser tritt seine neue Stelle bei der Stadt im Mai an und übernimmt nach der Einarbeitungsphase im Sommer die Abteilungsleitung.


Konrad Bruderhofer hat während seiner Tätigkeit bei der Stadt Schaffhausen seit 1990 diverse berufliche Stationen durchlebt und sich immer wieder neuen Aufgaben angenommen. Neben den planerischen und baulichen Aufgaben wie beispielsweise der Fertigstellung des Mosergartens, dem Umbau des St. Agnesen-Gartens und der Entwicklung der Freizeitanlage Dreispitz hat er immer wieder neue Aufgabengebiete übernommen und war massgeblich beteiligt an der ersten Digitalisierungs-Welle und der Einführung von EDV-Systemen bei Grün Schaffhausen. Im Jahr 2000 wurde Konrad Bruderhofer Betriebsleiter sowie Stellvertreter des Stadtgärtners und er übernahm Führungsaufgaben innerhalb des Grünunterhalts, des Friedhofs und des Gärtnereibetriebs. Im Jahr 2015 und nach der Fusion der ehemaligen Stadtgärtnerei mit dem Bereich Wald und Landschaft hat er als Abteilungsleiter Stadtgrün weitere Verantwortungsbereiche übernommen. Mit der Leitung des Rebbetriebs kam nochmals ein fachlich neues Themenfeld dazu. Zudem hat sich Konrad Bruderhofer auch weiter immer wieder planerisch betätigt und Grossprojekte, wie beispielsweise die Erweiterung der Sportanlagen Schweizersbild geleitet und sich bei der Planung des Magazins Birch engagiert.

Unermüdlich und mit grossem Einsatz hat Konrad Bruderhofer einen grossen Teil seines Berufslebens Grün Schaffhausen gewidmet und durch die Schaffung von Lebensraum für Mensch, Tier und Pflanzen auch für die Verbesserung der Lebensqualität der Schaffhauser Bevölkerung beigetragen. Der Stadtrat spricht Konrad Bruderhofer seinen grossen Dank aus für seinen langjährigen Einsatz für die Stadt Schaffhausen und wünscht ihm für den neuen Lebensabschnitt nur das Beste und viel Freude mit seiner Familie sowie der Pflege des eigenen Gartens.

Anfang Mai 2023 tritt Timo Weisner, geboren in Singen Hohentwiel, als Abteilungsleiter Stadtgrün die Nachfolge von Konrad Bruderhofer an. Timo Weisner hat die Ausbildung zum Gärtner Garten- und Landschaftsbau absolviert, verfügt über den höheren Abschluss zum Gartenbautechniker und besitzt langjährige Berufserfahrung im Bereich Gartenbau/Gartenpflege sowie in der Planung und Bauführung. Vor Antritt seiner Stelle bei Grün Schaffhausen war Timo Weisner zehn Jahre bei einem mittelgrossen Gartenbauunternehmen als Mitglied der Geschäftsleitung tätig und verantwortlich für 45 Mitarbeitende, inkl. Betreuung der Auszubildenden. Da Timo Weisner einen Teil seines Lebens in Schaffhausen und Umgebung verbracht hat, verfügt er bereits über gute Ortskenntnisse. Grün Schaffhausen freut sich, zusammen mit Timo Weisner und dem gesamten Team Stadtgrün die Natur in der Stadt weiterzuentwickeln.

Ansprechpersonen:

Florian Brack, Bereichsleiter Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: florian.brack@stsh.ch

Konrad Bruderhofer, Abteilungsleiter Stadtgrün
Telefon: +41 52 632 56 52
E-Mail: konrad.bruderhofer@stsh.ch

Medienmitteilung vom 12. April 2023

GU-Leistungen für Neubau Werkhof SH POWER vergeben

Der Stadtrat hat die Generalunternehmerleistungen (GU-Leistungen) für den Neubau des Werkhofs von SH POWER im Schweizersbild an die Birchmeier Baumanagement AG vergeben. Für die Vergabe wurde eine Submission im offenen Verfahren durchgeführt.

Die Bauarbeiten starten voraussichtlich am 5. Juli 2023 und dauern rund eineinhalb Jahre. Die Fertigstellung ist bis Jahresende 2024 geplant. Bereits fertiggestellt ist die neue Einfahrt mit Hochwasserschutz, diese wurde im Jahr 2022 realisiert. Aktuell werden auf dem Gelände Umverlegungen von Leitungen durch Kabelnetzbetreiber durchgeführt.

Der Neubau des Werkhofs ist ein Meilenstein für die Weiterentwicklung von SH POWER. Die Anzahl Standorte kann reduziert und es können fast alle Unternehmensbereiche unter einem Dach vereint werden. Das Optimierungspotential der betrieblichen Abläufe und ein positiver Kulturwandel können realisiert werden. Zudem bringt die bauliche Umsetzung erhebliche Mehrwerte für die Mitarbeitenden.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Musa Miftari, Bereichsleiter Hochbau
Telefon: +41 52 632 53 13
E-Mail: musa.miftari@stsh.ch

Medienmitteilung vom 12. April 2023

Wahlvorschlag fürs Schulpräsidium

Bei der Stadtkanzlei Schaffhausen ist für die Wahl der Präsidentin/des Präsidenten des Stadtschulrats für die restliche Amtsdauer 2024 innert Frist ein Wahlvorschlag eingereicht worden. Zur Wahl wird Werner Bächtold (SP) vorgeschlagen. Der Vorgeschlagene wird als gewählt erklärt, sofern nicht innert sieben Tagen nach der Publikation, das heisst bis 20. April 2023, mindestens 15 Stimmberechtigte der Einwohnergemeinde Schaffhausen, unter Bezeichnung weiterer Kandidatinnen oder Kandidaten, bei der Stadtkanzlei die Durchführung des ordentlichen Wahlverfahrens verlangen.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel@stsh.ch

Medienmitteilung vom 12. April 2023

Bereits viel umgesetzt: Stadtrat zieht Halbzeitbilanz der Legislaturperiode 2021-2024

Der Stadtrat hat eine Zwischenbilanz der Umsetzung seiner Legislaturschwerpunkte 2021-2024 gezogen. Die Zwischenbilanz zeigt ein erfreuliches Bild. Zahlreiche Projekte wurden bereits gestartet und umgesetzt. Unter anderem wurde die Grundetappe zur Elektrifizierung der Stadtbusflotte abgeschlossen, ist der Baustart und die Grundsteinlegung für das moderne Verwaltungszentrum Stadthausgeviert erfolgt und die Vorlage zur Einführung von Schulleitungen an den Grossen Stadtrat überwiesen worden.

Die Legislaturschwerpunkte (LSP) 2021-2024 des Stadtrats stehen unter dem Motto «Schaffhausen investiert in die Zukunft» und umfassen 21 Legislaturziele, welchen wiederum Massnahmen zur Umsetzung der Ziele zugeordnet sind. Zum Stand der Umsetzung dieser Massnahmen nimmt der Stadtrat jährlich ein Monitoring vor. Dieses nutzt er als wichtiges Führungsinstrument. Die nun vorliegende Halbzeitbilanz zeigt, dass in den ersten zwei Jahren bereits viel bewegt wurde. Bei vielen Zielen und Massnahmen wurden wichtige Meilensteine erreicht:

-    zahlreiche Innovationsprojekte im Rahmen des Smart-City-Programms lanciert und teilweise bereits umgesetzt
-    Rahmenkredit für den Ausbau der Wärmeverbünde in der Stadt Schaffhausen genehmigt und mit dem Wärmeverbund «Altstadt Nord» ein erstes Projekt gestartet
-    Transformation Bachturnhalle zu mittelgrosser Bühne
-    Vorlage zur Einführung von Schulleitungen und Reorganisation des Stadtschulrats ausgearbeitet und an GSR überwiesen
-    Sanierung und Erweiterung vbsh Depot Ebnat
-    Grundetappe zur Elektrifizierung der Stadtbusflotte mit 15 E-Bussen und Ladeinfrastruktur abgeschlossen
-    Verabschiedung der Vorlage Neubau Hallenbad KSS (Machbarkeitsstudie mit Kostenschätzung, Finanzierung)
-    Baustart und Grundsteinlegung für die modernen Verwaltungsräumlichkeiten im Stadthausgeviert erfolgt
-    Klimastrategie mit Zielen und Massnahmen für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel verabschiedet
-    Familienzentrum in den definitiven Betrieb überführt
-    Pilotprojekt Sozialhilfe «Reintegrationschancen steigern» vom Grossen Stadtrat verabschiedet und Umsetzung gestartet

In den kommenden zwei Jahren haben neben der Umsetzung wichtiger Bauprojekte für eine attraktive öffentliche Infrastruktur unter anderem folgende Meilensteine hohe Priorität:
-    Vorlage «Attraktive Gesundheitsberufe in den städtischen Alterszentren und der Spitex»
-    Erfolgreiche Volksabstimmungen über die Einführung von Schulleitungen und den Neubau KSS Hallenbad

Am Ende der Legislaturperiode wird der Stadtrat wiederum Bilanz ziehen und informieren.

Entwicklungsstrategie 2030 bestärkt Kurs des Stadtrats
Der Stadtrat hat sich an seiner Klausur zudem mit der Entwicklungsstrategie 2030 («next.») des Kantons Schaffhausen auseinandergesetzt. Diese Strategie betrifft Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermassen. Der Stadtrat hat die Projekte im Handlungsfeld der Stadt analysiert. Es zeigt sich, dass die Entwicklungsstrategie und das Legislaturprogramm des Stadtrats zahlreiche Überschneidungen und Synergien aufweisen. Dies widerspiegelt, dass die Legislaturschwerpunkte stark im Zeichen von langfristigen Investitionen in die Lebensqualität und Attraktivität der Stadt Schaffhausen stehen.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Medienmitteilung vom 4. April 2023

Klimaverordnung tritt per 1. Mai 2023 in Kraft

Der Grosse Stadtrat hatte am 21. Februar 2023 die Vorlage des Stadtrats vom 24. Mai 2022 betreffend «Klimastrategie der Stadt Schaffhausen: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel» mit 22:12 Stimmen gutgeheissen. Die Klimaverordnung zur Vorlage unterstand nach Art. 25 lit. b in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum.

Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Damit tritt die Klimaverordnung per 1. Mai 2023 in Kraft.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel@stsh.ch

Medienmitteilung vom 3. April 2023

Jahresrechnung 2022: Die Stadt ist finanziell kerngesund und investiert weiter in die Zukunft

Auch 2022 schliesst die Jahresrechnung der Stadt Schaffhausen dank erneut rekordhohen Unternehmenssteuern mit einem Millionenüberschuss ab: Nach Einlage von 28 Mio. Franken in eine finanzpolitische Reserve zur Absicherung der Risiken der OECD-Steuerreform verbleibt ein ausgewiesenes Ergebnis von +6.2 Mio. Franken. Das Eigenkapital steigt auf 427 Mio. Franken und das Nettovermögen auf über 8‘100 Franken pro Kopf. Der eingeschlagene Investitionskurs zeigt sich deutlich im Bestand der offenen Verpflichtungskredite (kreditrechtlicher Arbeitsvorrat), welcher mit rekordhohen 164.7 Mio. Franken dem kumulierten Investitionsvolumen der letzten zehn Jahre entspricht.

Das Rechnungsjahr 2022 reiht sich in die Jahre mit ausserordentlich erfolgreichen Abschlüssen ein.

+6.2 Mio. Franken Überschuss, 28 Mio. Franken Reserven für OECD-Steuerreform
Die Erfolgsrechnung schliesst mit +6.2 Mio. Franken deutlich besser ab als erwartet; ursprünglich budgetiert waren -3.5 Mio. Franken. Das operative Ergebnis beträgt +27.1 Mio. Franken.

Der operative Überschuss erlaubt es, für Schwankungen der Unternehmenssteuern eine finanzpolitische Reserve zu bilden und mit 28.0 Mio. Franken zu äufnen. Die Unternehmenssteuererträge sind aufgrund der von der OECD angestossenen globalen Mindeststeuer einem grossen Risiko ausgesetzt.

Neuer Höchststand bei Unternehmenssteuern: 62.2 Mio. Franken
Hauptgrund für den positiven Abschluss sind einmal mehr die Unternehmenssteuern. Mit 62.2 Mio. Franken übertreffen die Steuererträge der juristischen Personen 2022 den bisherigen Rekordwert aus dem Vorjahr (52.7 Mio. Franken) noch einmal.

Personal- und Sachaufwand unter Budget
Obwohl der Grosse Stadtrat und der Stadtrat unterjährige Nachtrags- und Exekutivkredite im Umfang von 7.3 Mio. Franken bewilligt haben, wurde der ursprünglich budgetierte betriebliche Aufwand dank haushälterischem Umgang mit den Stadtfinanzen nicht überschritten.

Der Sachaufwand liegt 9.6 Mio. Franken unter den bewilligten Krediten. Der Personalaufwand liegt (erstmals ohne Besoldung Lehrpersonen) mit 91.7 Mio. Franken 5.3 Mio. Franken unter Budget. Per Ende 2022 waren 53 Stellen nicht besetzt.

Der Personalbestand (ohne Betriebe und Lehrpersonen) steigt im Berichtsjahr um 31.5 auf 903.3 Vollzeitstellen, welche sich auf 1'373 Mitarbeitende aufteilen. Das durchschnittliche Pensum beträgt 66 %.

Verpflichtungskredite steigen auf 164.7 Mio. Franken
2022 wurden einige Projekte aufgrund Lieferschwierigkeiten oder anderer externer Einflüsse (z.B. Rechtsmittelverfahren oder Einsprachen) verzögert. Die Umsetzungsquote bleibt mit 66 % auf hohem Niveau (Vorjahr: 76 %). Die Nettoinvestitionen werden 2022 mit nur 6.2 Mio. Franken ausgewiesen. Grund dafür sind neben den Projektverzögerungen die netto von den Betrieben an die Stadt zurückgeflossenen Darlehen von 9.7 Mio. Franken. Ins Verwaltungs- und Finanzvermögen wurden netto 15.9 Mio. Franken investiert.

Der Bestand an Verpflichtungskrediten (kreditrechtlicher Arbeitsvorrat) steigt auf ein neues Rekordhoch von 164.7 Mio. Franken per Ende 2022, was dem kumulierten Investitionsvolumen der letzten zehn Jahre entspricht.

Mehr als 8'100 Franken Nettovermögen pro Kopf
Dank den hohen Steuererträgen und wegen der verhaltenen Umsetzungsquote kann ein positiver Finanzierungssaldo ausgewiesen werden und es kommt zu keiner Neuverschuldung. Unter Berücksichtigung der Investitionen ins Finanzvermögen liegen der Finanzierungssaldo bei +38.5 Mio. Franken und die Selbstfinanzierung bei 985 %.

Das Nettovermögen ohne Darlehen steigt im Berichtsjahr 2022 um 70 Franken auf 8‘115 Franken pro Einwohner. Die langfristigen Schulden, welche vor vier Jahren noch über 100 Mio. Franken betrugen, sinken auf 37.1 Mio. Franken.

Investitionskurs auch in anspruchsvollen Zeiten beibehalten
Das globale politische und wirtschaftliche Umfeld mit dem Krieg in der Ukraine und der Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Stadt Schaffhausen: Die Energie- und Rohstoffpreise steigen, es kommt zu unterbrochenen Lieferketten, die Zinsen an den Kapitalmärkten steigen und die Inflation führt zu höheren Ausgaben.

Trotz vorübergehend stürmischer Zeiten hält der Stadtrat am Investitionskurs fest. Die Investitionen in die Infrastruktur sind wichtig für die Standortattraktivität. Zudem erhält das Schaffhauser Gewerbe damit viele Aufträge.

Link zur Vorlage

Link zur Jahresrechnung

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen
Telefon: +41 52 632 52 42
E-Mail: ralph.kolb@stsh.ch

Gianni Dalla Vecchia, Bereichsleiter Einwohnerdienste
Telefon: +41 52 632 52 55
E-Mail: gianni.dallavecchia@stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. März 2023

Munot wird wieder beleuchtet

Nachdem sich die Energielage entspannt hat, hebt der Stadtrat die im September 2023 beschlossenen Energiesparmassnahmen weitgehend auf. So wird ab April die Objektbeleuchtung wiederaufgenommen, womit der Munot und weitere historische Gebäude wieder beleuchtet werden. Die Reduktion der Strassenbeleuchtung wird weitergeführt.

Nachdem sich die Energielage aufgrund des milden Winters und verschiedenen Anstrengungen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit vorläufig entspannt hat, hat der Stadtrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Energiesparmassnahmen weitgehend aufzuheben, welche im September 2023 angesichts der drohenden Energiemangellage beschlossen wurden. Weitergeführt wird die Reduktion der Strassenbeleuchtung.  Die reduzierten Zeiten haben sich bewährt und werden deshalb beibehalten. Aufgehoben werden die Massnahmen bei der Objektbeleuchtung und der Beleuchtung von Unterführungen und die getroffenen Energiesparmassnahmen in der Verwaltung. Die Mitarbeitenden sind jedoch angehalten, weiterhin sparsam mit Energie umzugehen und hierfür beispielsweise konsequent Lichter zu löschen, nicht benutzte Geräte komplett auszuschalten oder den Warmwasserverbrauch zu reduzieren. Zudem wird die Umrüstung der Beleuchtung in den städtischen Gebäuden auf LED fortgeführt.

Die Versorgungslage bleibt ungewiss und die Sicherstellung der Energieversorgung auch in Zukunft anspruchsvoll, weshalb Sparkonzepte weiterentwickelt werden sollen. Die Zeit bis zum nächsten Winter will der Stadtrat insbesondere dazu nutzen, bauliche und betriebliche Massnahmen zur Einsparung von Energie weiter voranzutreiben.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Medienmitteilung vom 21. März 2023

Ab sofort gibt’s Gebührensäcke

Der «Böckli-Sack» ist da! Mit der Einführung von Gebührensäcken erfolgt in der Stadt Schaffhausen die Umstellung von Abfallmarken auf Gebührensäcke. Die neuen Gebührensäcke sind ab sofort erhältlich und ersetzen die bisherigen Abfallmarken.

Neu gibt es in der Stadt Schaffhausen Gebührensäcke statt Abfallmarken. Dies reduziert den Aufwand der Einwohnerinnen und Einwohner, da nur noch die Gebührensäcke besorgt werden müssen und keine zusätzliche Kosten für Kehrichtsäcke anfallen. Andererseits erleichtert die Umstellung auf Gebührensäcke dem Abfuhrpersonal die Arbeit, da die Gebührensäcke auf den ersten Blick zu erkennen sind.

Nachdem der Grosse Stadtrat der Umstellung auf Gebührensäcke mit der Verabschiedung des Gesamtkonzepts Abfallentsorgung zugestimmt hat, konnte die Gestaltung und Beschaffung der neuen Gebührensäcke abgeschlossen werden. Die bisherigen Abfallmarken werden noch bis am 29. März verkauft. Sie behalten während einer Übergangsfrist ihre Gültigkeit und können noch bis Ende 2023 eingesetzt werden. Ein Umtausch oder eine Rückerstattung nicht gebrauchter Abfallmarken ist nicht möglich.

Die Säcke wurden in einer humorvollen Art und Weise in Anlehnung an das Schaffhauser Wappentier von Faro Burtscher von Eclipse Studio designt. Mit spielerischer Neugierde stellte sich der Gestalter die Frage: Hat der gleiche Schaffhauser Bock so oft auf dem jeweiligen Sack Platz wie es der Literzahl entspricht? Die Antwort auf diese Frage werden alle erhalten, welche die Säcke mit 17, 35, 60 oder 110 Litern Inhalt genau studieren. Produziert werden die Gebührensäcke durch die Schweizer Firma FO Security aus Egg/ZH, welche neu auch das Lager, die Logistik und das Inkasso der Gebührensäcke mit den Verkaufsstellen übernimmt. Die Firma hat bereits langjährige Erfahrung und beliefert über 100 weitere Gemeinden in der ganzen Schweiz. Die neuen Gebührensäcke sind bei fast allen bisherigen Verkaufsstellen erhältlich. Bei den Säcken handelt es sich um sogenannte Quickbags. Diese sind zum einfachen Verschliessen mit einem Zugband versehen und sind aus mindestens 80 % Recycling-Material hergestellt. Die 17-, 35- und 60-Liter-Säcke haben pro Rolle 10, die 110-Liter-Säcke pro Rolle 5 Säcke.

