Sportlerehrung

Die Stadt Schaffhausen ehrt jährlich erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler von städtischen Vereinen. Als Kompensation dafür zahlt die Stadt keine Beiträge mehr im Anschluss an einen erfolgreichen Wettkampf aus.

Die städtischen Sportvereine sind selber dafür verantwortlich, dass sie ihre erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler dem Sportamt melden. (Eingabefrist ist jeweils der 15. Juli, Datum Poststempel).

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Richtlinien zur Sportlerehrung (PDF, 163.94 kB) Download 0 Richtlinien zur Sportlerehrung
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