Beglaubigungen
Beglaubigungen, Beurkundungen und amtliche Dokumente
Im Kanton Schaffhausen besteht kein zentrales Notariat, wie es von anderen Kantonen her bekannt ist. Vielmehr sind die Beglaubigungs- und Beurkundungskompetenzen auf verschiedene Stellen aufgeteilt.
Beglaubigungen
Die Stadtkanzlei steht Ihnen für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Buchauszügen, Kopien, Abschriften und ähnlichen Dokumenten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (+41 52 632 52 23) zur Verfügung. Die gleichen Beglaubigungen können auch das kantonale Grundbuchamt oder die übrigen Gemeindekanzleien im Kanton Schaffhausen ausstellen.
Beurkundungen
Für die öffentlichen Beurkundungen im Kanton Schaffhausen sind zuständig:
- Beurkundungen im Zusammenhang mit erbrechtlichen und familienrechtlichen Fragen (Ehe- und Erbverträge, letztwillige Verfügungen):
Städtisches Erbschaftsamt, Vorstadt 43 - Verträge im Zusammenhang mit Grundstücken (Kauf-, Vorkaufs-, Dienstbarkeits- und Pfandverträge über Grundstücke, Hypotheken usw.): Kant. Grundbuchamt, Verwaltungsgebäude Mühlental, Mühlentalstrasse 105
- Zuständig für das Errichten eines Vorsorgeauftrages nach dem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist die kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), Mühlentalstrasse 65A
- für öffentliche Beurkundungen im Bereich des Handelsrechts, wie Errichtung von Aktiengesellschaften, Kommandit-Aktiengesellschaften und GmbH und alle mit diesen Gesellschaftsformen verbundenen weiteren Beurkundungen (Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Auflösungen, Fusions-, Spaltungs- und Umwandlungsbeschlüsse) sowie die Errichtung von Stiftungen: Kantonales Handelsregisteramt, Verwaltungsgebäude Mühlental, Mühlentalstrasse 105
- Verträge im Zusammenhang mit Grundstücken (Kauf-, Vorkaufs-, Dienstbarkeits- und Pfandverträge über Grundstücke, Hypotheken usw.) sowie alle weiteren öffentlichen Beurkundungen, die vom Gesetz nicht einer anderen Stelle zugewiesen sind, wie Bürgschaften über Fr. 2000, eidesstattliche Erklärungen usw. (subsidiäre Generalkompetenz): Kant. Grundbuchamt, Verwaltungsgebäude Mühlental, Mühlentalstrasse 105
Preis
Zugehörige Objekte
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Bewilligung zur Benutzung eines Fahrzeug durch Drittperson (PDF, 226.86 kB) | Download | 0 | Bewilligung zur Benutzung eines Fahrzeug durch Drittperson |
Bewilligung für ein ohne Eltern reisendes Kind (PDF, 214.04 kB) | Download | 1 | Bewilligung für ein ohne Eltern reisendes Kind |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | +41 52 632 52 25 | Kontaktformular |