Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Bäume, Sträucher und Grünhecken sind bis auf die Grenze des öffentlichen Grundes zurückzuschneiden. In jedem Fall muss die lichte Höhe über öffentlichen Strassen 4,5 Meter und über Fusswegen und Trottoirs 2,5 Meter betragen. Weder die öffentlichen Beleuchtungen noch die Verkehrssicherheit dürfen beeinträchtigt werden. Hausnummern, Signal- und Strassenbenennungstafeln, Hydranten sowie Schilder dürfen nicht verdeckt sein. Wo die Eigentümer die entsprechenden Weisungen (die amtliche Publikation wird jährlich im Frühsommer veröffentlicht) nicht befolgen, ist die Stadtpolizei befugt, das Zurückschneiden auf Kosten des Eigentümers zu veranlassen.

Zugehörige Objekte