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Stellungnahme des Stadtrats zur Volksabstimmung vom 12. Februar 2023Budget 2023: Steuern mit langfristigem Fokus moderat senken Am 12. Februar stimmt die Schaffhauser Stimmbevölkerung über das Budget 2023 ab. Zur Abstimmung kommt es, weil die SVP und die FDP das Budgetreferendum ergriffen haben. Mit Budget 2023 hat der Stadtrat gezielt drei strategische Schwerpunkte gesetzt: Die Lohnsummenentwicklung erachtet der Stadtrat als dringend notwendig, um zumindest einen Teil der aufgelaufenen Teuerung (Vorjahresteuerung im Oktober: 3%) auszugleichen, den strukturellen Nachholbedarf gegenüber dem Kanton aufzuholen und gute Leistungen auch finanziell wertschätzen zu können. Die Stadt ist darauf angewiesen, im immer anspruchsvolleren Arbeitsmarkt Fachkräfte gewinnen und halten zu können. Aktuell sind 43 Stellen, davon 25 allein in der Altersbetreuung, unbesetzt. Es besteht somit dringender Handlungsbedarf. Der sehr erfreuliche, provisorische Steuerabschluss des vergangenen Jahres stärkt das Eigenkapital und erhöht so den finanzpolitischen Spielraum für die Stadt. Ursächlich für den hervorragenden Steuerabschluss 2022 sind die gute Konjunktur, gute Geschäftsgänge und Einmaleffekte (Umstrukturierungen). Entsprechend kann in den Folgejahren nicht unbedingt von Unternehmenssteuererträgen in ähnlicher Höhe ausgegangen werden. Im Namen des Stadtrats Ansprechpersonen: Medienmitteilung vom 23. Januar 2023Botschaft zur Initiative «Nein zu Tempo 30 auf Hauptstrassen» Der Stadtrat lehnt die Initiative «Nein zu Tempo 30» auf Hauptstrassen ab. Die Höchstgeschwindigkeit auf Hauptstrassen wird durch übergeordnetes Recht geregelt, so dass die Stadt nicht frei über Tempo-30 entscheiden kann. Dies legt der Stadtrat in seiner Botschaft zur Initiative an den Grossen Stadtrat dar und empfiehlt, die Initiative dem Volk ohne Gegenvorschlag zu unterbreiten und zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative «Nein zu Tempo 30 auf Hauptstrassen» verlangt, dass auf verkehrsorientierten Strassen in der Stadt Schaffhausen, abgesehen von klar definierten Ausnahmen, ein Tempolimit von nicht weniger als 50 km/h gelten soll. Dies soll in einem neuen städtischen Verfassungsartikel verankert werden. Die Initiative wurde von der FDP lanciert und am 9. Juli 2022 mit 1'468 gültigen Unterschriften eingereicht. Der Stadtrat ist der Ansicht, dass die Initiative zwar formell als gültig eingestuft werden kann, inhaltlich empfiehlt er aber, der Initiative aus folgenden Gründen nicht zuzustimmen: Der Stadtrat empfiehlt dem Grossen Stadtrat in seiner Botschaft, die Initiative ohne Gegenvorschlag mit der Empfehlung auf Ablehnung der Volksabstimmung zu unterbreiten. Ansprechpersonen: Dr. Katrin Bernath, Baureferentin (am 23.01.23 zwischen 10 und 12 Uhr erreichbar) Stephanie Keller, Rechtsberaterin Medienmitteilung vom 20. Januar 2023Einwohnerstatistik 2022: Stadt verzeichnet Rekordwachstum Die Einwohnerzahl der Stadt Schaffhausen ist 2022 so stark gewachsen wie seit 56 Jahren nicht mehr: Die Bevölkerung wuchs um 747 Personen (2.0%) auf 38‘076. Davon sind 313 Flüchtlinge aus der Ukraine. Die Bevölkerung der Stadt Schaffhausen wuchs im vergangenen Jahr mit +747 Personen (Vorjahr +358 Personen). Die Stadt erreicht damit die höchste Einwohnerzahl seit 1970. Die Spitzenwerte der 60er-Jahre werden noch nicht erreicht. Ende 1969 verzeichnete die Stadt Schaffhausen mit 38'580 Einwohnerinnen und Einwohnern den bisherigen Einwohnerrekord. Dieser wurde seither nie mehr egalisiert. Ab 1970 verlor die Stadt aufgrund der einsetzenden Wirtschaftskrise markant an Einwoh¬ner¬innen und Einwohnern. Seit 2008 wächst die Stadt Schaffhausen stetig. Das aussergewöhnlich starke Bevölkerungswachstum 2022 ist geprägt von der starken Zuwanderung, einerseits aufgrund der Flüchtlinge aus der Ukraine (313 Personen) und andererseits aufgrund der Wirtschaftsmigration; alleine die Bevölkerungszahl deutscher Staatsangehöriger ist um 156 Personen gewachsen. Am 31. Dezember 2022 wohnten 19'485 Frauen (51%) und 18'591 (49%) Männer in der Stadt Schaffhausen. Der Saldo bei Zu- und Wegzügen ist nahezu ausgeglichen. 