Teilrevision der Stadtverfassung tritt in Kraft

2. April 2026

Am 29. Juni 2025 hat die städtische Stimmbevölkerung die Vorlage «Aufwertung der Rheinuferpromenade (Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Schaffhausen an den Rhein»)» angenommen und somit der Teilrevision der städtischen Verfassung (RSS 100.1) zugestimmt. Änderungen von Gemeindeverfassungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Regierungsrats. Dieser hat der Verfassungsrevision mit Beschluss vom 24. Februar 2026 zugestimmt.

Mit der Genehmigung der Verfassungsänderung durch den Regierungsrat wird auch die Verordnung zur Aufwertung der Rheinuferpromenade (Rheinuferverordnung) offiziell in die Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen aufgenommen.

Die Änderung der Stadtverfassung tritt rückwirkend per 1. März 2026 in Kraft.

Ansprechperson:

Marijo Caleta, Stv. Stadtschreiber
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