Unverändert bleiben die Sperrgut- und Containermarken. Auch diese sind weiterhin bei allen bisherigen Verkaufsstellen verfügbar.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Marco Meister, Leiter Entsorgung
Telefon: +41 52 632 53 29
E-Mail: marco.meister@stsh.ch

Medienmitteilung vom 21. März 2023

Stadtrat beantwortet Petition zur Durchsetzung von Tempo-30 an der Lahnstrasse

Anwohnerinnen und Anwohner der Lahnstrasse haben im August 2022 eine Petition eingereicht, in der sie zusätzliche Massnahmen zur Durchsetzung von Tempo 30 auf der Lahnstrasse forderten. Der Stadtrat geht in seiner Antwort auf bereits umgesetzte und zukünftige Massnahmen ein.

Seit der Einführung von Tempo-30 auf der Lahnstrasse im Jahr 2004 ist die Verkehrssituation Gegenstand von Petitionen mit unterschiedlichen Anliegen. Die Stadt Schaffhausen hat sich immer wieder den Begehren der Anwohnenden gestellt und versucht, konstruktive Lösungen aus-zuarbeiten, die den vielfältigen Ansprüchen gerecht werden.

Mit einer Petition haben Anwohnende der Lahnstrasse zusätzliche Massnahmen gefordert, um die Einhaltung der Tempo-30-Zone an der Lahnstrasse durchzusetzen. Bei zusätzlichen Massnahmen zur Durchsetzung von Tempo-30 sind immer die Verhältnismässigkeit und auch die räumlichen Gegeben¬heiten und Rahmenbedingungen einzubeziehen. Weiter ist auch Rücksicht auf die Nutzung der Strasse zu nehmen, welche auch für den landwirtschaftlichen Verkehr relevant ist. Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat geprüft, ob und wie weitere Massnahmen umgesetzt werden können, welche von den Anwohnerinnen und Anwohnern in der Petition vorgeschlagen werden.

Seit der Einführung der Tempo-30-Zone wurden regelmässig Messung verdeckt oder offen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen keine weiteren baulichen Massnahmen notwendig sind. Der Stadtrat nimmt aber das Anliegen auf, dass auf dem oberen Abschnitt der Lahnstrasse ein Fussgänger-Längsstreifen angebracht werden soll und beauftragt Tiefbau Schaffhausen, eine solche Markierung zu prüfen und dort umzusetzen, wo dies unter Berücksichtigung der Anliegen aller Verkehrsteilnehmenden möglich ist. Weiter sollen auch zukünftig an der Lahnstrasse regelmässig Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden. Die Stadt wird zudem bei der Schaffhauser Polizei den Wunsch nach vermehrten Geschwindigkeitskontrollen einbringen. Auf bauliche Massnahmen wie das Anbringen von Schwellen oder eine Verengung der Fahrbahn wird verzichtet, da auf der Lahnstrasse auch breite Fahrzeuge verkehren und keine kritischen Hindernisse geschaffen werden sollen.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur@stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. März 2023

Stadtrat vergibt Mandat für die Koordinationsstelle Innenstadtentwicklung

Der Stadtrat vergibt das Mandat «Koordinationsstelle Innenstadtentwicklung» an die LoF* – Leap of Faith AG. Im Auftrag der Stadt wird die Leap of Faith AG die Attraktivität und Belebung der Altstadt fördern. Das Mandat war im offenen Verfahren ausgeschrieben worden, nachdem der Grosse Stadtrat einen entsprechenden Verpflichtungskredit mit Budget 2023 bewilligt hatte.

Die Schaffhauser Altstadt ist der Mittelpunkt des öffentlichen Lebens in Schaff¬hausen und stiftet Identität für die ganze Region. Es ist dem Stadtrat ein Anliegen, dass die Altstadt auch in Zukunft ein attraktiver Ort zum Verweilen, Erleben, Einkaufen, Konsumieren, Besuchen und Leben ist.

Deshalb hat der Stadtrat in enger Absprache mit Vertreterinnen und Vertretern von Pro City, der Wirtschaftsförderung, dem städtischen Gewerbeverband, dem Einwohnerverein Altstadt, der IG Unterstadt sowie Schaffhauserland Tourismus im Frühjahr 2022 beschlossen, eine Koordinationsstelle Innenstadtentwicklung zu schaffen. Die Koordinationsstelle soll im Mandat durch eine externe Stelle ausgeübt werden und vorerst auf zwei Jahre befristet sein. Das Modell einer solchen Koordinationsstelle ist bereits aus mehreren Schweizer Städten sowie aus dem Ausland bekannt.

Die Koordinationsstelle schliesst eine Lücke und soll sich um die Koordination und Vernetzung der Innenstadtakteure und die Erarbeitung und Koordination von konkreten Massnahmen zur Attraktivierung der Altstadt kümmern. Das übergeordnete Ziel der Koordinationsstelle Innenstadtentwicklung besteht in der Förderung der Attraktivität und Belebung der Altstadt als Mittelpunkt des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens der Stadt Schaffhausen und der Region. Dabei wird die Koordinationsstelle auch auf abgeschlossene Strategieprozesse wie beispielsweise das «Strategiepapier der kooperativen Innenstadtentwicklung» aus dem Jahr 2015 oder die Ergebnisse des «Stadt Labors» aus dem Jahr 2021 aufbauen.

Der Stadtrat hat das Mandat im offenen Verfahren ausgeschrieben. Die Bewerbung der LoF* – Leap of Faith AG hat die Jury und den Stadtrat am meisten überzeugt.

Das Team von LoF* hat sich eingehend mit der Situation in der Innenstadt, den Herausforderungen und den Aufgaben der Koordinationsstelle auseinandergesetzt und einen Weg aufgezeigt, wie konkrete Massnahmen erarbeitet und lanciert werden sollen, welche der Belebung und Attraktivierung der Innenstadt dienen. Dabei legt das Team grossen Wert auf den Einbezug aller Akteure und interessierter Kreise und freut sich darauf, einen Prozess der Co-Creation mit allen Akteuren zusammen anzustossen und neue Wege der Innenstadtentwicklung aufzuzeigen. Wie vom Stadtrat beabsichtigt, liegt der Fokus auf der Umsetzung konkreter Ideen, da in der Vergangenheit ausreichend konzeptionelle Arbeit geleistet worden ist.

Innerhalb des Teams übernimmt der Schaffhauser Lukas Ottiger die Rolle des Koordinators, d.h. er ist die primäre Ansprechperson vor Ort. Lukas Ottiger verfügt über eine sehr gute lokale Vernetzung und hat sich bereits in der Vergangenheit in den Bereichen Kultur und Politik für Schaffhausen engagiert. Unterstützt wird er von Roger Staub und Christoph Eschmann, welche ausgeprägte Kompetenzen in den Bereichen Marketing, Kommunikation, Moderation, Konzeptentwicklung und Inszenierung mitbringen. Alle drei Personen stammen aus Schaffhausen (aufgewachsen in Thayngen), wobei die LoF* – Leap of Faith AG ihren Sitz in Zürich hat. Damit bringt das Team sowohl eine sehr gute lokale Verankerung und Vernetzung, als auch einen ausgeprägten Aussenblick mit.

Die Leap of Faith AG erhält per 1. Mai 2023 ein Mandat der Stadt Schaffhausen, welches vorerst auf zwei Jahre befristet ist. Danach wird der Stadtrat die Koordinationsstelle evaluieren und über eine Fortsetzung entscheiden.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Lukas Ottiger, Koordinationsstelle Innenstadtentwicklung
Telefon: +41 79 689 32 39
E-Mail: lukas.ottiger@lof.me

Medienmitteilung vom 15. März 2023

Ersatzwahl des Präsidiums des Stadtschulrats

Die Ersatzwahl für das Präsidium des Stadtschulrats findet als stille Wahl statt. Falls eine Urnenwahl nötig wird, findet diese am 18. Juni 2023 statt. Das hat der Stadtrat an seiner letzten Sitzung beschlossen.

Nach dem Rücktritt des amtierenden Präsidenten des Stadtschulrats Christian Ulmer auf Ende April 2023 hat der Stadtrat die Wahlen für das genannte Amt auf den 18. Juni 2023 festgesetzt. Das Wahlverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Durchführung von Wahlen ohne Wahlgang (stille Wahlen). Die amtliche Publikation erfolgt am 16. März 2023 in den üblichen Publikationsorganen. Ab diesem Zeitpunkt können Wahlvorschläge innert drei Wochen bei der Stadtkanzlei eingereicht werden, wobei jeder Wahlvorschlag von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sein muss.

Geht innert der dreiwöchigen Frist nur ein Wahlvorschlag für das Präsidium des Stadtschulrats ein, so wird der Name der Kandidatin oder des Kandidaten in den amtlichen Publikationsorganen bekanntgegeben. Die Kandidatin, bzw. der Kandidat wird als gewählt erklärt, sofern nicht innert sieben Tagen nach der Publikation mindestens 15 Stimmberechtigte die Durchführung des ordentlichen Wahlverfahrens verlangen, indem sie mindestens einen weiteren Kandidaten nennen. Falls auf die erste Ausschreibung kein Wahlvorschlag oder mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden oder die Nachfrist benützt wird, wird das ordentliche Wahlverfahren am 18. Juni 2023 durchgeführt.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel@stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. März 2023

Abstimmungstermin «Einführung geleitete Schulen und Reorganisation Stadtschulrat» festgelegt

Der Grosse Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 7. März 2023 die Vorlage des Stadtrats vom 27. September 2022 betreffend «Schulführung 2025 - Einführung geleiteter Schulen und Reorganisation Stadtschulrat» in der Schlussabstimmung mit 32 : 1 Stimmen gutgeheissen. Die Stadtverfassung muss entsprechend angepasst werden. Deshalb untersteht der Beschluss dem obligatorischen Referendum.

Der Abstimmungstermin wird auf den 18. Juni 2023 festgelegt.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel@stsh.ch

Medienmitteilung vom 14. März 2023

Schulassistenzen zur Entlastung der Lehrpersonen - ein Pilotprojekt der Stadt Schaffhausen

An den städtischen Schulen und Kindergärten sollen in Zukunft Schulassistenzen eingesetzt werden können. Schulassistenzen bieten eine nachhaltige und verlässliche Lösung, um Schülerinnen und Schüler, Klassen und Lehrpersonen im Klassenzimmer zusätzlich zu unterstützen und das System als Ganzes zu stärken. Der Stadtrat hat eine Vorlage für ein Pilotprojekt zur Einführung von Schulassistenzen zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet.

