Friedhofkommission
Die Friedhofkommission besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern. Präsidiert wird die Kommission durch das zuständige Stadtratsmitglied, die Friedhofsverwalterin oder der Friedhofsverwalter ist von Amtes wegen Mitglied. Darüber hinaus sind traditionellerweise das Hochbauamt, das Bestattungsamt, die reformierte und die römisch-katholische Kirche und eine Bildhauerin oder ein Bildhauer in der Kommission vertreten. Die Friedhofkommission bereitet wichtige bauliche und administrative Entscheide vor, koordiniert in Fragen des Friedhofbetriebes und entscheidet über Einsprachen gegen Beschlüsse der Friedhofverwaltung.
Personen
Name Vorname | Funktion | Funktion | Funktion | Amtsantritt | Amtsende | Kontakt |
---|