Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen

8. Mai 2024

Der Grosse Stadtrat hat am 19. März 2024 die Vorlage des Stadtrats vom 9. Mai 2023 «Jugendsportförderung der Stadt Schaffhausen» verabschiedet. Die Referendumsfrist ist in der Zwischenzeit unbenutzt abgelaufen. Damit tritt die vom Grossen Stadtrat verabschiedete Verordnung über die Jugendsportförderung in der Stadt Schaffhausen rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft und erhöhen sich die jährlich wiederkehrenden Beiträge zur Jugendsportförderung.

Somit ist es der Stadt Schaffhausen möglich, den Jugendsport deutlich stärker zu fördern als bisher. Die Prokopfbeiträge verdoppeln sich. Neu richtet die Stadt auch Beiträge an Jugendsport-Veranstaltungen, Jugendsport-Kurse und an die Miete von privaten Trainingsanlagen aus.

Ansprechperson:

Marijo Caleta, Stadtschreiber Stv.
Telefon: +41 52 632 52 48
E-Mail: marijo.caleta@stsh.ch