Teilrevision von Bauordnung und Zonenplan

Die Teilrevision von Bauordnung und Zonenplan schafft die Grundlagen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung der Stadt Schaffhausen. Die in der öffentlichen Auflage eingegangenen Rückmeldungen wurden im ersten Halbjahr 2025 ausgewertet und darauf basierend die Vorlage zuhanden des Grossen Stadtrats ausgearbeitet. Der Stadtrat hat diese Anfang September 2025 verabschiedet. 

Damit sich die Stadt Schaffhausen zukunftsfähig entwickeln kann, werden die räumlichen Rahmenbedingungen an die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen angepasst. Diese Rahmenbedingungen sind in der Bauordnung und im Zonenplan geregelt und werden im Zuge einer Teilrevision bearbeitet. Dabei werden folgende Zielsetzungen verfolgt:

  • Möglichkeiten für zusätzlichen Wohnraum schaffen
    Ein moderates Wachstum bildet eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Bedingt durch die prognostizierte Bevölkerungszahl, geänderte Wohnbedürfnisse und die demografische Entwicklung sollen die Wohnraumreserven innerhalb der bestehenden Bauzonen aktiviert und wo nötig erhöht werden.
  • Massgeschneiderte Innenentwicklung ermöglichen
    Die Bedürfnisse an das Wohnen und Arbeiten verändern sich –Im Zuge von massgeschneiderten Gebiets- und Arealplanungen wird darauf reagiert. In ausgewählten, heute unternutzen Arealen werden attraktive Zonen für Wohn-, Arbeits- und Publikumsnutzungen geschaffen.
  • Klimaanpassung und Biodiversität gewährleisten
    Die Stadt Schaffhausen ist geprägt durch wertvolle Naturlandschaften und grosszügige Grünflächen in den Wohnquartieren. Diese Qualitäten sollen mit Blick auf die klimatischen und ökologischen Herausforderungen erhalten und gesichert werden.

Die Vorlage zur Teilrevision von Bauordnung und Zonenplan wurde vom 16. November bis 16. Dezember 2024 öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist gingen 369 Rückmeldungen von 59 Personen und Organisationen ein. Auf Basis der Rückmeldungen hat die Stadt Schaffhausen die Vorlage inhaltlich bereinigt und zuhanden des Grossen Stadtrates verabschiedet.

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