Öffentlicher Raum
Zahlreiche Aktivitäten auf öffentlichen Grund gelten als Sondernutzung und sind demzufolge bewilligungspflichtig.
Als Sondernutzung gelten zum Beispiel:
- das Aufstellen eines Verkaufstandes
- die Durchführung einer Kundgebung
- das Aufstellen eines Informationsstandes zum Sammeln von Unterschriften
- karitative Aktivitäten
- Platzkonzerte
Kontakt
Stadt SchaffhausenÖffentlicher Raum
Bachstrasse 29a
Postfach 1000
8201 Schaffhausen
Tel. +41 52 632 57 55
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