Abgabe mobile Geräte für Schülerinnen und Schüler
Die Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen Schaffhausen erhalten ab der 1. Primarklasse ein persönliches mobiles Leihgerät.
In diesem Zusammenhang erhalten die Eltern die Nutzungsordnung und die Einverständniserklärung zur schulischen Verwendung von Bild-, Ton- und Textmaterial zur Durchsicht, Kenntnisnahme und Unterschrift.
Nachfolgend können Sie diese beiden Dokumente herunterladen. Die Nutzungsordnung in Deutsch wurde in zwei Versionen verfasst (für die Unterstufe / für die Mittel- und Oberstufe).
Die Nutzungsordnung und die Einverständniserklärung für die Mittel- und Oberstufe wurden in die acht häufigsten Sprachen übersetzt. Alle Inhalte der Nutzungsordnung für die Unterstufe sind darin enthalten.