Die Schule als Ganzes sieht sich seit längerem Herausforderungen gegenübergestellt, welche zusätzliche Massnahmen verlangen. Sowohl der Fachkräftemangel als auch die Integration von Kindern unterschiedlicher Herkunft zehren an den Kräften der Lehrpersonen. Unterstützung und Entlastung insbesondere im personellen Bereich ist dringend notwendig. An den städtischen Schulen wird mit Ausnahme aller Kindergärten und der Primarschule Steingut in der separativen Schulform unterrichtet. Dies bedeutet, dass eine Lehrperson für bis zu 25 Schülerinnen und Schüler mehrheitlich alleine verantwortlich ist ohne Unterstützung durch eine heilpädagogische Lehrperson. Hier ist dringend Abhilfe geboten, zumal auch die Rekrutierung von Lehrpersonen unter anderem deswegen noch schwieriger wird.

Im Laufe der Jahre haben sich mit dem Programm «Generationen im Klassenzimmer» sowie mit dem Einsatz von Zivildienstleistenden zwei niederschwellige und mittlerweile breit akzeptierte Unterstützungsmöglichkeiten für Lehrpersonen etabliert. Die Verbindlichkeit und die Kontinuität dieser «helfenden Hände» sind allerdings nicht in jedem Fall gegeben, weshalb der Einsatz für wenige Lektionen mit relativ aufwändiger Organisation verbunden ist. Eine nachhaltigere und verlässlichere Lösung, Schülerinnen und Schüler, Klassen und Lehrpersonen im Klassenzimmer zusätzlich zu unterstützen und die Schule als Ganzes zu stärken, ist der Einsatz von Schulassistenzen. Der Vorteil von Schulassistenzen gegenüber den bisher eingesetzten, bewährten «helfenden Händen» liegt darin, dass Schulassistenzen mit einem Vertrag angestellt werden und so eine gewisse Kontinuität an den Schulen gewährleistet werden kann. Die Unterstützung durch die Schulassistenz ermöglicht es den Lehrpersonen flexibel, situativ und den pädagogischen Bedürfnissen einzelner Schülerinnen und Schülern entsprechend angemessen zu reagieren, ohne dass dabei die anderen Schülerinnen und Schüler benachteiligt werden. Damit können Schulassistenzen zu einer deutlichen Entlastung der Lehrpersonen im Unterricht führen und sind niederschwellig einsetzbar. Sie können und dürfen indessen keine pädagogischen Aufgaben der Lehrpersonen übernehmen.

Der Einsatz von Schulassistenzen an den städtischen Schulen soll bedarfsgerecht erfolgen. Dies bedingt einen einfach strukturierten Ablauf, bei dem schnell und unbürokratisch gehandelt werden kann. Es ist vorgesehen, dass eine Schulassistenz im Schnitt während rund 5 Lektionen pro Woche an einer Klasse im Einsatz ist. Eine Person kann folglich im Rahmen ihres Pensums an mehreren Klassen eingesetzt werden. Somit erhält jede dritte Schulklasse eine Unterstützung durch eine Schulassistenz.

Die Einführung von Schulassistenzen ist als Pilotprojekt für die Jahre 2023 - 2026 vorgesehen und wird mit einer Evaluation abgeschlossen. Im Rahmen des Pilotprojekts sind 800 Stellenprozente geplant. Für die Jahre 2023 - 2026 beträgt der finanzielle Aufwand inkl. Sozialleistungen 1.7 Mio. Franken. Die Vorlage hat der Stadtrat am 7. März 2023 zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet. Schulassistenzen werden von den Lehrpersonen aller Stufen begrüsst.

Link zur Vorlage


Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 79 827 10 65
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Kathrin Menk, Bereichsleiterin Bildung
Telefon: +41 52 632 55 08
E-Mail: kathrin.menk@stsh.ch

Medienmitteilung vom 8. März 2023

Aufwertung und Verkehrsoptimierung im Bereich «Adlerunterführung/Schwabentor»

Der Bereich Adlerunterführung/Schwabentor zwischen Adlerstrasse, Bahnhofstrasse und Bachstrasse soll städtebaulich aufgewertet und der Verkehrsfluss optimiert werden. Das Projekt bringt grosse Vorteile für alle Verkehrsträger, da die Leistungsfähigkeit und die Sicherheit erhöht sowie Konflikte reduziert werden. Der Stadtrat hat die Vorlage «Aufwertung und Optimierung Bereich Adlerunterführung/Schwabentor» zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet. Das Projekt ist Teil des Agglomerationsprogramms der 1. Generation und wird von Bund und Kanton mitfinanziert.

Die Situation im Dreieck der Adlerstrasse, Bahnhofstrasse und Bachstrasse wird aus städtebaulicher und verkehrstechnischer Sicht den heutigen Ansprüchen nicht mehr gerecht. Der Verkehrsknoten ist an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit angekommen. Zudem hat die Adlerstrasse eine starke Trennwirkung. Die dreispurige Strasse verläuft direkt vor der alten Stadtmauer und dem Eingang in die Vorstadt beim «Schwabentor». Daran schliesst sich das heute als Parkplatz genutzte «Brühlmann-Areal» an, welches an zentraler Lage Entwicklungspotenzial bietet. Die Verkehrsflächen nehmen heute viel Raum ein und der Fussverkehr ist durch die zahlreichen Übergange stark eingeschränkt. Sichere Wege für den Fuss- und Veloverkehr fehlen.

Mit dem Projekt «Aufwertung und Verkehrsoptimierung Bereich Adlerunterführung/Schwabentor» will der Stadtrat verschiedene übergeordneten Ziele erfüllen: Der Verkehrsablauf wird vereinfacht und die Leistungsfähigkeit erhöht. Für den Fuss- und Veloverkehr werden direktere und sichere Verbindungen sichergestellt. Zudem soll die Gelegenheit genutzt werden, Massnahmen für ein besseres Stadtklima und mehr Ökologie umzusetzen. Das Projekt bietet weiter die Möglichkeit, die städtebauliche Entwicklung am nördlichen Rand der Schaffhauser Altstadt anzupacken und insbesondere das «Brühlmann-Areal» besser an die Altstadt anzubinden.

Die neue Verkehrsführung im vorliegenden Bauprojekt sieht vor, dass der motorisierte Verkehr in Zukunft von der Adlerunterführung bzw. vom Bahnhof herkommend im Uhrzeigersinn um den Parkplatz des Brühlmannareals geführt wird und von der Schlagbaumstrasse über eine Lichtsignalanlage in die Bachstrasse mündet. Die Fahrtrichtung auf der Schlagbaumstrasse wird gegenüber heute geändert. Auf der Bachstrasse von Süden herkommend wird der Verkehr neu im Gegenuhrzeigersinn um das Cardinalareal geführt.

Trotz einer Reduktion der Verkehrsflächen führt die neue Verkehrsführung zu einer Erhöhung der Verkehrskapazitäten für den motorisierten Verkehr. Dies ist möglich, da die Anzahl Lichtsignalanlagen reduziert und die Stauräume verlängert werden. Die Führung des Fuss- und Veloverkehrs wird gegenüber heute markant verbessert. Über die Bachstrasse gibt es neu eine kombinierte Velo- und Fussgängerquerung und am Knoten Adler-/Bahnhofstrasse mehrere neue Veloübergänge. Unter der Adlerunterführung ist die Südseite zu Fuss begehbar, die Nordseite wird als Velospur benutzt. Vor dem «Schwabentor» entstehen zusammenhängende Bewegungsflächen und Aufenthaltsbereiche. Im Übergang zu den Bäumen um den Parkplatz gibt es weitere Sitzmöglichkeiten und hat es Platz für überdachte Velo-Abstellplätze.

Entlang der Stadtmauer, östlich des «Schwabentors» und insbesondere entlang der Bachstrasse werden Grünflächen und Baumstandorte sichergestellt, so dass sich die Aufenthaltsqualität und das Mikroklima und wertvolle Lebensräume für Kleintiere und Insekten geschaffen werden können. Neue und bestehende Bäume wirken optisch auf den Strassenraum, beschatten Strasse und Bereiche für den Fussverkehr. Das Projekt ist mit einer zukünftigen Entwicklung des «Brühlmann-Areals» kompatibel und ermöglicht städtebauliche Entwicklungen direkt anschliessend an die Schaffhauser Altstadt.

Die im Bauprojekt ermittelten Investitionskosten liegen bei brutto 11.84 Mio. Franken (Kostengenauigkeit ±10 %). Dank der Mitfinanzierung von Bund und Kanton im Rahmen des Agglomerationsprogrammes der 1. Generation trägt die Stadt 30 % der Investitionskosten. Der Nettokredit von 3.191 Mio. Franken wird der Volksabstimmung unterstellt.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Stadträtin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Marius Andrioaei, Projektleiter
Telefon: +41 52 632 70 58
E-Mail: marius.andrioaei@sh.ch

Medienmitteilung vom 6. März 2023

Theaterrestaurant neu verpachtet

Gianni Ranallo und Giacomo Lubelli von «Gastro-Vibez» übernehmen per 1. Juli 2023 das städtische Theaterrestaurant am Herrenacker.

Die Stadt hat die Verpachtung des Theaterrestaurants im letzten Jahr neu ausgeschrieben. Von den eingegangenen Bewerbungen überzeugte jene von Gianni Ranalllo und Giacomo Lubelli «Gastro Vibez» am besten. Der gelernte Hotelfachmann Gianni Ranallo ist in der Schaffhauser Gastronomie bereits bestens bekannt als früherer Geschäftsführer des Caffè Spettacolo sowie durch seine Tätigkeiten im Santa Lucia und in der Gerberstube. Gianni Ranallo ist zusammen mit Chefkoch Giacomo Lubelli Inhaber von Gastro Vibez. Lubelli hat in vielen renomierten Küchen in der Schweiz, England und Italien Erfahrung gesammelt. Gastro Vibez betreibt heute bereits ein Restaurant in der Schaffhauser Stahlgiesserei. Dieses wird zusätzlich zum Theaterrestaurant weiterbetrieben werden.

Das kreative Team von Gastro Vibez plant, im Erdgeschoss und auf der Terrasse eine Bistrokarte mit traditionellen Pinsa- und Pastagerichten und einer kleinen Karte anzubieten. Das Angebot wird ergänzt von Bar und Kaffeespezialitäten. Im 1. Obergeschoss des Restaurants dürfen sich die Gäste auf eine trendige, innovative und frische Küche freuen. Die Speisekarte wird zudem an das Programm des Stadttheaters angepasst werden, um ein besonderes Gesamterlebnis zu bieten.

