Neues «Reglement betreffend den Wirtschaftsschluss in der Stadt Schaffhausen»
Auslöser der Überarbeitung waren zwei vom Grossen Stadtrat überwiesene Vorstösse [1]. Im Zentrum steht die Aufhebung der bisherigen unterschiedlichen Ausgehzonen in der Altstadt, da sich solche als rechtlich nicht zulässig erwiesen haben. Neu können somit gastgewerbliche Betriebe im gesamten Stadtgebiet eine regelmässige Verlängerungsbewilligung beantragen. Voraussetzung bleibt wie bisher, dass die Nachtruhe sowie die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht beeinträchtigt werden.
Verlängerungsbewilligungen werden befristet erteilt und können mit betrieblichen und/oder baulichen Auflagen verbunden werden; Bewilligungen können bei Nichteinhaltung widerrufen werden. Im Weiteren wird die Maximalgebühr für Betriebe für regelmässige Verlängerungsbewilligungen von 500 auf 300 Franken pro Monat gesenkt.
Neu wird weiter der allgemeine Wirtschaftsschluss (Polizeistunde) von Montag bis Sonntag einheitlich auf 24 Uhr festgelegt.
Die Anforderungen an den Einsatz von Sicherheitsdiensten bleiben bestehen: Betriebe mit einer regelmässigen Verlängerungsbewilligung sind in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag ab 00.30 Uhr verpflichtet, einen bewilligten Sicherheitsdienst einzusetzen.
Die Stadt Schaffhausen legt Wert auf ein ausgewogenes Miteinander von Gastronomie und Anwohnenden. Die Anpassungen und Vorgaben berücksichtigen entsprechend die Interessen aller Anspruchsgruppen.
Das neue Reglement tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
[1] Postulat Nr. 19/2023 «Allgemeiner Wirtschaftsschluss um Mitternacht - von Montag bis Sonntag» (https://www.stadt-schaffhausen.ch/postulate/1936399) und Postulat Nr. 20/2023 «Gleiche Spielregeln für alle Gastrobetriebe - Anpassung der Ausgehzonen» (https://www.stadt-schaffhausen.ch/postulate/1936393).
Ansprechpersonen:
Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin (zwischen 14 Uhr und 15.30 Uhr)
Telefon: +79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen@stsh.ch
Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit & öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini@stsh.ch