Anordnungen für den Todesfall

Die Anordnung für den Todesfall wird im elektronischen Einwohnerregister der Stadt Schaffhausen erfasst und das Original wird bis zum Ableben beim Bestattungsamt Schaffhausen verwaltet. Die anordnende Person gibt hier ihren Willen zur Bestattung, Abdankung und Beerdigung nach ihrem Ableben an. Sie kann ihre Wünsche zur Bekleidung, Bestattungsart, Grabwahl, Beisetzungsort und Abdankungsfeier äussern.


Ausserdem können Bemerkungen, Ergänzungen und weitere Wünsche angegeben werden. Es können auch Kontaktpersonen benannt werden, die im Todesfall kontaktiert werden sollen. Die Anordnungen sollen von den Hinterbliebenen oder Vertrauenspersonen der anordnenden Person berücksichtigt werden.

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