Das im städtischen Eigentum befindliche Theaterrestaurant bietet besonders im Sommer eine schöne Terrasse auf den Herrenacker und verbindet Gastronomie mit dem Stadttheater. Bis zur Eröffnung werden die gemeinsamen Toilettenanlagen des Stadttheaters und des Theaterrestaurants umfassend saniert. Zudem wird die Buffetanlage sowie die Bestuhlung erneuert.

Die Wiedereröffnung ist auf den 1. Juli 2023 geplant.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12, +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Roger Düring, Immobilienverantwortlicher
Telefon: +41 52 632 53 42
E-Mail: roger.duering@stsh.ch

Gianni Ranallo, Gastro-Vibez
Telefon: +41 52 533 66 30
Email: info@gastro-vibez.ch

Medienmitteilung vom 6. März 2023

Stadtarchivar scheidet aus gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt aus

Stadtarchivar Dr. Oliver Landolt scheidet aufgrund einer schweren Erkrankung per sofort aus seinem Amt aus. Stadtrat und Bildungsreferat bedauern dies ausserordentlich, danken ihm für sein grosses Engagement und wünschen ihm und seiner Familie alles Gute.

Die Stelle wird zur Neubesetzung ausgeschrieben.

Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Medienmitteilung vom 3. März 2023

Revitalisierung des Herblingerbachs

Herblingen erhält eine neue Lebensader. Auf einem Abschnitt von rund 450 Metern soll der heute ökologisch uninteressante und künstliche Dorfbach aufgewertet werden. Ein vielfältiger und für viele Tier- und Pflanzenarten wertvoller Lebensraum wird entstehen.  Der Start der Bauarbeiten ist im Spätsommer 2023 geplant.

Viele Fliessgewässer in der Schweiz sind in einem schlechten Zustand. Durch künstliche Verbauungen, Kanalisierungen, Hindernisse im Gewässer sowie Einflüsse der Wasserkraft sind viele Gewässerabschnitte in Mitleidenschaft gezogen worden. Mit der Revision des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes im Jahr 2011 wurden Bund und Kantone verpflichtet, rund 4`000 Kilometer Fliessgewässer binnen 80 Jahre in den natürlichen Zustand zurückzuführen. Die Kantone wurden beauftragt, im Rahmen der kantonalen Revitalisierungsplanungen ein Praxisinstrument zu erarbeiten, welches die zu revitalisierenden Abschnitte aufzeigt. Auf dieser Grundlage ist es nun an den Kantonen und Gemeinden, die erhobenen Gewässerabschnitte zu revitalisieren und die Gewässer als Lebensader von Natur, Tieren und Menschen zu fördern sowie erhalten.

Für die Stadt Schaffhausen wurden in der Revitalisierungsplanung acht Abschnitte definiert, die es aufzuwerten gilt. Einer davon ist er Abschnitt am Herblingerbach/Dorfbach vom Flurbereich Oberwiesen bis hinunter ins Siedlungsgebiet «Im Höfli». Das Gewässer fliesst aktuell auf den rund 450 Metern begradigt in einer Betonhalbschalle. Es weist keinerlei Dynamik, und weder wertvolle Uferstrukturen noch eine Vernetzungsfunktion aus. Um dies zu verbessern und einen ökologisch wertvollen Lebensraum zu schaffen, wurde unter der Leitung der Abteilung Gewässer von Tiefbau Schaffhausen im Auftrag der Stadt Schaffhausen und in Zusammenarbeit mit Grün Schaffhausen ein Revitalisierungssprojekt erarbeitet. Mit Massnahmen in den Bereichen Wasserbau und Ökologie werden folgende Ziele erreicht:

- Rückbau der künstlichen Gewässersohle               
- Förderung der Gewässerdynamik
- Förderung der Vernetzung im und am Gewässer   
- Schaffung einer kiesigen Gewässersohle
- Erstellung von Heckenelementen und Baumgruppen sowie Feucht- und Blumenwiesen
- Abflussgewährleistung bis zu einem 100-jährigen Hochwasserereignis
- Förderung des Naturraums und der Biodiversität
- Pflanzung von Bäumen und Hecken                                   
- Sanfte Nutzung für Naherholung

Das bisher grösste Revitalisierungsprojekt im Kanton Schaffhausen schafft Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Menschen. Von den neuen, vielfältigen Lebensräumen profitieren Fische, Amphibien, Fledermäuse und weitere Tierarten, die teilweise auf der roten Liste der bedrohten Arten in der Schweiz sind. Auch die Anwohnenden sowie Besucherinnen und Besucher können den vielfältigen Lebensraum geniessen und auf neuen, einfachen Sitzgelegenheiten verweilen.

Das Projekt wird Mitte März 2023 öffentlich aufgelegt, so dass im Spätsommer 2023 mit den rund fünf Monate dauernden Baumassnahmen gestartet werden kann. Die Projektkosten belaufen sich auf rund 1,8 Mio. Franken, wovon 80 % durch Revitalisierungsbeiträge von Bund und Kanton finanziert werden.

Die Info-Website www.herblingerbach.ch ist Anlaufstelle für alle Interessierten und gibt Auskunft über den Bauverlauf.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Fabian Hablützel, Projektleiter Tiefbau Schaffhausen Abteilung Gewässer
Telefon: +41 52 632 78 08
E-Mail: fabian.habluetzel@sh.ch

Florian Brack, Bereichsleiter Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: florian.brack@stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. Februar 2023

Stellungnahme des Stadtrats zur kantonalen Volksabstimmung vom 12. März 2023

Massgeschneidertes Rechtskleid für die KSD

Am 12. März stimmt die kantonale Stimmbevölkerung über das Gesetz über die Informatik Schaffhausen (ITSH) ab. Dabei geht es darum, die Strukturen des verwaltungsinternen IT-Dienstleisters KSD für die Zukunft anzupassen.
Die KSD wurde vor über 50 Jahren von Stadt und Kanton als gemeinsame Verwaltungsabteilung gegründet. Sowohl die historisch gewachsenen Strukturen als auch die Rechnungslegung sind heute nicht mehr rechtskonform und müssen dringend angepasst werden. Mit der unselbstständigen Anstalt des Kantons mit der Stadt als vertraglich gebundene Ankerkundin konnte das ideale, massgeschneiderte Rechtskleid für die KSD der Zukunft gefunden werden.

Die KSD hat heute schon eine einzigartige Position in der Schaffhauser Verwaltungslandschaft: Anders als in anderen Kantonen ist die IT-Kompetenz über die Grenzen der üblichen Zuständigkeiten zentral bei der KSD gebündelt. Die KSD erbringt Leistungen nicht nur für den Kanton und die Stadt, sondern auch für zahlreiche andere Schaffhauser Gemeinden und öffentliche Unternehmen wie die Verkehrsbetriebe oder die Spitäler Schaffhausen. Diese Zusammenarbeit macht im kleinräumigen Schaffhausen Sinn. Die Alternative, nämlich verteilte IT-Fachpersonen in den einzelnen Dienststellen und Verwaltungsabteilungen, wäre viel weniger effizient und viel teurer. Die Zusammenarbeit der Gemeinden untereinander und mit dem Kanton ist einfacher und günstiger, wenn alle die gleichen Softwarelösungen einsetzen und im gleichen, internen Netz arbeiten. Die Rechtsform bietet zudem die Möglichkeit, neben der politischen Steuerung auch Fachleute in die Führung einzubinden und den Gemeinden im Kundengremium ein angemessenes Mitspracherecht zu gewährleisten.

In der kantonsrätlichen Debatte wurde von Einzelsprechern in den Raum gestellt, die Stadt entziehe sich der Verantwortung. Es ist dem Stadtrat ein Anliegen, diese unbegründete Befürchtung auszuräumen. Richtig ist: Die Stadt bleibt vertraglich gebundene Ankerkundin. Da die Stadt die gleichen Preise bezahlt wie der Kanton, trägt die Stadt sogar das unternehmerische Risiko solidarisch mit, respektive ist am Erfolg beteiligt. Die Entflechtung der Verantwortlichkeiten ist aus Gründen der Governance notwendig. Dass die gute Zusammenarbeit zwischen Stadt und Kanton auch mit geklärten Zuständigkeiten einwandfrei funktioniert, beweisen die Beispiele Tiefbau Schaffhausen (beim Kanton) oder kantonales Zivilstandsamt (bei der Stadt) tagtäglich.

Zudem wird behauptet, die demokratische Mitsprache sei bei der unselbstständigen Anstalt schlechter als bei einer einfachen Dienststelle. Das ist nicht korrekt, im Gegenteil: Das ITSH-Gesetz hält unmissverständlich fest, dass neben der Genehmigung von Budget und Jahresrechnung auch die gesetzliche Grundlage, die Eignerstrategie und der jährliche Geschäftsbericht im Kantonsrat behandelt werden. Zudem wird den Gemeinden im Gesetz ein Mitspracherecht in der IT-Kommission zugesichert.

Stadt, Kanton, Gemeinden und die öffentlichen Unternehmen sind darauf angewiesen, dass sie sich auch in Zukunft auf die zuverlässigen und preisgünstigen IT-Dienstleistungen verlassen können. Aus diesen Gründen empfiehlt der Stadtrat den Stimmberechtigten, am 12. März 2023 ein Ja in die Urne zu legen.

Im Namen des Stadtrats
Daniel Preisig, Finanzreferent

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Medienmitteilung vom 21. Februar 2023

Ersatz Anbindepfähle Schifflände

Die Stadt Schaffhausen ist der Ausgangspunkt für die schönste Stromfahrt Europas. Die Kursschiffe der Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein legen hier in der Saison mehrmals täglich für die Fahrt über den Hochrhein hinauf in den Untersee ab. An der Schifflände Schaffhausen werden im Rahmen der Saisonvorbereitung sechs Anbinde- und Wehrpfähle ausgewechselt.

Die Stadt Schaffhausen ist der Ausgangspunkt für die schönste Stromfahrt Europas. Am Fusse der Altstadt und des Munothügels liegt die Schifflände der Stadt Schaffhausen mit ihren vier Anlegestellen. Während der Schifffahrtssaison starten von hier mehrmals täglich Kursschiffe Richtung Stein am Rhein und Kreuzlingen. Damit diese die Landestelle richtig anlaufen und für den Halt festgemacht werden können, sind pro Anlegestelle mehrere Anbinde- und Wehrpfähle notwendig. Nebst dem Festmachen der Schiffe dienen die Pfähle auch als Prall- und Uferschutz für die dahinterliegende Ufermauer.

