Erbschaftsamt

Das Erbschaftsamt nimmt die Aufgaben im Bereich der Nachlassplanung und -regelung wahr. Bei einem Todesfall wird das Erbschaftsamt automatisch informiert. Es ermittelt und kontaktiert die Erben, um die administrativen Schritte in der Nachlassabwicklung zu besprechen.

Auch berät das Erbschaftsamt, wenn der Nachlass testamentarisch oder erbvertraglich geregelt werden soll. Nach Bedarf erstellt es entsprechende Urkunden.

Akkordeon Flussdiagramm "Ablauf nach Todesfall"

Beratungen und Beurkundungen

Das Erbschaftsamt der Stadt Schaffhausen bietet persönliche Beratungen zur Nachlassplanung für Einzelpersonen, Ehepaare und Konkubinatspaare an. Es unterstützt bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, Erbverträgen sowie bei vertraglichen Regelungen zwischen Ehe- oder Lebenspartnern.

Zu den möglichen Vereinbarungen gehören unter anderem Eheverträge, Erbverträge, Erb- und Erbverzichtsverträge sowie weitere individuelle Lösungen zur Absicherung und Nachlassgestaltung.

Das Erbschaftsamt entwirft Verträge und Verfügungen von Todes wegen, beurkundet bestehende Dokumente und erstellt bei Bedarf auch öffentliche oder Nottestamente. Ebenso können Vertretungsvollmachten ausgestellt und letztwillige Verfügungen zur amtlichen Aufbewahrung hinterlegt werden.

So wird sichergestellt, dass alle Regelungen rechtsgültig, klar formuliert und auf die persönlichen Verhältnisse abgestimmt sind.

Eine Beratung beim Erbschaftsamt der Stadt Schaffhausen kann telefonisch oder über das Online-Kontaktformular vereinbart werden. Nach Eingang der Anfrage wird ein Termin für das persönliche Gespräch auf dem Erbschaftsamt festgelegt.

Im Rahmen der Beratung können Fragen zur Nachlassplanung, zu Verträgen oder Verfügungen von Todes wegen besprochen werden. Ebenso können Termine für die Beurkundung von Dokumenten oder für die Abgabe einer letztwilligen Verfügung zur amtlichen Aufbewahrung vereinbart werden.

Das Erbschaftsamt steht für alle Anliegen rund um die Nachlassgestaltung und Vorsorge zur Verfügung und begleitet durch den gesamten Prozess. (Link Gesetzliche Grundlagen)

 

Nachlass im Todesfall

Verstirbt eine Person, sorgt das Erbschaftsamt der Stadt Schaffhausen für die gesetzlich vorgeschriebene Abwicklung des Nachlasses. Das Erbschaftsamt stellt sicher, dass die Rechte der Erbinnen und Erben gewahrt bleiben und die Vermögensverhältnisse der verstorbenen Person korrekt ermittelt werden.

Zu den Aufgaben gehören unter anderem:

  • die Ermittlung der gesetzlichen Erben
  • die Information der Erben über den Ablauf des Nachlassverfahrens
  • die Entgegennahme von Erklärungen der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft
  • die Aufnahme und Prüfung von Nachlassinventaren
  • die Erstellung von amtlichen Nachlassdokumenten und Erbschaftssteuerberechnungen

Das Erbschaftsamt begleitet die Erbengemeinschaft vom Todesfall bis zum Abschluss des Verfahrens und steht für Auskünfte zu den einzelnen Schritten zur Verfügung.

 

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Das Erbschaftsamt der Stadt Schaffhausen ist für die Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer zuständig. Es sorgt dafür, dass die steuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit Nachlässen und Zuwendungen korrekt erfüllt und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • die Entgegennahme von Schenkungsmeldungen
  • die Berechnung und Erhebung von Schenkungssteuern
  • die Berechnung und Erhebung von Erbschaftssteuern

Das Erbschaftsamt begleitet Erbinnen, Erben und Beschenkte bei der steuerlichen Abwicklung und steht für Auskünfte zu den einzelnen Schritten des Verfahrens zur Verfügung.

Kontakt

Stadt Schaffhausen
Erbschaftsamt
Stadthausgasse 12
Postfach 1000
8201 Schaffhausen
Tel. +41 52 632 53 17
Kontaktformular

Öffnungszeiten

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Montag vormittags geschlossen* 14.00–17.00 Uhr
Dienstag 8.00–11.30 Uhr 14.00–17.00 Uhr
Mittwoch 8.00–11.30 Uhr 14.00–17.00 Uhr
Donnerstag 8.00–11.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag 8.00–11.30 Uhr 14.00–17.00 Uhr

* Am Montagvormittag sind Termine nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

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