Altstadtinitiative: Stadtrat legt Gegenvorschlag vor

18. Juni 2025
Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat einen Gegenvorschlag zur Altstadtinitiative, welche am 12. Mai 2023 von der SP Stadt Schaffhausen eingereicht wurde. Mit dem Gegenvorschlag wird das Hauptanliegen der Initiative, die Stärkung der demokratischen Mitsprache bei Liegenschaftsgeschäften im Altstadtbereich, aufgenommen, ohne dass der Spielraum der Stadt in der Immobilienpolitik unnötig eingeschränkt wird.

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat auftragsgemäss einen Gegenvorschlag zur Altstadtinitiative. Der Stadtrat empfiehlt den Gegenvorschlag zur Annahme und die Initiative zur Ablehnung. Am 12. Mai 2023 reichte die SP Stadt Schaffhausen ein Volksbegehren mit dem Titel «Volksinitiative für eine attraktive Altstadt (Altstadt­initiative)» mit 693 gültigen Unterschriften ein. Der Grosse Stadtrat beschloss am 2. Juli 2024, den Stadtrat mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlages zu beauftragen.

Der Gegenvorschlag nimmt das Hauptanliegen der Initiative auf, nämlich die Stärkung der demokratischen Mitsprache bei Liegenschafts­ver­käufen im sensiblen Altstadt­bereich. Dazu werden die Schwellenwerte, woraus sich die Kompetenzen für den Stadtrat, den Grossen Stadtrat und das Referendum ableiten, für die Altstadtneu tiefer angesetzt. Zudem wird mit der Grund­stücks­fläche ein neues, zusätzliches Schwellenwert­kriterium eingeführt. Verkäufe innerhalb des Altstadtperimeters müssen damit neu schon ab einem Wert von 750'000 Franken (bisher: 1 Mio. Fr.) und/oder einer Grundfläche von 100 m2 (bisher: kein Schwellenwert) vom Grossen Stadtrat bewilligt werden. Für das fakultative Referendum gelten die Schwellenwerte von 1.5 Mio. Fr. (bisher: 2 Mio. Fr.) und 200 m2 Grundfläche. Arrondierungen bleiben damit im Unterschied zur Initiative weiter­hin ohne parlamentarische Bewilligungs­prozesse möglich. Zudem wird neu in der Altstadt zwischen Baurechts­ver­gaben und Verkäufen unterschieden.

Die Initiative fordert ein grundsätzliches Verkaufsverbot von Grund­stücken und Gebäuden in der Altstadt, welches auch Baurechtsvergaben betrifft. Ausnahmen sind zwar möglich, aber nur mittels Parlaments­beschluss unter Vorbehalt des Referendums. Der Stadtrat und der Grosse Stadtrat waren in der Vergangenheit ohnehin sehr zurückhaltend bei der Veräusserung von Immobilien an strategischen Standorten wie der Altstadt. Aus Sicht des Stadtrates wirkt ein generelles Verbot trotzdem zu einschränkend. Oberstes Ziel der städtischen Immo­bi­lien­politik ist die gedeihliche Entwicklung der Stadt, und dies kann situativ auch in Zusammenarbeit mit Dritten sinnvoll sein. Ein generelles Verbot verhindert zudem auch Kleingeschäfte wie Arrondierungen oder macht sie zumindest unverhältnismässig aufwändig. Ein zentraler Nachteil der Initiative ist aus Sicht des Stadtrates, dass damit auch Bau­rechts­abgaben verhindert oder zumindest deutlich erschwert werden.

Mit dem Gegenvorschlag wird das Hauptziel der Initiative erreicht, ohne dass der Spielraum der Stadt in der Immobilienpolitik unnötig einge­schränkt wird. Nach der Beratung durch den Grossen Stadtrat gelangt die Vorlage zur Volksabstimmung.

Link zur Vorlage

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