Anträge für Betreuungsgutscheine ab sofort online möglich

26. Mai 2025
Ab dem 1. August 2025 erhalten Familien mit Vorschul- und Schulkindern in der Stadt Schaffhausen direkte Betreuungsgutscheine. Das neue Modell für die subventionierte ausserfamiliäre Kinderbetreuung bietet den Eltern und Erziehungsberechtigten mehr Flexibilität bei der Wahl der Betreuungsein-richtung und sorgt für finanzielle Entlastung. Sowohl die Berechnung der Höhe als auch die Antragsstellung der Betreuungsgutscheine sind ab so-fort online möglich.

Ab heute steht auf der Website der Stadt Schaffhausen ein benutzerfreundlicher Online-Rechner zur Verfügung, der es Eltern und Erziehungsberechtigten ermöglicht, schnell und unkompliziert zu berechnen, wie hoch ihre Betreuungsgutscheine voraussichtlich ausfallen. Dies ermöglicht eine transparente und einfache Planung der eigenen Kosten. Auch die Antragsstellung für die Betreuungsgutscheine kann ab sofort online über die städtische Webseite https://betreuungsgutscheine.stadt-schaffhausen.ch/ erfolgen. 

Freie Wahl
Mit der Einführung der Betreuungsgutscheine erfolgt ein Systemwechsel: Statt einzelne Betreuungseinrichtungen zu subventionieren, unterstützt die Stadt Schaffhausen die Eltern und Erziehungsberechtigten künftig direkt. Familien haben damit die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche Betreuungseinrichtung ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Im Gegenzug profitieren sie von einer finanziellen Entlastung. Die Gutscheine können für Plätze in einer Kinderkrippe, einem Schülerhort, einem Mittagstisch oder einer Tagesfamilie genutzt werden.

Anpassung der Tarife
Im Rahmen der Einführung der Betreuungsgutscheine werden auch die Tarife für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung angepasst. Diese Anpassung ist notwendig, da die Tarife über viele Jahre unverändert geblieben sind. Besonders Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen profitieren dabei vom Systemwechsel. Familien mit höherem Einkommen müssen mit höheren Kosten rechnen. Anspruch auf Betreuungsgutscheine haben Familien mit einem jährlichen massgebenden Einkommen von bis zu 160‘000 Franken. Dabei gilt: Je niedriger das Einkommen, desto höher der Betrag, den die Familie durch die Gutscheine erhält.

 

Ansprechperson:

Alexander Klett, Abteilungsleiter Kinder- und Jugendbetreuung
Telefon: +41 52 632 53 37
E-Mail: alexander.klett@stsh.ch