Zuzug/Umzug/Wegzug

Anmeldung / Zuzug

Die Anmeldung kann online über eUmzug.ch gemeldet werden. Sie muss bei der neuen Wohngemeinde innert 14 Tagen erfolgen.


Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Identitätskarte oder Pass
  • Versicherungsnachweis der Krankenkasse (für alle Familienmitglieder)
  • Miet-/Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses oder eine Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung/der Eigentümerschaft (keine Untermietverträge)
  • Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder von nicht verheirateten Eltern/Alleinerziehenden

Anmeldegebühr pro erwachsene Person oder Familie: 30 Franken

Personen, welche sich nicht über eUmzug anmelden, müssen zusätzlich ein Anmeldeformular ausfüllen und dieses am Schalter der Einwohnerkontrolle abgeben oder per E-Mail einreichen. Die Anmeldung aus dem Ausland kann nur persönlich am Schalter erfolgen.


EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger

Folgende Unterlagen werden für den Gemeindewechsel (Umzug innerhalb vom Kanton Schaffhausen) benötigt:

  • Identitätskarte oder Pass
  • Ausländerausweis
  • Versicherungsnachweis der Krankenkasse (für alle Familienmitglieder)
  • Miet-/Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses oder eine Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung/der Eigentümerschaft (keine Untermietverträge)
  • Zivilstandnachweis (Eheschein, Scheidungsurteil)
  • Geburtsschein aller minderjähren Kinder oder Familienausweis
  • Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder von nicht verheirateten Eltern/Alleinerziehenden

Folgende Unterlagen werden für den Kantonswechsel (Zuzug aus einem anderen Kanton) benötigt:

  • Gesuchsformular A1 (nur bei L- oder B-Bewilligung)
  • Identitätskarte oder Pass
  • Ausländerausweis
  • Versicherungsnachweis der Krankenkasse (für alle Familienmitglieder)
  • Miet-/Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses oder eine Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung/der Eigentümerschaft (keine Untermietverträge)
  • Geburtsschein aller minderjähren Kinder oder Familienausweis
  • Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder von nicht verheirateten Eltern/Alleinerziehenden

Personen, welche sich nicht über eUmzug anmelden, müssen zusätzlich ein Anmeldeformular ausfüllen und dieses am Schalter der Einwohnerkontrolle abgeben oder per E-Mail einreichen.

Die Anmeldung aus dem Ausland kann nur persönlich am Schalter erfolgen. Die Merkblätter mit den benötigten Unterlagen finden sich auf der Website des Migrationsamts Schaffhausen. Die Einwohnerkontrolle der Stadt Schaffhausen benötigt bei jeder Anmeldung aus dem Ausland einen Miet-/Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses oder eine Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung/der Eigentümerschaft (keine Untermietverträge) sowie einen Nachweis des Zivilstands.


Drittstaat

Personen aus einem Drittstaat können einen Gemeindewechsel (Umzug innerhalb des Kantons Schaffhausen) über eUmzug.ch melden. Ein Kantonswechsel muss persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • Versicherungsnachweis der Krankenkasse (für alle Familienmitglieder)
  • Miet-/Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses oder eine Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung/der Eigentümerschaft (keine Untermietverträge)
  • Zivilstandnachweis (Eheschein, Scheidungsurteil)
  • Geburtsschein aller minderjähren Kinder oder Familienausweis
  • Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder von nicht verheirateten Eltern/Alleinerziehenden

Personen, welche sich nicht über eUmzug anmelden, müssen zusätzlich ein Anmeldeformular ausfüllen und dieses am Schalter der Einwohnerkontrolle abgeben oder per E-Mail einreichen.

Ein Kantonswechsel muss persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Die Merkblätter mit den benötigten Unterlagen finden sich auf der Website des Migrationsamts Schaffhausen.

 

Adressänderung / Umzug

Jede Adressänderung muss innerhalb von 14 Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Ein Umzug innerhalb der Stadt Schaffhausen kann via eUmzug.ch, telefonisch oder per E-Mail gemeldet werden.

 

Abmeldung / Wegzug

Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger

Eine Abmeldung innerhalb der Schweiz kann der Einwohnerkontrolle via eUmzug.ch, telefonisch oder per E-Mail gemeldet werden.

Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens einen Monat vor dem Wegzug erfolgen. Dazu wird das Formular «Erklärung betreffend Abmeldung für Schweizer», welches vorgängig von der Steuerverwaltung bescheinigt werden muss, benötigt. Das Formular muss mit der Kündigung der Wohnung (falls vorhanden) und mit dem Personalausweis persönlich bei der Einwohnerkontrolle eingereicht werden. Anschliessend wird die Abmeldung vorgenommen und eine Abmeldebescheinigung ausgestellt.


EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger / übrige Staatsangehörige

Eine Abmeldung innerhalb der Schweiz kann der Einwohnerkontrolle via eUmzug.ch, telefonisch oder per E-Mail gemeldet werden (der eUmzug funktioniert bei Drittstaatsangehörigen nur bei einem Gemeindewechsel innerhalb des Kantons Schaffhausen).

Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens einen Monat vor dem Wegzug erfolgen. Dazu wird das Formular «Erklärung betreffend Abmeldung für Ausländer» benötigt. Personen, die dem ordentlichen Steuerregister gemeldet waren (Niederlassungsbewilligung C), müssen das Formular vorgängig durch die Steuerverwaltung bescheinigen lassen. Danach kann das Dokument mit dem Ausländerausweis persönlich bei der Einwohnerkontrolle eingereicht werden. Anschliessend wird die Abmeldung vorgenommen und eine Abmeldebescheinigung ausgestellt.

Personen mit Niederlassungsbewilligung C haben die Möglichkeit, vor der Abmeldung ein Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung zu beantragen. Voraussetzungen hierfür und weitere Informationen finden sich auf der Website des Migrationsamts Schaffhausen.

Zugehörige Objekte

Name
Anmeldeformular Zuzug Download 0 Anmeldeformular Zuzug
Erklärung betreffend Abmeldung für Ausländer Download 1 Erklärung betreffend Abmeldung für Ausländer
Erklärung betreffend Abmeldung für Schweizer Download 2 Erklärung betreffend Abmeldung für Schweizer