Nächtliches Dauerparkieren

Das nächtliche regelmässige Parkieren für Fahrzeuge, LKW und Anhänger auf öffentlichem Grund ist gemäss «Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund» bewilligungs- und gebührenpflichtig.

Regelmässigkeit liegt vor, wenn festgestellt wird, dass ein Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten mindestens dreimal nachts auf öffentlichem Grund oder auf allgemein zugänglichen städtischen Parkplätzen parkiert ist. Die Kontrollen finden jeweils nachts an unterschiedlichen Wochentagen statt. Die Gebühren für die Bewilligung des nächtlichen Parkierens betragen monatlich 35 Franken pro Fahrzeug.

Wenn ein Fahrzeug, LKW oder Anhänger regelmässig über Nacht auf öffentlichem Grund oder auf städtischen Parkplätzen geparkt wird, müssen Gebühren bezahlt werden. Nach der dritten Kontrolle, bei der das Fahrzeug festgestellt wird, erhalten die Halter ein Schreiben, in dem sie über die geltenden Regeln informiert werden. Sie werden auch darüber informiert, dass sie ab dem ersten Monat eine rückwirkende Nachtparkgebühr erhalten. Wer einen privaten Parkplatz oder Garagenplatz zur Verfügung hat, ist verpflichtet, diesen zu benützen. Wer dennoch regelmässig auf dem öffentlichen Grund parkiert, hat die Gebühren ebenfalls zu entrichten.

Es besteht eine Meldepflicht durch die Fahrzeughalterin bzw. den Fahrzeughalter, soweit der öffentliche Grund für das regelmässige nächtliche Parkieren verwendet wird. Sollte der öffentliche Grund nicht mehr verwendet werden (Wegzug, private Parkmöglichkeit usw.), ist der Stadtpolizei ebenfalls eine Meldung zu erstatten, damit eine ordnungsgemässe Abmeldung erfolgen kann und keine weiteren Rechnungen versendet werden.

Die An- oder Abmeldung ist über das untenstehende Online-Formular vorzunehmen.

Zugehörige Objekte

Preis

Es werden keine Bearbeitungsgebühren verrechnet. Die monatliche Gebühr für nächtliches Parkieren beträgt 35 Franken. Unwahre Angaben, Missachtung der Meldepflicht oder das Erschweren der Kontrolle können mit einer Busse in der Höhe von 100 Franken geahndet werden.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.