Stadtrat empfiehlt Ausarbeitung eines Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Für ein starkes Schaffhauser Gewerbe»
Am 21. Mai 2025 wurde die Volksinitiative «Für ein starkes Schaffhauser Gewerbe» eingereicht. Diese will Artikel 54 der Stadtverfassung dahingehend ergänzen, dass «Geschäftsbereiche, die im freien Markt stattfinden», von SH POWER nicht bewirtschaftet werden dürfen. Dies, damit das lokale Gewerbe nicht konkurriert werde.
Diverse Geschäftstätigkeiten von Verbot betroffen
Vom geforderten Verbot der Aktivitäten am Markt wären folgende Geschäftstätigkeiten von SH POWER betroffen:
- Energieversorgung von Kunden, welche die Energie am Markt beschaffen (bspw. Schaffhauser Industrieunternehmen)
- Infrastruktur für Anlässe und Events (Provisorien für Strom- und Wasserversorgung)
- Lösungen zur Nutzung der Sonnenenergie, Umweltenergie, Energiespeicherung, Steigerung der Energieeffizienz und Eigenverbrauchslösungen
- Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (Grundinstallationen, Einzelladestationen)
- Pikettdienst im Bereich der Hausinstallationen
- Dienstleistungen im Rahmen von Vereinbarungen mit Dritten, beispielsweise Betriebsführungsvereinbarungen
Diese Tätigkeiten erfolgen gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen sowie die Eignerstrategie der Stadt Schaffhausen und weisen Synergien mit der Grundversorgung auf.
Der Stadtrat teilt aber die Einschätzung, dass sich bei öffentlichen Unternehmen, welche in der Grundversorgung und am Markt tätig sind, Fragen zur Konkurrenzierung des Gewerbes stellen. Diese müssen sorgfältig geklärt werden. Die Volksinitiative geht diesbezüglich jedoch zu weit
Aus Sicht des Stadtrats muss ein leistungsfähiges und zeitgemässes Energieversorgungsunternehmen in seinen Geschäftsfeldern umfassend aktiv sein, dies unter anderem aus folgenden Gründen:
- Der Bevölkerung der Stadt Schaffhausen als Eigentümerin von SH POWER sollen alle Kompetenzen von SH POWER zur Verfügung stehen.
- SH POWER soll auch Grosskunden (bspw. Schaffhauser Industrieunternehmen), die sich ihren Anbieter am Markt selbst aussuchen können, mit Energie beliefern dürfen. Mit der Liberalisierung des Strommarktes (Stromabkommen mit der EU) wird überdies auch die Stromversorgung der städtischen Bevölkerung in Zukunft zu einem Marktbereich und dürfte dann nicht mehr von SH POWER bedient werden. Grosse Energieversorgungsunternehmen aus der übrigen Schweiz würden die Lücke füllen, denn SH POWER steht im Bereich der Energieversorgung nicht in Konkurrenz zum lokalen Gewerbe steht, sondern zu anderen Energieversorgungsunternehmen.
- Mit Angeboten der erneuerbare Energieproduktion und -nutzung unterstützt SH POWER die Erreichung der übergeordneten Klimaziele.
- Die Energiebranche befindet sich regulatorisch und technologisch in einem ständigen Wandel und die Geschäftsfelder verändern sich laufend oder wachsen zusammen. Deshalb sollten Aktivitäten nicht auf Verfassungsebene verboten werden.
Gegenvorschlag mit dem Ziel einer differenzierteren Regelung
Mit seiner Botschaft zur Volksinitiative beantragt der Stadtrat, die Volksinitiative gültig zu erklären und schlägt vor, dass er mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags beauftragt wird. Statt auf Verfassungsebene sämtliche Aktivitäten von SH POWER am Markt strikt zu unterbinden, soll eine stufengerechte Klärung auf Verordnungsebene erfolgen.
Mit einer Anpassung der Stadtverfassung im Sinne eines direkten Gegenvorschlags könnte die Notwendigkeit für Versorgungsaufträge für alle Geschäftsaktivitäten festgeschrieben werden, sodass auch die Energiedienstleistungen in einem neuen Versorgungsauftrag oder in grösserem Detaillierungsgrad in den bestehenden Versorgungsaufträgen geregelt werden müssten. Der Grosse Stadtrat soll die Möglichkeit erhalten, diese Aufgaben in einer Kommission ausführlich zu beraten und auf Verordnungsebene zu regeln. Dies würde zu einer besseren demokratischen Kontrolle, Transparenz und Planungssicherheit führen.
Dabei wäre eine Überprüfung und Differenzierung der verschiedenen von der Volksinitiative betroffenen Aktivitäten möglich, ohne dass zwingend wichtige Geschäftsfelder wie die Energieversorgung von Grosskunden untersagt werden müsste.
Ansprechperson:
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch