Veloinitiative: Stadtrat setzt auf sicheres Velo- und Fusswegnetz und will einen Gegenvorschlag ausarbeiten

7. Mai 2026
Die «Volksinitiative für ein sicheres Velowegnetz (Veloinitiative)» fordert bis 2035 ein sicheres und durchgehendes Velowegnetz. Der Schaffhauser Stadtrat teilt dieses Anliegen, erachtet die Verankerung von konkreten Anforderungen an Velowege in der Verfassung jedoch als nicht sinnvoll. Zudem soll die Bedeutung des Fussverkehrs gleichwertig berücksichtigt werden. Deshalb beantragt der Stadtrat die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags. Er hat eine entsprechende Vorlage zu Handen des Grossen Stadtrats verabschiedet.

Die «Volksinitiative für ein sicheres Velowegnetz (Veloinitiative)» verlangt, dass bis 2035 alle Quartiere über ein sicheres und durchgehendes Velowegnetz verbunden sind. Zudem sollen Anforderungen wie möglichst getrennte, kreuzungsarme und vortrittsberechtigte Velowege in der Stadtverfassung festgeschrieben werden.

Die Mobilität und Verkehrsplanung in der Stadt Schaffhausen stehen im Kontext vielfältiger Bedürfnisse. Die strategischen Grundlagen sind im Gesamtverkehrskonzept (GVK) festgehalten und auf die Siedlungsentwicklung abgestimmt. Die Analysen für das GVK 2020 zeigten, dass das Verkehrssystem in der Stadt Schaffhausen insgesamt leistungsfähig und der öffentliche Verkehr ebenfalls gut ausgebaut ist. Kritischer beurteilt wurde die Situation für den Veloverkehr; auch beim Fussverkehr wurden teilweise Schwachstellen identifiziert. Gestützt auf diese Analyse hat der Stadtrat Ziele definiert, darunter ein lückenloses Velowegnetz, und Massnahmen zur Behebung von Lücken und Schwachstellen eingeleitet.

Der Stadtrat teilt somit das Ziel eines sicheren und durchgehenden Velowegnetzes, das er bereits im Gesamtverkehrskonzept festgehalten hat. Es entspricht auch den Vorgaben von Bund und Kanton. Das Bundesrecht verpflichtet die Kantone und Gemeinden, Velowegnetze für Alltag und Freizeit bis Ende 2027 in behördenverbindlichen Plänen festzuhalten und diese innert 20 Jahren umzusetzen.

Die Initiative verlangt zudem, konkrete Bau- und Qualitätsvorgaben in der Verfassung festzuschreiben. Solche Vorgaben lassen sich im städtischen Raum nicht überall umsetzen. Die Platzverhältnisse sind teilweise eng und historisch gewachsen. Deshalb braucht es Lösungen, die je nach Ort unterschiedlich ausgestaltet sind.

Der Stadtrat ist deshalb der Ansicht, dass konkrete Anforderungen an Velowege nicht in der Verfassung festgehalten werden sollen. Dies ist nicht das geeignete Instrument, um eine qualitativ differenzierte und koordinierte Umsetzung in einem engen, historisch gewachsenen Stadtraum zu steuern.

Deshalb schlägt der Stadtrat vor, einen Gegenvorschlag zur Initiative auszuarbeiten. Dieser soll das Ziel eines sicheren, durchgehenden Velowegnetzes im Grundsatz festhalten und stärken. Die Bedeutung des Fussverkehrs soll dabei gleichwertig berücksichtigt werden.

Auf konkrete Anforderungen sowie auf Terminvorgaben in der Verfassung soll jedoch verzichtet werden, weil die Umsetzung der Veloinfrastruktur bereits über verbindliche Planungsinstrumente und Prozesse gesteuert wird. Sie orientiert sich an den rechtlichen Vorgaben, den Zielen des GVK 2020 und fachlichen Standards. Im Rahmen einer umfassenden Schwachstellenanalyse wurden Mängel im städtischen Velowegnetz systematisch identifiziert und teilweise bereits behoben. Die verbleibenden Defizite werden gestützt auf eine bestehende Umsetzungsplanung schrittweise bearbeitet.

Link zur Vorlage

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