Nutzung Kreuzgang und Kräutergarten zu Allerheiligen

Die Nutzung von Kreuzgang und Kräutergarten ist kosten- und bewilligungspflichtig. Für die Bewilligungserteilung ist die Stadtpolizei Schaffhausen zuständig.

Aufgrund der historischen Bedeutung und Schutzwürdigkeit des Kreuzgangs und des Kräutergartens zu Allerheiligen sind ausgelassene Feste, Veranstaltungen mit einem hohen Geräuschpegel, sei es durch Personen oder durch musikalische Darbietungen, sowie Installationen in der Anlage verboten. Sämtliche Anlässe müssen das sakrale Umfeld respektieren.

Um eine Bewilligung einzuholen, ist das «Gesuch zur Benützung des öffentlichen Grundes» ausgefüllt bei der Stadtpolizei einzureichen.

Zugehörige Objekte

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Gesuch Benützung öffentlichen Grundes (PDF, 567.24 kB) Download 0 Gesuch Benützung öffentlichen Grundes