Jährlich im Herbst werden alle Anbinde- und Wehrpfähle auf ihren Zustand und Beschaffenheit geprüft. Die Kontrolle im Herbst 2021 hat ergeben, dass sechs der Anbinde- und Wehrpfähle am Landeplatz 1 in schlechtem Zustand sind und demnächst ersetzt werden müssen. Die Arbeiten können nur während der schifffahrtsfreien Zeit durchgeführt werden und werden in der Woche vom 27. Februar bis 3. März 2023 umgesetzt. Ersetzt werden die Pfähle wie die bisherigen Ersatzpfähle durch Stahlträger. Diese Träger werden durch eine auf Wasserbau und Spezialtiefbau spezialisierte Unternehmung in den Rheingrund einvibriert. Anschliessend werden land- und wasserseitig Eichenholzfüllungen als Prallschutz montiert

Während dem Wechsel der Pfähle kommt es im Bereich des Rheinquais/Freier Platz zu Einschränkungen für den Fuss- und Veloverkehr. Eine Umleitung wird entsprechend signalisiert. Durch den Einbau kann es zu leichten Vibrationen im Untergrund sowie Lärmemissionen kommen. Diese Erschütterungen sind völlig unbedenklich und stellen keine Gefahr dar. Der Unternehmer ist bemüht, die Emissionen so gering wie möglich zu halten.

Ansprechpersonen:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau Stadt Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur@stsh.ch

Fabian Hablützel, Projektleiter Tiefbau Schaffhausen Abteilung Gewässer
Telefon: +41 52 632 78 08
E-Mail: fabian.habluetzel@sh.ch

Medienmitteilung vom 17. Februar 2023

Spende für Erdbebenopfer

Am 6. Februar 2023 erschütterte ein starkes Erdbeben den Süden der Türkei und Syrien. Die Türkei und Syrien erleben damit eine der schlimmsten Erdbebenkatastrophen seit 100 Jahren. Angesichts des Ausmasses der Katastrophe hat die «Glückskette» zu Spenden aufgerufen, um über Schweizer Partnerorganisationen Hilfe vor Ort ermöglichen zu können.  Der Stadtrat hat eine Spende in der Höhe von 10'000 Franken zu Gunsten der «Glückskette» für die Sammlung «Erdbeben in der Türkei und Syrien» gesprochen. Die Spende wird aus dem Heinrich-Schlatter-Fonds getätigt.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. Februar 2023

Bericht zu den hängigen Motionen und Postulaten

Der Stadtrat legt dem Grossen Stadtrat den Bericht zu den hängigen Motionen und Postulaten vor. Insgesamt handelt es sich um drei Motionen und 27 Postulate. Für zwei Motionen und 17 Postulate werden Fristverlängerungen beantragt, während für eine Motion und sechs Postulate die Abschreibung beantragt wird.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel@stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. Februar 2023

Ersatzwahlen in Kommissionen

Nach dem Austritt von zwei Grossstadträten aus der SP-Fraktion hat der Stadtrat Ersatzwahlen in Kommissionen getätigt. Für den Rest der Amtsdauer 2021-2024 nimmt Grossstadtrat Rainer Schmidig (EVP) anstelle von Marco Planas Einsitz in der Polizeikommission. Als Ersatz für Shendrit Sadiku in der Kommission für Sozialbelange und Suchtmittel hat der Stadtrat neu Grossstadtrat Christian Ranft (SP) gewählt.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel@stsh.ch

Medienmitteilung vom 13. Februar 2023

Siegerprojekt für «Magazin Birch» steht fest

Für den Ersatzneubau beim heutigen «Magazin Birch» hatte die Stadt einen Gesamtleistungswettbewerb ausgeschrieben. Der Stadtrat hat nun die Vergabe gestützt auf die Empfehlung der Wettbewerbsjury beschlossen. Das Siegerprojekt heisst «Hof Berslingen» und wurde unter der Federführung der Hürzeler Holzbau AG aus Magden verfasst. Alle eingereichten Projekte können in einer Ausstellung in der Kammgarn West besichtigt werden.

Grün Schaffhausen erfüllt vielfältige Aufgaben zur Gestaltung und Pflege der städtischen Grün-, Sport- und Schulanlagen, von Spielplätzen, Friedhöfen, Rebflächen, Wäldern und Naturschutzflächen. Die Magazine mit Werkstätten, Büros, Garderoben, Maschinen- und Fahrzeugunterständen sowie Werkflächen im Aussenbereich sind heute auf mehrere Standorte verteilt. Die Stimmbevölkerung hat im September 2021 dem Kredit für einen Ersatzneubau am Standort des heutigen «Magazin Birch» an der Mühlentalstrasse zugestimmt. Hier werden künftig mehrere Teams von Grün Schaffhausen ihre Ausgangsbasis haben sowie Fahrzeuge und Werkzeuge untergebracht werden.

Zur Auswahl des am besten geeignetsten Projekts hat die Stadt einen Gesamtleistungswettbewerb durchgeführt. Es wurden sechs Projekte fristgerecht, vollständig und anonym eingereicht. Die Jury hat die eingereichten Wettbewerbsbeiträge nach den folgenden Kriterien beurteilt: Gestalterische und funktionelle Qualitäten, Gewichtung 60 %, und Preisangebot, Gewichtung 40 %. Die Jury beurteilte die Projekte anonym und kam einstimmig zum Schluss, dass das Projekt «Hof Berslingen» die gestellte Aufgabe am besten zu erfüllen vermag und schlägt es zur Ausführung vor. Das Projekt wurde von der Hürzeler Holzbau aus Magden in Zusammenarbeit mit Weberbuess GmbH Architekten und mehreren Fachplanern erarbeitet und eingereicht.

Das Raumprogramm wird in zwei Bauten untergebracht: dem untergeordneten Fahrzeugschopf längs der Mühletalstrasse und dem Hauptbau, der in seiner Form auch den Gewässereinschnitt berücksichtigt. Dem Projekt «Hof Berslingen» gelingt es, eine überzeugende städtebauliche Lösung vorzuschlagen, welche auch im architektonischen Ausdruck überzeugend ist. Die Funktionalität im Bereich der Büros, Personalräume und Werkstätten überzeugt. Die Fahrzeugeinstellhallen erlauben dank der offenen, z.T. sogar stützenfreien Räume die problemlose Anpassung an die Bedürfnisse. In technischer Hinsicht sowie bezüglich Nachhaltigkeit ist das Projekt fundiert durchgearbeitet und entspricht den gesteckten Zielen in hohem Masse.

Das Siegerprojekt sieht den Erhalt des Wasserturms als Landmark und Einleitung in das Werkhofgelände vor. Den Projektteams wurde der Erhalt oder der Abriss des aus dem Verzeichnis der schützenswerten Kulturdenkmäler der Stadt Schaffhausen (VKD) entlassenen Wasserturms offengelassen. Das Siegerprojekt konnte aufzeigen, dass trotz Erhalt des Wasserturms - welcher keine Funktionen des Werkhofes übernimmt - das Raumprogramm unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen ohne Einschränkungen umgesetzt werden kann. Als nächstes wird nun das Bauprojekt im Detail ausgearbeitet. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2024 geplant.

Alle eingereichten Projekte können in einer Ausstellung in der Kammgarn West vom 16. Februar 2023 bis zum 2. März 2023 besichtigt werden:
• Dienstag, 21. und 28. Februar jeweils von 11 bis 14 Uhr
• Donnerstag, 16. und 23. Februar, 2. März jeweils von 16 bis 19 Uhr
• Samstag, 25. Februar 2023 von 10 bis 14 Uhr.

Link zum Jurybericht

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Florian Brack, Bereichsleiter Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: florian.brack@stsh.ch

Musa Miftari, Bereichsleiter Hochbau
Telefon: +41 52 632 53 13
E-Mail: musa.miftari@stsh.ch

Medienmitteilung vom 13. Februar 2023

Stadt stärkt Politik der Frühen Kindheit

2014 hat der Grosse Stadtrat mit der Vorlage «Massnahmen zur Frühen Förderung in der Stadt Schaffhausen» den Grundstein für eine gezielte Förderung in der frühen Kindheit gelegt. Nach erfolgreicher Durchführung der beiden Pilotprojekte «Fachstelle Frühe Förderung» sowie «Frühe Deutschförderung» werden diese nun ins Definitivum umgesetzt.

Die vielfältigen Aufgaben und Angebote der Fachstelle Frühe Förderung haben sich in den letzten Jahren bewährt. Die Fachstelle informiert, koordiniert und vernetzt Personen und Organisationen auf Stadtgebiet und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Zusammenarbeit innerhalb und ausserhalb der Stadtverwaltung. Dadurch können Kinder aus bildungsfernen Familien früh erfasst und mit geeigneten niederschwelligen Massnahmen gefördert werden. Damit kann die Chancengerechtigkeit verbessert werden, was positive Effekte bis hin zur Berufswahl sowie eine Entlas-tung des sozialen Systems hat. Seit Juni 2020 läuft die Fachstelle im Pilotbetrieb und soll nun, nach erfolgter Konzeption, in die Regelstruktur überführt werden. Damit bestätigt die Stadt die im Leitbild 2015 angestrebten bildungs- und sozialpolitischen Ziele und erfüllt eine der Massnahmen im Schwerpunkt 3 «lebendige und familienfreundliche Stadt» der aktuellen Legislaturziele 2021-2024. Mit der Überführung ins Definitivum soll auch ein Namenswechsel der Fachstelle Frühe Förderung in neu Fachstelle Frühe Kindheit vollzogen werden.

Frühe Deutschförderung
Das Pilotprojekt Frühe Deutschförderung der Stadt Schaffhausen ging ebenfalls aus dem Mass-nahmenpaket 2014-2018 der Vorlage «Frühe Förderung» hervor und basiert auf dem Basler-Sprachfördermodell. Aufgrund der drei Handlungsfelder Sprachstanderhebung, Elternbildung und Qualifizierung der Fachpersonen wurde ein für die Stadt Schaffhausen passendes Sprachförder-modell entwickelt und getestet. Der Rücklauf der Sprachstanderhebung ist mit durchschnittlich 92.5 % sehr hoch und die Ergebnisse dabei sind insgesamt erfreulich. Mit der vorgeschlagenen Weiterführung des Sprachfördermodels soll künftig auch das System Schule entlastet werden. Die Sprachstanderhebung 2022 zeigte bei 46 % der Kinder unzureichende Deutschkenntnisse. Damit ist der Bedarf für die Frühe Sprachförderung ausgewiesen. Kinder mit Sprachförderemp-fehlung zum Zeitpunkt der Sprachstanderhebung haben ihre Deutschkenntnisse in den 1,5 Jahren zwischen Erhebung und Überprüfung verbessert. In diesem Zeitraum haben durchschnittlich 18 Prozent dieser Kinder ihre Deutschkenntnisse sogar soweit verbessert, dass sie bei Kindergartenstart über ausreichende Deutschkenntnisse verfügten. Mit der Intensivierung und Erweiterung des Angebotsportfolios in der Kita- und Spielgruppenlandschaft stehen zudem weitreichende Entwicklungsprojekte für die Zukunft an.