2022 sind 748 Personen mehr zu- als weg¬gezogen (2'705 Zuzüge, 1'957 Wegzüge). Im vergangenen Jahr wurden in der Stadt Schaffhausen 314 Kinder geboren, 408 Personen sind 2022 gestorben. Die Zahl der Todesfälle liegt damit um 94 höher als die Zahl der Geburten. Aufgeschlüsselt auf Schweizer und ausländische Staatsangehörige liegt der Geburtenüberschuss bei Ausländern bei 59 Personen (106 Geburten, 47 Todesfälle), währendem bei den Schweizern bei 208 Neugeborenen und 361 Todesfällen ein Sterbe¬über¬schuss von 153 resultiert. Ansprechpersonen: Daniel Preisig, Finanzreferent Denise Rossi, Einwohnerkontrolle Medienmitteilung vom 19. Januar 2023Spende an den Verein «Ukraine Hilfe» Die Stadt spendet 10'000 Franken an den Verein «Ukraine Hilfe», welcher kriegsvertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz und in der Ukraine unterstützt und beim Wiederaufbau ihrer Lebensgrundlagen hilft. Eine konkrete Hilfe besteht darin, dass der Verein Wohnmodule aus Holz erstellt, welche rasch und günstig erbaut werden können und ukrainischen Familien für den Winter ein neues Dach über dem Kopf bieten. Die Spende der Stadt an den Verein «Ukraine Hilfe» wird aus dem Heinrich-Schlatter-Fonds getätigt. Ansprechperson: Peter Neukomm, Stadtpräsident Medienmitteilung vom 19. Januar 2023Neuerungen in der Gesetzessammlung ab 1. Januar 2023 Per 1. Januar 2023 sind verschiedene Neuerungen und Änderungen in der Gesetzessammlung der Stadt in Kraft getreten. Folgende Reglemente, Verordnungen und Richtlinien wurden vom Grossen Stadtrat, dem Stadtrat oder der zuständigen Kommission geändert: • Richtlinien des Stadtrats über die sprachliche Gleichbehandlung (200.3) Die Ziffern in den Klammern verweisen auf die jeweiligen Erlassnummern in der Gesetzessammlung der Stadt Schaffhausen. Nicht aufgeführt sind geänderte Reglemente, Verordnungen und Richtlinien, welche bereits in einer Medienmitteilung im Verlauf des letzten Jahres kommuniziert wurden. Alle Aktualisierungen sind in der Gesetzessammlung auf der Website der Stadt Schaffhausen zu finden. Link Gesetzessammlung Ansprechperson: Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin Medienmitteilung vom 10. Januar 2023Information zum vorläufigen Steuerabschluss 2022 Im Hinblick auf die Abstimmung vom 12. Februar 2023 über das Budget 2023 ist es dem Stadtrat ein Anliegen, transparent über die aktuelle Entwicklung des städtischen Finanzhaushaltes zu informieren. Damit können sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein faktenbasiertes Bild machen. Im nunmehr vorliegenden, provisorischen Steuerabschluss zeigt sich bei den Unternehmenssteuern für 2022 erneut ein äusserst erfreuliches Rekordergebnis. Mit 60.5 Mio. Franken liegen die Steuererträge von Juristischen Personen um 24.5 Mio. Franken (68%) über dem budgetierten Wert. Dass die Unternehmenssteuern besser abschliessen werden, zeichnete sich zwar bereits im Verlauf des vergangenen Jahres ab. Zum Zeitpunkt der Budgetdebatte im November 2022 lagen die Prognosen aber immer noch 13.6 Mio. Franken unter dem jetzt vorliegenden, provisorischen Abschluss. Ursächlich für den hervorragenden Steuerabschluss sind die gute Konjunktur, gute Geschäftsgänge und Einmaleffekte (Umstrukturierungen). Entsprechend können in den Folgejahren nicht zwingend Unternehmenssteuererträge in ähnlicher Höhe erwartet werden. Auch die Steuererträge der Natürlichen Personen schliessen mit 93.3 Mio. Franken besser ab als budgetiert, allerdings beträgt die Abweichung zum Budget nur +2.6 Mio. Franken (3%) und diese hatte sich mehrheitlich schon in der Prognose abgezeichnet. Nicht bewahrheitet hat sich die Annahme, dass die Steuererträge im Nachgang zur Corona-Pandemie zurückgehen würden. Auf eine Entnahme aus der Corona-Reserve kann verzichtet werden. Der Stadtrat weist darauf hin, dass insbesondere die Unternehmenssteuern erfahrungsgemäss starken Schwankungen ausgesetzt sind. Schwankungen nach oben wie auch nach unten sind gleichermassen möglich. Ansprechpersonen: Daniel Preisig, Finanzreferent Gianni Dalla Vecchia, Bereichsleiter Einwohnerdienste und Abteilungsleiter Steuerverwaltung Medienmitteilung vom 10. Januar 2023Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen Der Grosse Stadtrat genehmigte am 29. November 2022 die Vorlage des Stadtrats vom 21. Juni 2022 «Sanierung Liegenschaft Freudenfels». Die Referendumsfrist ist in der Zwischenzeit unbenutzt abgelaufen, womit die Sanierung der Liegenschaft Freudenfels umgesetzt werden kann. Ansprechperson: Daniel Preisig, Finanzreferent |
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