Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.sh.ch und des Bundes unter www.admin.ch

 

Öffnungszeiten der Wahl- und Stimmlokale

Vorstadt 43
Freitag, 11.30–14.00 Uhr und 17.00–18.00 Uhr
Samstag, 8.30–17.00 Uhr  
Sonntag, 9.00–11.00 Uhr   

Quartiere
Samstag, 11.30–12.30 Uhr
Sonntag, 10.00–11.00 Uhr

Schulhaus Breite, Aula (Breite)
Schulhaus Zündelgut (Buchthalen)
Herblingen (Schlossstrasse 119)

Hemmental, Schulhaus
Samstag, 8.30–9.30 Uhr
Sonntag, 10.00–11.00 Uhr

Mobile Stimm- und Wahlurne
Freitagnachmittag

Künzle-Heim 13.30–13.55 Uhr
Schönbühl 14.00–14.25 Uhr
Kantonsspital 14.40–15.30 Uhr
La Résidence 15.45–16.15 Uhr
Wiesli 16.30–17.00 Uhr
Klinik Breitenau 17.15–18.00 Uhr

Voraussetzungen

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle in der Stadt Schaffhausen wohnhaften, über 18 Jahre alten Schweizerinnen und Schweizer.

Stimmpflicht
Die Teilnahme an den eidgenössischen, kantonalen und städtischen Abstimmungen ist bis zum 65. Altersjahr obligatorisch. Wer eine Wahl oder Abstimmung ohne Entschuldigung versäumt, muss sechs Franken bezahlen.

Brieflich abstimmen

Briefliche Abstimmung
Die Stimmberechtigten können ihre Stimme an der Urne oder brieflich abgeben. Für die briefliche Abstimmung ist das Couvert zu verwenden, in dem Stimmausweis und Stimm- und Wahlzettel den Stimmberechtigten zugesandt wurden. Bitte das Couvert nicht aufschneiden oder aufreissen, sondern bei der Perforation sorgfältig öffnen. Das Zustellcouvert der Post so aufgeben, dass es bis am Samstag vor dem Abstimmungstag bei der Stadtverwaltung eintrifft. Das Couvert muss nicht frankiert werden. Das Zustellcouvert kann auch bis 11.00 Uhr am Abstimmungssonntag in den Briefkasten des Stadthauses (Krummgasse 2) eingeworfen werden. 

In den drei bis vier Wochen vor der Abstimmung können briefliche Stimmen auch persönlich im Parterre des Stadthauses oder im Stadthaus-Briefkasten eingeworfen werden.
Der Stimmausweis ist unbedingt zu unterschreiben und beizulegen!