Personelle Auswirkungen
Mit der Überführung der Fachstelle Frühe Förderung in den Regelbetrieb sollen die zurzeit befris-teten Arbeitsverhältnisse innerhalb der Fachstelle in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden. Zudem erfordern die anstehenden Herausforderungen eine personelle Aufstockung von 10 % auf 60 % in der Leitung der Fachstelle. Für die künftige Sprachstanderhebung soll u.a. eine webba-sierte Lösung erarbeitet und umgesetzt werden, was bei der Fachleitung eine Aufstockung von 10 % bedingt. Der im Stundenansatz entschädigte Einsatz von Studierenden wurde bisher über den Projektkredit finanziert und soll künftig mit 20% ins ordentliche Budget aufgenommen werden.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Alexander Klett, Abteilungsleiter Kinder- und Jugendbetreuung
Telefon: +41 52 632 53 37
E-Mail: alexander.klett@stsh.ch

Medienmitteilung vom 13. Februar 2023

Weinstube «zum kleinen Käfig» neu verpachtet

Die historische Weinstube «zum kleinen Käfig» an der Vorstadt 45 wird am Mittwoch, 15. Februar 2023 unter neuer Führung von Hubert (Huby) Meier und Angelica Peter wiedereröffnet.  Huby und Angelica werden im gemütlichen, kleinen Lokal in der Schaffhauser Altstadt unter dem Namen «WeinCafé zum kleinen Käfig» eine Auswahl von 60 ausgesuchten Weinen, Mittagsmenus sowie am Abend Fleischspezialitäten und Tapas anbieten.

Nachdem sich der langjährige, bisherige Pächter Urs Leu im Herbst 2022 zurückgezogen hatte, hat die Stadt die kleine Weinstube an der Vorstadt neu verpachtet: Huby (mit bürgerlichem Namen: Hubert) Meier und Angelica Peter haben das Lokal sanft renoviert und werden es am 15. Februar 2023 wiedereröffnen. Das Pächterpaar hat bis Ende 2022 das Restaurant «Riilax» am Rheinweg geführt. Ihre grosse Leidenschaft sind feine Weine und gutes Essen.
Die Weinstube ist neu von Dienstag bis Samstag ab 10 Uhr geöffnet. Zu den 60 ausgesuchten Weinen werden am Abend Tapas und Fleischspezialitäten von «Luma Delikatessen» aus Neuhausen serviert. Die servierten Weine können auch im angegliederten Laden zum Mitnehmen gekauft werden. Über Mittag werden Mittagsmenus und am Nachmittag Kaffee und Kuchen serviert. «Klein aber fein» lautet das Motto für den kleinen Käfig.

Das Lokal verfügt über 21 Sitzplätze in der historischen Weinstube. Zudem sind auf Reservation bis zu 10 Plätze im neu eingerichteten, gemütlichen Arvenstübli buchbar. Im Sommer lädt die gemütliche Gartenbeiz in der Schaffhauser Vorstadt zum Verweilen ein. Der Gastronomiebetrieb wird zur Belebung der Schaffhauser Altstadt beitragen.

Der Stadtrat bedankt sich beim langjährigen Pächter Urs Leu für die stets gute Zusammenarbeit und wünscht den neuen Pächtern Huby und Angelica viel Erfolg im «WeinCafé zum kleinen Käfig».

Öffnungszeiten «WeinCafé zum kleinen Käfig»
Dienstag und Mittwoch: 10:00 bis 21:00 Uhr
Donnerstag bis Samstag: 10:00 bis 23:00 Uhr

Ansprechpersonen:

Ronny Wetli, Abteilung Immobilien
Tel. +41 52 632 54 26
ronny.wetli@stsh.ch

Huby Meier, Weincafé zum kleinen Käfig
Tel. +41 44 55 88 22 7
Mobil: +41 76 439 59 59
meier.huby@gmail.com

Medienmitteilung vom 12. Februar 2023

Budget 2023 der Stadt Schaffhausen bewilligt

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben das Budget 2023 der Stadt mit 52.9 % Ja-Stimmen angenommen.

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben dem Budget 2023 der Stadt Schaffhausen mit 6'814 Ja-Stimmen zu 6'060 Nein-Stimmen zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 60.5 Prozent. Damit tritt das Budget 2023, so wie es vom Grossen Stadtrat an seiner Sitzung vom 15. November 2022 verabschiedet wurde, per sofort in Kraft.
 
Das Ergebnis der Abstimmung «Budget 2023 der Stadt Schaffhausen» im Detail:
Zahl der Stimmberechtigten: 22'684
Eingelegte Stimmzettel: 13'722
Leere Stimmzettel: 845
Ungültige Stimmzettel: 3
Gültige Stimmzettel: 12'874

Es haben gestimmt mit Ja: 6'814
Es haben gestimmt mit Nein: 6'060

Ja-Stimmen: 52.9 %
Nein-Stimmen: 47.1 %

Die Stimmbeteiligung lag bei 60.49 %.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon:+41 79 326 72 82
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. Februar 2023

Zusammenführung SH POWER im Schweizersbild kann umgesetzt werden

Der Grosse Stadtrat hiess am 13. Dezember 2022 die Vorlage des Stadtrats betreffend Zusammenführung von SH POWER am Standort Werkhof Schweizersbild mit 24:5 Stimmen gut und genehmigte die Erhöhung des bereits bewilligten Investitionskredits für den neuen Werkhof SH POWER im Schweizersbild in der Höhe von 1.785 Mio. Franken für die Erweiterung des Bürogebäudes um ein Stockwerk sowie für die Vergrösserung des Aussenlagers des Werkhofs SH POWER und zusätzliche Tore. Der Beschluss wurde nach Art. 25 lit. e Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Referendumsfrist ist am 16. Januar 2023 unbenutzt abgelaufen. Der Beschluss des Grossen Stadtrats tritt demgemäss per sofort in Kraft.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Stellungnahme des Stadtrats zur Volksabstimmung vom 12. Februar 2023

Budget 2023: Steuern mit langfristigem Fokus moderat senken

Am 12. Februar stimmt die Schaffhauser Stimmbevölkerung über das Budget 2023 ab. Zur Abstimmung kommt es, weil die SVP und die FDP das Budgetreferendum ergriffen haben.

Mit Budget 2023 hat der Stadtrat gezielt drei strategische Schwerpunkte gesetzt:
1. grosse Investitionen in die öffentliche Infrastruktur
2. dringend nötige Lohnentwicklung (Teuerung, anspruchsvoller Arbeitsmarkt)
3. Steuerentlastung zur Stärkung der Wohnortattraktivität

Die Lohnsummenentwicklung erachtet der Stadtrat als dringend notwendig, um zumindest einen Teil der aufgelaufenen Teuerung (Vorjahresteuerung im Oktober: 3%) auszugleichen, den strukturellen Nachholbedarf gegenüber dem Kanton aufzuholen und gute Leistungen auch finanziell wertschätzen zu können. Die Stadt ist darauf angewiesen, im immer anspruchsvolleren Arbeitsmarkt Fachkräfte gewinnen und halten zu können. Aktuell sind 43 Stellen, davon 25 allein in der Altersbetreuung, unbesetzt. Es besteht somit dringender Handlungsbedarf.
Mit der Senkung des Steuerfusses um einen Prozentpunkt für natürliche Personen gewinnt die Stadt weiter an Boden bei der Wohnortattraktivität. Es ist bemerkenswert, dass die Stadt als urbanes Zentrum mit einem ausgezeichnetem Service Public im innerkantonalen Steuer¬wett-bewerb mit einem Steuerfuss von 92% besser abschneidet als der Durchschnitt der Gemeinden. Eine weitergehende Steuersenkung erachtet der Stadtrat angesichts der grossen anstehenden Investitionen und Projekte sowie der unsicheren längerfristigen Zukunftsaussichten als nicht nachhaltig.

Der sehr erfreuliche, provisorische Steuerabschluss des vergangenen Jahres stärkt das Eigenkapital und erhöht so den finanzpolitischen Spielraum für die Stadt. Ursächlich für den hervorragenden Steuerabschluss 2022 sind die gute Konjunktur, gute Geschäftsgänge und Einmaleffekte (Umstrukturierungen). Entsprechend kann in den Folgejahren nicht unbedingt von Unternehmenssteuererträgen in ähnlicher Höhe ausgegangen werden.
Das vorliegende Budget 2023 ist ausgewogen und abgestimmt auf die finanzpolitische Situation der Stadt. Der Stadtrat empfiehlt aus diesen Gründen, dem Budget 2023 zuzustimmen.

Im Namen des Stadtrats
Daniel Preisig, Finanzreferent

Ansprechpersonen:
 
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. Januar 2023

Botschaft zur Initiative «Nein zu Tempo 30 auf Hauptstrassen»

Der Stadtrat lehnt die Initiative «Nein zu Tempo 30» auf Hauptstrassen ab. Die Höchstgeschwindigkeit auf Hauptstrassen wird durch übergeordnetes Recht geregelt, so dass die Stadt nicht frei über Tempo-30 entscheiden kann. Dies legt der Stadtrat in seiner Botschaft zur Initiative an den Grossen Stadtrat dar und empfiehlt, die Initiative dem Volk ohne Gegenvorschlag zu unterbreiten und zur Ablehnung zu empfehlen.

Die Initiative «Nein zu Tempo 30 auf Hauptstrassen» verlangt, dass auf verkehrsorientierten Strassen in der Stadt Schaffhausen, abgesehen von klar definierten Ausnahmen, ein Tempolimit von nicht weniger als 50 km/h gelten soll. Dies soll in einem neuen städtischen Verfassungsartikel verankert werden. Die Initiative wurde von der FDP lanciert und am 9. Juli 2022 mit 1'468 gültigen Unterschriften eingereicht.

