Stadtrat reicht Verwaltungsgerichtsbeschwerde ein

25. Juni 2024
Der Stadtrat Schaffhausen hat beim Obergericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Beschluss des Regierungsrats vom 28. Mai 2024 betreffend das Globalbudget von SH POWER eingereicht. Damit soll die aktuell herrschende Rechtsunsicherheit geklärt werden.

Der Grosse Stadtrat Schaffhausen hat mit Beschluss vom 28. November 2023 das Budget 2024 der Einwohnergemeinde Schaffhausen inklusive städtische Werke (SH POWER) genehmigt. Gegen den Beschluss wurde Beschwerde eingereicht. Die Beschwerdeführer machten geltend, dass das Globalbudget mit Leistungsauftrag der SH POWER gegen die Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetztes zur Rechnungslegung verstosse und daher zu Unrecht verabschiedet wurde.

Die Stadt stützt sich mit der Führung des Globalbudgets für SH POWER auf eine Verfügung des Volkswirtschaftsdepartements des Kantons Schaffhausen, welche der Stadt Schaffhausen und im Besonderen SH POWER, die Führung einer Separatrechnung mit Globalbudget ausdrücklich erlaubt. Es liegt somit eine nach wie vor rechtskräftige Bewilligung des nach Finanzhaushaltsgesetz zuständigen Departements für Gemeindeangelegenheiten vor, die den Beschluss des Grossen Stadtrats stützt und die Praxis explizit ermöglicht. Der Grosse Stadtrat konnte daher uneingeschränkt auf diese rechtliche Zusicherung des Volkswirtschaftsdepartements vertrauen und basierend darauf das Globalbudget der SH POWER verabschieden.

Am 28. Mai 2024 trat zwar der Regierungsrat auf die Beschwerde gegen das Globalbudget nicht ein, weil die Beschwerdefrist nicht eigehalten worden sei. Er wies aber auch darauf hin, dass die Beschwerde bei rechtzeitiger Ergreifung «wohl gutzuheissen» gewesen wäre. Durch diesen Hinweis ergeben sich eine Rechtsunsicherheit und verschiedene offene Fragen, die die Stadt insbesondere mit Blick auf die nächste Budgetdebatte vor grosse Herausforderungen stellen und deshalb geklärt werden müssen. Die Stadt Schaffhausen ist angewiesen auf klare und rechtlich verbindliche Vorgaben in Bezug auf die Budgetierung.  Der Stadtrat hat aus diesem Grund vorsorglich eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben, um die offenen Fragen zu klären. Gleichzeitig werden auch alle anderen Handlungsoptionen zur Lösung der entstandenen Schwierigkeiten geprüft. Über die weiteren Schritte wird zu gegebener Zeit informiert.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Marijo Caleta, Stv. Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 48
E-Mail: marijo.caleta@stsh.ch