Sozialhilfebehörde
Die Sozialhilfebehörde besteht aus drei Mitgliedern. Mitglieder sind die Sozialreferentin bzw. der Sozialreferent und ein weiteres Mitglied des Stadtrats. Als drittes Mitglied wird durch den Stadtrat eine in Schaffhausen praktizierende Ärztin oder ein in Schaffhausen praktizierender Arzt für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die Sozialhilfebehörde ist zuständig für das gesamte Sozialhilfewesen gemäss den Bestimmungen des SHEG. Ihre Aufgaben sind im Reglement über die Organisation der Sozialhilfebehörde festgelegt.
Personen
Name Vorname | Funktion | Funktion | Funktion | Amtsantritt | Amtsende | Kontakt |
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