Der Stadtrat ist der Ansicht, dass die Initiative zwar formell als gültig eingestuft werden kann, inhaltlich empfiehlt er aber, der Initiative aus folgenden Gründen nicht zuzustimmen:
- Der Bund hat sowohl den Grundsatz Tempo 50 innerorts geregelt, als auch klar definierte Bedingungen, wann davon abgewichen werden kann und muss.
- Das übergeordnete Recht zwingt die Behörden im Einzelfall zu prüfen, ob eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 angezeigt ist. Die Stadt Schaffhausen kann nicht Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen generell ausschliessen oder weniger weitreichende «Ausnahmen» anwenden als jene, welche bereits in der Signalisationsverordnung geregelt sind.
- Es gibt zwingende Gründe, auch auf verkehrsorientierten Strassen Tempo 30 anzuordnen, etwa wenn Anwohnende von übermässigem Lärm betroffen sind oder wenn übrige Verkehrsteilnehmende (insbesondere Fussgängerinnen und Fussgänger oder Velofahrende) stark gefährdet sind.
- In der Praxis würde sich nichts ändern, da der neue Verfassungsartikel nur wiederholen würde, was durch Bundesrecht bereits definiert ist. Der Stadtrat stützt sich bei der Anordnung von Temporeduktionen auf das übergeordnete Recht sowie auf fachliche Beurteilungen zur Notwendigkeit, Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit.

Der Stadtrat empfiehlt dem Grossen Stadtrat in seiner Botschaft, die Initiative ohne Gegenvorschlag mit der Empfehlung auf Ablehnung der Volksabstimmung zu unterbreiten.

Link zur Botschaft

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin (am 23.01.23 zwischen 10 und 12 Uhr erreichbar)
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Stephanie Keller, Rechtsberaterin
Telefon: +41 52 632 53 40
E-Mail: stephanie.keller@stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. Januar 2023

Einwohnerstatistik 2022: Stadt verzeichnet Rekordwachstum

Die Einwohnerzahl der Stadt Schaffhausen ist 2022 so stark gewachsen wie seit 56 Jahren nicht mehr: Die Bevölkerung wuchs um 747 Personen (2.0%) auf 38‘076. Davon sind 313 Flüchtlinge aus der Ukraine.

Die Bevölkerung der Stadt Schaffhausen wuchs im vergangenen Jahr mit +747 Personen (Vorjahr +358 Personen). Die Stadt erreicht damit die höchste Einwohnerzahl seit 1970. Die Spitzenwerte der 60er-Jahre werden noch nicht erreicht. Ende 1969 verzeichnete die Stadt Schaffhausen mit 38'580 Einwohnerinnen und Einwohnern den bisherigen Einwohnerrekord. Dieser wurde seither nie mehr egalisiert. Ab 1970 verlor die Stadt aufgrund der einsetzenden Wirtschaftskrise markant an Einwoh¬ner¬innen und Einwohnern. Seit 2008 wächst die Stadt Schaffhausen stetig.

Das aussergewöhnlich starke Bevölkerungswachstum 2022 ist geprägt von der starken Zuwanderung, einerseits aufgrund der Flüchtlinge aus der Ukraine (313 Personen) und andererseits aufgrund der Wirtschaftsmigration; alleine die Bevölkerungszahl deutscher Staatsangehöriger ist um 156 Personen gewachsen.
Von den niedergelassenen Personen waren 26'659 Schweizerbürger und 11'417 ausländische Staats¬bürger. Im Jahr 2022 wurden 163 (Vorjahr: 147) in der Stadt Schaffhausen wohnhafte, aus-län¬dische Staatsangehörige eingebürgert. Damit stieg die Anzahl der Schweizerbürger gegenüber 2021 um 68 Personen, die ausländische Bevölkerung nahm um 679 Personen zu. Der Ausländeranteil stieg auf 29.99% (Vorjahr 28.77%). Wie bereits in den Vorjahren waren die Deutschen mit 2'560 Personen (6.7% der Gesamtbevölkerung) die grösste in der Stadt Schaffhausen wohnhafte Ausländergruppe, gefolgt von den Italienern mit 1'219 Personen (3.2%), den Kosovaren (667 Personen, 1.8%) und den Türken (654 Personen, 1.7%). 

Am 31. Dezember 2022 wohnten 19'485 Frauen (51%) und 18'591 (49%) Männer in der Stadt Schaffhausen. Der Saldo bei Zu- und Wegzügen ist nahezu ausgeglichen. 2022 sind 748 Personen mehr zu- als weg¬gezogen (2'705 Zuzüge, 1'957 Wegzüge). Im vergangenen Jahr wurden in der Stadt Schaffhausen 314 Kinder geboren, 408 Personen sind 2022 gestorben. Die Zahl der Todesfälle liegt damit um 94 höher als die Zahl der Geburten. Aufgeschlüsselt auf Schweizer und ausländische Staatsangehörige liegt der Geburtenüberschuss bei Ausländern bei 59 Personen (106 Geburten, 47 Todesfälle), währendem bei den Schweizern bei 208 Neugeborenen und 361 Todesfällen ein Sterbe¬über¬schuss von 153 resultiert.
25.8% der städtischen Bevölkerung waren Ende 2022 evangelisch-reformiert (Vorjahr 27.1%, -306), 20.3% römisch-katholisch (Vorjahr 20.9%, -92), 0.2% christkatholisch (Vorjahr 0.2%, +6). Über andere Konfessionszugehörigkeiten wird im Einwohnerregister keine Statistik geführt.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Denise Rossi, Einwohnerkontrolle
Telefon: +41 52 632 55 18
E-Mail: denise.rossi@stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Januar 2023

Spende an den Verein «Ukraine Hilfe»

Die Stadt spendet 10'000 Franken an den Verein «Ukraine Hilfe», welcher kriegsvertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz und in der Ukraine unterstützt und beim Wiederaufbau ihrer Lebensgrundlagen hilft. Eine konkrete Hilfe besteht darin, dass der Verein Wohnmodule aus Holz erstellt, welche rasch und günstig erbaut werden können und ukrainischen Familien für den Winter ein neues Dach über dem Kopf bieten. Die Spende der Stadt an den Verein «Ukraine Hilfe» wird aus dem Heinrich-Schlatter-Fonds getätigt.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Januar 2023

Neuerungen in der Gesetzessammlung ab 1. Januar 2023

Per 1. Januar 2023 sind verschiedene Neuerungen und Änderungen in der Gesetzessammlung der Stadt in Kraft getreten. Folgende Reglemente, Verordnungen und Richtlinien wurden vom Grossen Stadtrat, dem Stadtrat oder der zuständigen Kommission geändert:

• Richtlinien des Stadtrats über die sprachliche Gleichbehandlung (200.3)
• Gebührenordnung des Museums zu Allerheiligen (250.2)
• Reglement über die Arbeitsverhältnisse des Personals der Stadt Schaffhausen (Personalreglement) (311.3)
• Reglement über die Entlöhnung des städtischen Personals (Lohnreglement) (311.4)
• Reglement über die Jahresarbeitszeit in der Stadtverwaltung Schaffhausen (312.1)
• Reglement über die Zulagen bei den Städtischen Werken Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall (7000.2)
• Gastarife SH POWER (7100.3)
• Gastarife SH POWER, Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (7100.4)
• Strom Tarif SH POWER (7300.3)
• Taxordnung Servicewohnungen Haus Steig (835.22)
• Taxordnung Servicewohnungen Alterszentrum Breite, Haus Steig (Rehgütli) (835.23)

Die Ziffern in den Klammern verweisen auf die jeweiligen Erlassnummern in der Gesetzessammlung der Stadt Schaffhausen. Nicht aufgeführt sind geänderte Reglemente, Verordnungen und Richtlinien, welche bereits in einer Medienmitteilung im Verlauf des letzten Jahres kommuniziert wurden.

Alle Aktualisierungen sind in der Gesetzessammlung auf der Website der Stadt Schaffhausen zu finden. Link Gesetzessammlung

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel@stsh.ch

Medienmitteilung vom 10. Januar 2023

Information zum vorläufigen Steuerabschluss 2022

Im Hinblick auf die Abstimmung vom 12. Februar 2023 über das Budget 2023 ist es dem Stadtrat ein Anliegen, transparent über die aktuelle Entwicklung des städtischen Finanzhaushaltes zu informieren. Damit können sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein faktenbasiertes Bild machen.

Im nunmehr vorliegenden, provisorischen Steuerabschluss zeigt sich bei den Unternehmenssteuern für 2022 erneut ein äusserst erfreuliches Rekordergebnis. Mit 60.5 Mio. Franken liegen die Steuererträge von Juristischen Personen um 24.5 Mio. Franken (68%) über dem budgetierten Wert. Dass die Unternehmenssteuern besser abschliessen werden, zeichnete sich zwar bereits im Verlauf des vergangenen Jahres ab. Zum Zeitpunkt der Budgetdebatte im November 2022 lagen die Prognosen aber immer noch 13.6 Mio. Franken unter dem jetzt vorliegenden, provisorischen Abschluss. Ursächlich für den hervorragenden Steuerabschluss sind die gute Konjunktur, gute Geschäftsgänge und Einmaleffekte (Umstrukturierungen). Entsprechend können in den Folgejahren nicht zwingend Unternehmenssteuererträge in ähnlicher Höhe erwartet werden.

Auch die Steuererträge der Natürlichen Personen schliessen mit 93.3 Mio. Franken besser ab als budgetiert, allerdings beträgt die Abweichung zum Budget nur +2.6 Mio. Franken (3%) und diese hatte sich mehrheitlich schon in der Prognose abgezeichnet. Nicht bewahrheitet hat sich die Annahme, dass die Steuererträge im Nachgang zur Corona-Pandemie zurückgehen würden. Auf eine Entnahme aus der Corona-Reserve kann verzichtet werden.

Der Stadtrat weist darauf hin, dass insbesondere die Unternehmenssteuern erfahrungsgemäss starken Schwankungen ausgesetzt sind. Schwankungen nach oben wie auch nach unten sind gleichermassen möglich.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Gianni Dalla Vecchia, Bereichsleiter Einwohnerdienste und Abteilungsleiter Steuerverwaltung
Tel. +41 52 632 52 55
E-Mail: gianni.dallavecchia@stsh.ch

Medienmitteilung vom 10. Januar 2023

Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen

Der Grosse Stadtrat genehmigte am 29. November 2022 die Vorlage des Stadtrats vom 21. Juni 2022 «Sanierung Liegenschaft Freudenfels». Die Referendumsfrist ist in der Zwischenzeit unbenutzt abgelaufen, womit die Sanierung der Liegenschaft Freudenfels umgesetzt werden kann.

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch