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Erbschaftsamt
Das Erbschaftsamt nimmt die Aufgaben im Bereich der Nachlassplanung und -regelung wahr. Stirbt ein Einwohner der Stadt Schaffhausen, wird das Erbschaftsamt automatisch davon in Kenntnis gesetzt. Es ermittelt daraufhin die Erben und setzt sich mit diesen in Verbindung, um die weiteren Schritte zu besprechen. Das Erbschaftsamt berät zudem Personen, die ihren Nachlass testamentarisch oder erbvertraglich regeln möchten, und setzt nach Bedarf die entsprechenden Urkunden auf.
Bitte beachten Sie, dass die Erbenermittlung anhand der einzufordernden zivilstandsamtlichen Unterlagen zu erfolgen hat und daher einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Im Übrigen kommen wir erst nach Ablauf einer angemessenen Pietätsfrist auf die Erben zu (gerne können sie sich jedoch schon vorab bei uns melden)... weiter
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Inventarfragebogen
Angaben zu Erben - Beilage zum Fragebogen
Grundeigentum - Beilage zum Fragebogen

Informationen

Team / Auskunftspersonen
Gebühren
Testament
Hinweise für Erbinnen und Erben - Merkblatt
Hinweise für Vermächtnisnehmer - Merkblatt
Wegleitung zum Inventarfragebogen
Ablauf des Nachlassverfahrens
Erbenbescheinigung - Merkblatt
Pflicht zur Inventarerstellung - Merkblatt
Inventaraufnahme allgemein - Merkblatt
Ausschlagung Gesetzestext
Annahme- oder Ausschlagungserklärung
Merkblatt Verwirkung Ausschlagungsbefugnis

Aktuelles
Hinweis zu den Öffnungszeiten
Das Erbschaftsamt bleibt am Montag, 26. Juni 2023 infolge eines Teambildungsanlasses den ganzen Tag geschlossen - Danke für Ihr Verständnis.[mehr]

Neues Erbrecht ab 1. Januar 2023
Auf den 1. Januar 2023 tritt das neue Erbrecht in Kraft. Die wichtigste Neuerung betrifft die Reduktion der Pflichtteile. Der Pflichtteil der Nachkommen beträgt nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs anstelle der...[mehr]


