Erbschaftsbehörde

Die Erbschaftsbehörde besteht aus drei Mitgliedern des Stadtrats. Diese werden vom Stadtrat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die Erbschaftsbehörde bzw. das Erbschaftsamt ist für die Nachlassregelung (Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen, Aufnahme des Sicherungs- und Steuerinventars, Sicherungsmassnahmen, Mitwirkung bei der Erbteilung usw.) zuständig.

Personen

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