Jokertage und Urlaube von Schülerinnen und Schülern
Jokertage
Jokertage können weder kumuliert noch auf das folgende Schuljahr übertragen werden.
1. Kindergarten | Zuständigkeit |
20 Halbtage pro Schuljahr können als einzelne Halbtage oder als ganze Tage auch für Ferienverlängerung eingesetzt werden. Schriftliche Mitteilung bis spätestens 3 Schultage vor dem Antritt. | Kindergartenlehrperson |
2. Kindergarten | Zuständigkeit |
10 Halbtage pro Schuljahr können als einzelne Halbtage oder als ganze Tage auch für Ferienverlängerung eingesetzt werden. Schriftliche Mitteilung bis spätestens 3 Schultage vor dem Antritt. | Kindergartenlehrperson |
Schule | Zuständigkeit |
4 Halbtage pro Schuljahr können als einzelne Halbtage, als ganze Tage oder als Zweitageblock auch für Ferienverlängerung eingesetzt werden. Schriftliche Mitteilung bis spätestens 3 Schultage vor dem Antritt. | Klassenlehrperson |
Urlaub
Für ausserordentliche Anlässe, die sich nicht in die unterrichtsfreie Zeit verlegen lassen, können Eltern mit einem begründeten Gesuch bis zu maximal 3 Wochen Urlaub für ihre Kinder beantragen.
Dauer des Urlaubs | Zuständigkeit |
bis 2 Tage für Schülerinnen und Schüler aus derselben Klasse (ohne Ferienverlängerung) |
Kindergarten- bzw. Klassenlehrperson |
ab 2 Tagen oder für Schülerinnen und Schüler aus mehreren Klassen | Schulleitung |
Auszug aus der Verordnung des Erziehungsrates des Kantons Schaffhausen betreffend die Schulordnung der Primar- und Orientierungsschulen vom 31. März 1988:
§ 14:
Gesuche um (zusätzliche) Ferienverlängerungen werden grundsätzlich nicht bewilligt. Zwingende Ausnahmen, über welche die Schulbehörde entscheidet, bleiben vorbehalten.
§ 18:
Die Ordnungsbusse für unentschuldigte Absenzen, wenn das Verschulden bei den Erziehungsberechtigten liegt, beträgt Fr. 50.– pro Schulhalbtag.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Urlaubsgesuch für Schülerinnen und Schüler (PDF, 675.63 kB) | Download | 0 | Urlaubsgesuch für Schülerinnen und Schüler |
Richtlinien zur Gewährung von Urlauben von Schülerinnen und Schülern (PDF, 237.78 kB) | Download | 1 | Richtlinien zur Gewährung von Urlauben von Schülerinnen und Schülern |
Name | Telefon | Kontakt |
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Schulamt | +41 52 632 53 35 | Kontaktformular |
Name |
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Schule und Bildung |